Übermitteln Sie Ihre Dateien für den Vorabcheck online. Für eine beglaubigte Übersetzung achten Sie bitte darauf, dass alle Seiten klar erkennbar sind (Scan oder gutes Foto).
Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Nach der Angebotsfreigabe starten wir zeitnah mit der Übersetzung.
Die fertige Übersetzung erhalten Sie digital per E‑Mail. Beglaubigte Dokumente senden wir Ihnen zusätzlich als Papieroriginal per Post zu.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro in Braunschweig setzt auf klare Terminologie und effiziente Prozesse. Wir beraten Sie individuell, strukturieren Ihr Projekt sorgfältig und verfeinern die Texte im abschließenden Lektorat. Damit stellen wir erstklassige Übersetzungen für alle gewünschten Zielsprache(n) sicher. Beglaubigte Dokumente erstellen wir selbstverständlich nach den gültigen Normen vor Ort.
Unser Übersetzungsbüro in Braunschweig garantiert professionelle und zeitnahe Übersetzungen, die auf die wirtschaftlich sowie kulturell vielfältige Region abgestimmt sind. Ob wissenschaftliche Texte für Hochschulen, medizinische Studien für ansässige Kliniken oder juristische Dokumente: Wir legen besonderen Wert auf konsistente Terminologie und eine lückenlose Qualitätssicherung.
Von internationalen Finanzunterlagen bis hin zu mehrsprachigen Marketingprojekten für Unternehmen aus Braunschweig sorgen wir dafür, dass alle Inhalte präzise in der gewünschten Zielsprache ankommen. Auch für Forschungsbereiche liefern wir exakte Übersetzungen, beispielsweise wenn medizinische oder technologische Studien global veröffentlicht werden sollen. Mit vereidigten Übersetzer:innen und umfassenden Prüfabläufen decken wir den gesamten Bedarf für Firmen und Privatpersonen ab, die in Braunschweig eine kompetente Übersetzungsagentur suchen.
Herzlichen Dank für die schnelle Übersetzung unserer Konferenzunterlagen! Top Qualität und sehr zügige Bearbeitung.
M. Schneider, WeststadtIch habe die beglaubigte Übersetzung meiner Unterlagen früher als erwartet erhalten. Super freundlich und professionell!
T. Ozawa, LehndorfSehr kompetentes Lektoren- und Übersetzer-Team und unkomplizierter Ablauf! Unsere Fachtexte wurden punktgenau übersetzt.
S. Martinez, RiddagshausenAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Braunschweig deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Zuständig ist meist die Stadtverwaltung in Braunschweig. Bitte planen Sie ein, dass manche Stellen nur Originale oder beglaubigte Abschriften akzeptieren. Die Gebühr ergibt sich aus der Verwaltungsgebührensatzung; verbindliche Angaben finden Sie bei Ihrer Kommune. Für internationale Verfahren wird manchmal ausdrücklich eine ‚beglaubigte Abschrift‘ verlangt; das ist nicht dasselbe wie eine einfache Kopie. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Braunschweig). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Ob Apostille/Legalisation nötig ist, hängt vom Zielland ab. Zuständig ist die Landesstelle für NI; die Gebühr ergibt sich aus dem JVKostG (Festgebühren). Die Apostille bestätigt die Echtheit von Unterschrift/Siegel und die Befugnis der ausstellenden Stelle – nicht den Inhalt der Urkunde. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Für die Übersetzung reicht meist ein vollständiger, gut lesbarer PDF‑Scan. Achten Sie insbesondere auf alle Seiten (auch Rückseiten), Datumsformate und Ausstellungsort erkennbar, mehrseitige Urkunden in richtiger Reihenfolge und Vorder- und Rückseite bei Ausweisen. Ob zusätzlich das Original oder eine beglaubigte Kopie benötigt wird, hängt vom Empfänger ab; wir richten die Abgabeform danach aus.
Antwort: Standard: abhängig von Textlänge und Terminologieabstimmung. Express: möglich, wenn der Inhalt klar ist und alle Unterlagen vollständig vorliegen (Scan/Original, ggf. Vorbeglaubigung). Wichtig: Apostille/Überbeglaubigung durch Behörden hat eigene Laufzeiten – das sollte in die Gesamtplanung einfließen. Wir kalkulieren die Lieferzeit nicht nur für die Übersetzung, sondern auch für Prüfung, Beglaubigung und Versand.
Antwort: Die Kalkulation basiert auf Versandart (Standard/Express), Fachgebiet, zusätzliche Anlagen und Sprachkombination. Zusätzlich wirken sich Qualität der Vorlage (Lesbarkeit) und Beglaubigungsform (Stempel/Unterschrift) aus. Für ein verbindliches Angebot benötigen wir den Scan/PDF, den Verwendungszweck und die gewünschte Lieferform (PDF/Papier).
Antwort: Wenn Sie uns Preferred terms vs. verbotene Begriffe oder Benennung von Abteilungen/Funktionen geben, stabilisieren wir Terminologie sehr schnell. Ergänzend sind Produkt- und Markennamen und Abkürzungsverzeichnis hilfreich. Fehlt das, extrahieren wir Begriffe aus der Vorlage und stimmen sie ab; das Glossar wird für Folgeaufträge wiederverwendet (z. B. bei Patentschrift/Laborbefund).
Antwort: Standard ist digitale Ablage/Downloadlink (falls angeboten) und – falls gefordert – Heftung/Bindung gemäß Empfängervorgabe. Optional bieten wir Versand per Einschreiben oder PDF‑Vorschau zur Vorprüfung. Ob Papier mit Originalstempel nötig ist, entscheidet der Empfänger; wir richten die Lieferung daran aus.
Falls Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Bestätigung der Echtheit Ihrer Dokumente benötigen, können Sie sich an das Amtsgericht in der Wilhelmstraße 6, 38100 Braunschweig, oder an das Landgericht Braunschweig, Münzstraße 17, 38100 Braunschweig, wenden. Sobald Ihre Unterlagen beglaubigt sind, sorgen wir für die sprachlich exakte Übertragung aller Siegel und Stempel. Das Rathaus Braunschweig, Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig, steht Ihnen ebenfalls für erste Informationen rund um Beglaubigungen zur Verfügung.