Senden Sie uns Ihre zu übersetzenden Dateien als hochwertigen Scan oder Foto. Für eine beglaubigte Übersetzung achten Sie bitte auf eine klare Darstellung.
Innerhalb von 3 Stunden erhalten Sie werktags ein Angebot. Nach Ihrer Zustimmung beginnen wir unverzüglich mit der Übersetzung.
Nach Abschluss senden wir die fertigen Übersetzungen digital an Sie. Beglaubigte Dokumente erhalten Sie zusätzlich per Post im Original.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro in Wolfenbüttel garantiert eine zuverlässige und schnelle Abwicklung Ihrer Übersetzungswünsche. Wir beraten Sie umfassend, koordinieren jeden Schritt effizient und führen zum Schluss ein Lektorat durch. So entstehen erstklassige Übersetzungen für alle Zielsprachen. Beglaubigte Dokumente stellen wir bei Bedarf im Einklang mit den Vorgaben lokaler Behörden in Wolfenbüttel aus.
Ob für die traditionsreiche Herzog August Bibliothek, für Kultur- und Tourismuseinrichtungen oder für Unternehmen in der Region: Unser Übersetzungsbüro in Wolfenbüttel ist Ihr verlässlicher Partner für professionelle Übersetzungen. Wir decken unterschiedliche Branchen ab, von der Verwaltung über den Bildungssektor bis zur Wirtschaft. Dabei garantieren wir akkurate Terminologie und eine reibungslose Projektabwicklung.
Durch ein Netzwerk erfahrener Fachübersetzer können wir vielfältige Themengebiete bedienen, etwa technische Dokumentationen, juristische Texte oder Werbekampagnen. Benötigen Sie beglaubigte Übersetzungen für offizielle Anträge oder Bewerbungen? Unsere vereidigten Übersetzer kümmern sich um alle erforderlichen Nachweise. So profitieren Privatpersonen ebenso wie Unternehmen von unserer langjährigen Expertise und unseren ISO-zertifizierten Prozessen.
Vielen Dank für die schnelle Übersetzung und Beglaubigung meiner Zeugnisse. Alles hat prima geklappt, sehr professionell und termintreu!
B. Müller, Stadtgebiet WestWir mussten unsere Broschüren auf Englisch und Französisch übersetzen lassen. Das Ergebnis war erstklassig. Jederzeit wieder!
C. Dupont, InnenstadtSehr kompetentes Team! Unser technischen Dokumentation wurden präzise übertragen, inklusive aller Fachbegriffe. Wir sind rundum zufrieden.
L. Brand, FümmelseAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Wolfenbüttel deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Zuständig ist in Wolfenbüttel in der Regel die Stadtverwaltung (Bürgeramt/Bürgerbüro). Sie benötigen das Original, die vorzulegende Kopie und einen Lichtbildausweis; bei Unterschriften wird häufig die persönliche Vorsprache verlangt. Gebühren und Ausnahmen ergeben sich aus der Gebührenordnung Ihrer Kommune. Für internationale Verfahren wird manchmal ausdrücklich eine ‚beglaubigte Abschrift‘ verlangt; das ist nicht dasselbe wie eine einfache Kopie. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Wolfenbüttel). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Ob eine Apostille (Haager Übereinkommen) oder eine Legalisation (über die Auslandsvertretung) erforderlich ist, hängt vom Zielland ab. Zuständig ist die Landesstelle, die im Bundesportal für NI aufgeführt ist. Gebühren: Für die Apostille/Endbeglaubigung gelten bundesweit Festgebühren nach dem Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG); häufig 25 € pro notarieller Urkunde (Nr. 1310) bzw. 15 € für gerichtliche Dokumente (Nr. 1311). Planen Sie Behördenlaufzeiten ein: Postweg und Bearbeitung können die Gesamtzeit stärker beeinflussen als die Übersetzung selbst. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Ein sauberer PDF‑Scan ist in vielen Fällen ausreichend. Prüfen Sie vor dem Versand, ob farbiger Scan bei Siegeln, keine abgeschnittenen Ränder, mehrseitige Urkunden in richtiger Reihenfolge und Datumsformate und Ausstellungsort erkennbar sichtbar sind. Wenn die Stelle Originale/beglaubigte Kopien fordert, klären wir die optimale Vorgehensweise vorab.
Antwort: Standard: abhängig von Textlänge und Terminologieabstimmung. Express: möglich, wenn der Inhalt klar ist und alle Unterlagen vollständig vorliegen (Scan/Original, ggf. Vorbeglaubigung). Wichtig: Apostille/Überbeglaubigung durch Behörden hat eigene Laufzeiten – das sollte in die Gesamtplanung einfließen. Wenn Fristen extern gesetzt sind (Behörde/Uni), lohnt sich ein kurzer Vorab-Check, ob zusätzliche Schritte wie Apostille/Notar erforderlich sind.
Antwort: Maßgeblich sind Versandart (Standard/Express), Terminologieabgleich/Glossar, dringende Frist/Express sowie Formatierungsaufwand; je nach Fall kommen Anzahl Ausfertigungen und zusätzliche Anlagen hinzu. Sobald wir Vorlage und Empfängeranforderung kennen, erhalten Sie ein fixes Angebot ohne Überraschungen.
Antwort: Für konsistente Übersetzungen nutzen wir Terminologie aus Manuals, bestehende Übersetzungen als Referenz, Abkürzungsverzeichnis und juristische Standardformulierungen. Nach Freigabe sichern wir die Terminologie projektweit, damit Schreibweisen und Fachbegriffe über alle Lieferungen hinweg gleich bleiben – insbesondere bei Geburtsurkunde/Adoptionsbeschluss.
Antwort: Standard ist Versand per Einschreiben und – falls gefordert – Übergabe an Bevollmächtigte. Optional bieten wir digitale Ablage/Downloadlink (falls angeboten) oder PDF‑Vorschau zur Vorprüfung. Ob Papier mit Originalstempel nötig ist, entscheidet der Empfänger; wir richten die Lieferung daran aus.