Senden Sie uns die Dokumente zur Vorabprüfung digital zu. Für eine beglaubigte Übersetzung genügt in der Regel ein sauberer Scan oder ein sehr gutes Foto.
Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Mit Ihrer Bestätigung beginnen wir zeitnah mit der Übersetzung.
Die fertige Übersetzung erhalten Sie digital per E‑Mail. Beglaubigte Dokumente senden wir Ihnen zusätzlich als Papieroriginal per Post zu.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro in Mainz setzt auf sprachliche Präzision und reibungslose Abläufe. Wir beraten Sie fachkundig, strukturieren Ihr Übersetzungsprojekt ganzheitlich und führen abschließend ein sorgfältiges Lektorat durch. So gewährleisten wir, dass Ihre Dokumente in jeder Zielsprache einwandfrei verständlich sind. Beglaubigte Exemplare fertigen wir zudem nach den Vorschriften der zuständigen Behörden in Mainz.
Unser Übersetzungsbüro in Mainz unterstützt Sie mit professionellen und zügigen Übersetzungen in einer Stadt, die sowohl für ihre historische Bedeutung als auch für moderne Wirtschaftszweige bekannt ist. Ob Sie wissenschaftliche Arbeiten für die Johannes Gutenberg-Universität übersetzen lassen möchten, fachliche Berichte für lokale Unternehmen oder juristische Dokumente für Behörden: Wir sorgen mit präziser Terminologie und umfassender Qualitätskontrolle dafür, dass Ihre Inhalte sprachlich überzeugen.
Von Finanzübersetzungen über medizinische Fachtexte bis hin zu beglaubigten Urkunden: Wir bieten ein breites Spektrum an Sprachdienstleistungen für Mainzer Institutionen, Firmen und Privatpersonen. Dabei gewährleisten wir, dass selbst anspruchsvolle Projekte zeitnah und nach höchsten Standards abgewickelt werden. Sollten Sie eine beglaubigte Fassung Ihrer Unterlagen benötigen, stehen unsere vereidigten Übersetzer parat, um die erforderlichen Formalitäten ordnungsgemäß umzusetzen.
Ich brauchte schnell eine beglaubigte Übersetzung meines Bachelor-zeugnisses und war begeistert, wie flott hier alles geklappt hat. Vielen Dank!
C. Groß, NeustadtTop Service und tolle Qualität. Unsere technischen Handbücher wurden perfekt übersetzt – reibungslose Kommunikation und rasche Lieferung.
M. Tan, GonsenheimHerzlichen Dank für die rasche Umsetzung! Unsere Fachartikel waren recht komplex, wurden aber fehlerfrei ins Englische und Französische übertragen.
A. Fischer, BretzenheimAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Mainz deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Für Kopien/Unterschriften ist in Mainz typischerweise das Bürgeramt zuständig. Wichtig ist die Unterscheidung: Kopiebeglaubigung bestätigt die Übereinstimmung mit dem Original, Unterschriftsbeglaubigung bestätigt, dass Sie vor Ort unterschrieben haben. Gebühren werden nach kommunaler Satzung erhoben. Bei unklaren Vorgaben fragen Sie die Zielstelle, ob Kopiebeglaubigung genügt oder eine Original-Urkunde erforderlich ist. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Mainz). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Reihenfolge in der Praxis: (1) ggf. Vorbeglaubigung durch die ausstellende Behörde, (2) Apostille/Überbeglaubigung durch die zuständige Landesstelle in RP, (3) danach Übersetzung (wenn die ausländische Stelle Übersetzung + Apostille verlangt). Die Gebühren sind im JVKostG geregelt (typisch 25 € bzw. 15 € je Dokument). Offizielle Infos: Bundesportal (Apostille) + Gesetzestext (JVKostG). Die Apostille bestätigt die Echtheit von Unterschrift/Siegel und die Befugnis der ausstellenden Stelle – nicht den Inhalt der Urkunde. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Ein sauberer PDF‑Scan ist in vielen Fällen ausreichend. Prüfen Sie vor dem Versand, ob gute Auflösung ohne Schatten, Anhänge/Beiblätter beifügen, Randvermerke und handschriftliche Zusätze und Übersetzervermerke/Mehrsprachigkeit mitliefern sichtbar sind. Wenn die Stelle Originale/beglaubigte Kopien fordert, klären wir die optimale Vorgehensweise vorab.
Antwort: Für einen realistischen Zeitplan berücksichtigen wir (1) Übersetzung, (2) Prüfung, (3) Beglaubigung/Formatierung und (4) Versand. Wenn Sie eine Frist haben, teilen Sie sie uns vorab mit – dann prüfen wir sofort, ob Standard oder Express für Mainz sinnvoll ist. Express ist meist dann realistisch, wenn Terminologie und Format klar sind und keine Nachreichungen nötig werden.
Antwort: Die Kalkulation basiert auf Anzahl Ausfertigungen, dringende Frist/Express, Formatierungsaufwand und Fachgebiet. Zusätzlich wirken sich zusätzliche Anlagen und Sprachkombination aus. Für ein verbindliches Angebot benötigen wir den Scan/PDF, den Verwendungszweck und die gewünschte Lieferform (PDF/Papier).
Antwort: Idealer Input ist juristische Standardformulierungen plus bestehende Übersetzungen als Referenz. Zusätzlich helfen Begriffsliste (10–30 Schlüsselbegriffe) und Styleguide/Corporate Wording. Wir legen ein Projektglossar an, stimmen Schlüsselbegriffe ab und nutzen Terminologie‑Checks, damit Begriffe in allen Dateien identisch bleiben – gerade bei Technische Spezifikation/CE-Konformitätserklärung.
Antwort: Sie erhalten Heftung/Bindung gemäß Empfängervorgabe; wenn die Stelle Originale verlangt, liefern wir Abholung nach Absprache. Ergänzend sind PDF‑Vorschau zur Vorprüfung und Versand per Einschreiben möglich. Teilen Sie uns Empfänger und Frist mit, dann wählen wir die passende Zustellung.
Falls Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Bestätigung der Echtheit Ihrer Dokumente benötigen, können Sie diese beim Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße 1, 55116 Mainz, oder beim Landgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße 1, 55116 Mainz, beantragen. Sobald Ihre Unterlagen entsprechend beglaubigt sind, sorgen wir für die professionelle Übertragung aller Siegel und Stempel in die gewünschte Sprache. Für allgemeine Hinweise zu Beglaubigungen bietet auch das Rathaus Mainz, Rheinstraße 55, 55116 Mainz, erste Informationen.