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Beglaubigte Übersetzungen in Wiesbaden

Drei Schritte bis zu Ihrer beglaubigten Übersetzung


Dokumente digital übermitteln

Stellen Sie uns die Unterlagen digital bereit, damit wir sie kurz vorprüfen können. Für eine beglaubigte Übersetzung reicht ein Scan oder hochwertiges Foto – wichtig ist die gute Lesbarkeit.

Angebot freigeben

Innerhalb von 3 Stunden erhalten Sie werktags ein Angebot. Nach der Angebotsfreigabe starten wir unverzüglich mit der Übersetzung.

Übersendung

Nach Fertigstellung senden wir Ihnen die Übersetzung digital zu. Beglaubigte Übersetzungen erhalten Sie zusätzlich im Original per Post.

Beglaubigte Übersetzung in Wiesbaden gesucht?

Kompetent. Sicher. Schnell.

Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro in Wiesbaden legt großen Wert auf zuverlässige Prozesse und fachliche Genauigkeit. Wir beraten Sie individuell, planen Ihr Übersetzungsprojekt Schritt für Schritt und führen am Ende ein sorgfältiges Lektorat durch. Damit erhalten Sie Übersetzungen, die sowohl sprachlich als auch terminologisch überzeugen. Beglaubigte Unterlagen fertigen wir selbstverständlich nach den Bestimmungen der lokalen Behörden in Wiesbaden.

Übersetzungsagentur Wiesbaden

Fachübersetzungen nach DIN EN ISO 17100
Beglaubigte Übersetzung für Behörden
Übersetzer für über 60 Sprachen
24h Express-Übersetzungen
Bestes Preis-Leistungsverhältnis
Englisch Übersetzer Wiesbaden

Möchten Sie Dokumente in Wiesbaden übersetzen lassen?

Übersetzungen auf Deutsch, Englisch, Französisch, Ukrainisch, Arabisch + 60 weitere Sprachen

Unser Übersetzungsbüro in Wiesbaden bietet präzise und schnelle Übersetzungen für eine Stadt, die als hessische Landeshauptstadt von Verwaltung, Kultur und internationaler Wirtschaft geprägt ist. Ob mehrsprachige Präsentationen für Unternehmen in der Rhein-Main-Region, wissenschaftliche Abhandlungen für Hochschuleinrichtungen oder offiziell beglaubigte Dokumente für den privaten Bereich – wir stellen sicher, dass Ihre Inhalte mit größter Sorgfalt übertragen werden.

Von Finanzierungsthemen bis hin zu medizinischen Texten: Dank unserer strukturierten Abläufe und erfahrenen Fachübersetzer:innen können wir auf verschiedenste Branchen individuell eingehen. Wer etwa Verträge, Zeugnisse oder technische Handbücher weltweit versenden muss, profitiert von unseren zertifizierten Prozessen und kurzen Bearbeitungszeiten. Für beglaubigte Exemplare stehen vereidigte Übersetzer bereit, die sämtliche Behördenanforderungen in Wiesbaden erfüllen. Damit haben Firmen, Institutionen und Privatpersonen gleichermaßen Zugriff auf einen umfassenden, professionellen Übersetzungsservice.

Feedback

Was unsere Kunden sagen

Toller Service! Meine beglaubigten Dokumente waren in kürzester Zeit fertig. Sehr zuverlässige Kommunikation, gerne wieder.

M. Novak, Biebrich

Unsere Marketingmaterialien wurden professionell ins Englische und Französische übersetzt. Sehr kompetentes Team und top Ergebnis.

L. Steiner, Rheingauviertel

Meine Antragsunterlagen brauchten eine sachliche und fehlerfreie Übersetzung. Alles lief reibungslos und äußerst zügig ab.

K. Wang, Westend

Häufige Fragen an unser Übersetzungsbüro Wiesbaden

Checkliste – Fachübersetzung, Beglaubigung, Sprachen

Antwort: Unser Übersetzungsdienst in Wiesbaden deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.

Antwort: Zuständig ist meist die Stadtverwaltung in Wiesbaden. Bitte planen Sie ein, dass manche Stellen nur Originale oder beglaubigte Abschriften akzeptieren. Die Gebühr ergibt sich aus der Verwaltungsgebührensatzung; verbindliche Angaben finden Sie bei Ihrer Kommune. Wenn Sie mehrere Exemplare benötigen, lohnt es sich, gleich mehrere beglaubigte Kopien in einem Termin mitzunehmen – das spart Wege. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Wiesbaden). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.

Antwort: Viele Auftraggeber verlangen keine Apostille für die Übersetzung selbst, sondern für die Urkunde im Ausland. Wenn das Zielland eine Apostille verlangt, muss die Apostille auf dem Original (oder der beglaubigten Abschrift) vorliegen. Zuständigkeit und Prozess werden im Bundesportal nach Bundesland HE erklärt; die Kosten ergeben sich aus dem JVKostG (Festgebühren; häufig 25 € bzw. 15 €). Planen Sie Behördenlaufzeiten ein: Postweg und Bearbeitung können die Gesamtzeit stärker beeinflussen als die Übersetzung selbst. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.

Antwort: Für die Übersetzung reicht meist ein vollständiger, gut lesbarer PDF‑Scan. Achten Sie insbesondere auf keine abgeschnittenen Ränder, Anhänge/Beiblätter beifügen, Randvermerke und handschriftliche Zusätze und mehrseitige Urkunden in richtiger Reihenfolge. Ob zusätzlich das Original oder eine beglaubigte Kopie benötigt wird, hängt vom Empfänger ab; wir richten die Abgabeform danach aus.

Antwort: Standard: abhängig von Textlänge und Terminologieabstimmung. Express: möglich, wenn der Inhalt klar ist und alle Unterlagen vollständig vorliegen (Scan/Original, ggf. Vorbeglaubigung). Wichtig: Apostille/Überbeglaubigung durch Behörden hat eigene Laufzeiten – das sollte in die Gesamtplanung einfließen. Wenn Sie nur ein PDF benötigen (Vorabprüfung), können wir das oft parallel zum Postversand bereitstellen.

Antwort: Die größten Treiber sind Sprachkombination, Formatierungsaufwand, Versandart (Standard/Express) und Korrekturschleifen/Freigaben. Optional beeinflussen Qualität der Vorlage (Lesbarkeit) und zusätzliche Anlagen den Endpreis. Senden Sie uns den Scan und nennen Sie Frist + Empfänger, dann kalkulieren wir transparent.

Antwort: Für konsistente Übersetzungen nutzen wir Abkürzungsverzeichnis, Styleguide/Corporate Wording, Benennung von Abteilungen/Funktionen und Produkt- und Markennamen. Nach Freigabe sichern wir die Terminologie projektweit, damit Schreibweisen und Fachbegriffe über alle Lieferungen hinweg gleich bleiben – insbesondere bei Datenschutzerklärung/Geburtsurkunde.

Antwort: Standard ist Beilage der Ausgangsvorlage als Kopie und – falls gefordert – Versand per Einschreiben. Optional bieten wir Heftung/Bindung gemäß Empfängervorgabe oder Papierausfertigung mit Originalstempel/Unterschrift. Ob Papier mit Originalstempel nötig ist, entscheidet der Empfänger; wir richten die Lieferung daran aus.

Ganz in Ihrer Nähe

Falls Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Bestätigung der Echtheit Ihrer Dokumente benötigen, können Sie diese beim Amtsgericht Wiesbaden, Gerichtsstraße 2, 65185 Wiesbaden, oder beim Landgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, beantragen. Sobald Ihre Unterlagen beglaubigt sind, übertragen wir alle amtlichen Stempel und Siegel fachgerecht in Ihre Zielsprache. Für weitere Informationen zu Beglaubigungen steht auch das Rathaus Wiesbaden, Schloßplatz 6, 65183 Wiesbaden, als erste Anlaufstelle zur Verfügung.

Kundenservice

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