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Beglaubigte Übersetzungen in Kiel

In drei Schritten zu Ihrer beglaubigten Übersetzung


Unterlagen online übermitteln

Übermitteln Sie Ihre Dateien für den Vorabcheck online. Für eine beglaubigte Übersetzung achten Sie bitte darauf, dass alle Seiten klar erkennbar sind (Scan oder gutes Foto).

Beauftragung bestätigen

Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Sobald Sie das Angebot freigeben, starten wir zeitnah mit der Übersetzung.

Übersendung der Übersetzung

Die fertige Übersetzung erhalten Sie digital per E‑Mail. Beglaubigte Dokumente senden wir Ihnen zusätzlich als Papieroriginal per Post zu.

Beglaubigte Übersetzung in Kiel gesucht?

Kompetent. Sicher. Schnell.

Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro in Kiel setzt auf fundiertes Fachwissen und einen zügigen Ablauf. Wir beraten Sie individuell, planen jeden Übersetzungsschritt detailliert und führen abschließend ein gründliches Lektorat durch. So stellen wir sicher, dass Ihre Übersetzungen höchsten Qualitätsansprüchen genügen. Beglaubigte Schriftstücke fertigen wir selbstverständlich nach den Richtlinien der zuständigen Behörden in Kiel an.

Übersetzungsagentur Kiel

Fachübersetzungen nach DIN EN ISO 17100
Beglaubigte Übersetzung für Behörden
Übersetzer für über 60 Sprachen
24h Express-Übersetzungen
Bestes Preis-Leistungsverhältnis
Englisch Übersetzer Kiel

Möchten Sie Dokumente in Kiel übersetzen lassen?

Übersetzungen auf Deutsch, Englisch, Französisch, Ukrainisch, Arabisch + 60 weitere Sprachen

Unser Übersetzungsbüro in Kiel bietet professionelle und schnelle Übersetzungen für eine Stadt, die sowohl durch maritime Wirtschaft als auch durch Forschungseinrichtungen geprägt ist. Ob Übersetzungen für internationale Konferenzen an der Christian-Albrechts-Universität, fachliche Dokumente für Werften und maritim orientierte Unternehmen oder beglaubigte Urkunden für private Zwecke: Wir stellen sicher, dass Ihre Texte sprachlich und inhaltlich perfekt aufbereitet werden.

Vom Finanzwesen bis zur Medizintechnik – wir sind breit aufgestellt, um Aushängeschilder Ihrer Geschäfts- und Forschungsaktivitäten zu übersetzen. Wer komplexe Dokumentationen oder Publikationen weltweit verbreiten möchte, kann sich auf unsere erprobten Prozesse und erfahrenen Übersetzer verlassen. Für beglaubigte Exemplare stehen zudem vereidigte Übersetzer zur Verfügung, die alle behördlichen Anforderungen einhalten. Somit ist unser Übersetzungsservice in Kiel die ideale Lösung für Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen gleichermaßen.

Feedback

Was unsere Kunden sagen

Super Service und schnelle Rückmeldung! Meine Forschungsberichte für eine Konferenz wurden präzise in zwei Sprachen übersetzt.

T. Hansen, Gaarden

Dank des reibungslosen Ablaufs hatte ich meine beglaubigte Übersetzung schon nach wenigen Tagen in der Hand. Absolut empfehlenswert!

A. Roberts, Damperhof

Unsere Marketingkampagne für den skandinavischen Raum wurde perfekt aufbereitet. Exzellente Qualität und sehr freundliche Kommunikation.

R. Delgado, Holtenau

Häufige Fragen an unser Übersetzungsbüro Kiel

Checkliste – Fachübersetzung, Beglaubigung, Sprachen

Antwort: Unser Übersetzungsdienst in Kiel deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.

Antwort: Für amtliche Beglaubigungen (Kopie oder Unterschrift) ist in Kiel in der Praxis meist das Bürgeramt/Bürgerbüro der Stadtverwaltung zuständig. Bringen Sie das Original und die Kopie (oder das zu unterschreibende Dokument) sowie einen Ausweis mit. Die Gebühren richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung; für verbindliche Werte lohnt sich der Blick in die Gebührenübersicht Ihrer Stadtverwaltung. Praxis-Tipp: Für Personenstandsdokumente (z. B. Geburts-/Heiratsurkunden) ist häufig das Standesamt der Ausstellungsbehörde der richtige Ansprechpartner für beglaubigte Abschriften. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Kiel). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.

Antwort: Ob eine Apostille (Haager Übereinkommen) oder eine Legalisation (über die Auslandsvertretung) erforderlich ist, hängt vom Zielland ab. Zuständig ist die Landesstelle, die im Bundesportal für SH aufgeführt ist. Gebühren: Für die Apostille/Endbeglaubigung gelten bundesweit Festgebühren nach dem Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG); häufig 25 € pro notarieller Urkunde (Nr. 1310) bzw. 15 € für gerichtliche Dokumente (Nr. 1311). Wenn die Urkunde nicht im selben Bundesland ausgestellt wurde, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ausstellungsort der Urkunde, nicht nach Ihrem Wohnort. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.

Antwort: Für die Übersetzung reicht meist ein vollständiger, gut lesbarer PDF‑Scan. Achten Sie insbesondere auf Unterschriften lesbar, Datumsformate und Ausstellungsort erkennbar, Stempel und Siegel vollständig und Vorder- und Rückseite bei Ausweisen. Ob zusätzlich das Original oder eine beglaubigte Kopie benötigt wird, hängt vom Empfänger ab; wir richten die Abgabeform danach aus.

Antwort: Für einen realistischen Zeitplan berücksichtigen wir (1) Übersetzung, (2) Prüfung, (3) Beglaubigung/Formatierung und (4) Versand. Wenn Sie eine Frist haben, teilen Sie sie uns vorab mit – dann prüfen wir sofort, ob Standard oder Express für Kiel sinnvoll ist. Wenn Fristen extern gesetzt sind (Behörde/Uni), lohnt sich ein kurzer Vorab-Check, ob zusätzliche Schritte wie Apostille/Notar erforderlich sind.

Antwort: Die größten Treiber sind Beglaubigungsform (Stempel/Unterschrift), dringende Frist/Express, Formatierungsaufwand und zusätzliche Anlagen. Optional beeinflussen Textumfang und Versandart (Standard/Express) den Endpreis. Senden Sie uns den Scan und nennen Sie Frist + Empfänger, dann kalkulieren wir transparent.

Antwort: Für konsistente Übersetzungen nutzen wir bestehende Übersetzungen als Referenz, Styleguide/Corporate Wording, Abkürzungsverzeichnis und Terminologie aus Manuals. Nach Freigabe sichern wir die Terminologie projektweit, damit Schreibweisen und Fachbegriffe über alle Lieferungen hinweg gleich bleiben – insbesondere bei Scheidungsurteil/Rechnung.

Antwort: Sie erhalten Expressversand; wenn die Stelle Originale verlangt, liefern wir digitale Ablage/Downloadlink (falls angeboten). Ergänzend sind PDF‑Vorschau zur Vorprüfung und Heftung/Bindung gemäß Empfängervorgabe möglich. Teilen Sie uns Empfänger und Frist mit, dann wählen wir die passende Zustellung.

Ganz in Ihrer Nähe

Falls Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Bestätigung der Echtheit Ihrer Dokumente benötigen, können Sie diese beim Amtsgericht Kiel, Diedrichstraße 2, 24143 Kiel, oder beim Landgericht Kiel, Harmsstraße 100, 24114 Kiel, beantragen. Sobald Ihre Unterlagen beglaubigt sind, kümmern wir uns um die sprachlich exakte Übertragung sämtlicher Stempel und Siegel in Ihre Zielsprache. Für allgemeine Auskünfte zum Thema Beglaubigungen steht auch das Rathaus Kiel, Fleethörn 9, 24103 Kiel, zur Verfügung.

Kundenservice

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