Stellen Sie uns die Unterlagen digital bereit, damit wir sie kurz vorprüfen können. Für eine beglaubigte Übersetzung reicht ein Scan oder hochwertiges Foto – wichtig ist die gute Lesbarkeit.
Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Sobald wir Ihre Zusage haben, beginnen wir zeitnah mit der Übersetzung.
Die fertige Übersetzung erhalten Sie digital per E‑Mail. Beglaubigte Dokumente senden wir Ihnen zusätzlich als Papieroriginal per Post zu.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro in Kassel steht für termintreue Arbeitsabläufe und höchste sprachliche Präzision. Wir planen Ihren Auftrag umfassend, setzen ihn passgenau um und prüfen jedes Dokument in einem abschließenden Lektorat. So entstehen einwandfreie Übersetzungen für alle gewünschten Zielsprachen. Beglaubigte Schriftstücke werden von uns selbstverständlich nach den Vorgaben der Behörden in Kassel erstellt.
Im Übersetzungsbüro Kassel profitieren Sie von professionellen, präzisen Übersetzungen für eine Region, die gleichermaßen kulturell und wirtschaftlich vielfältig ist. Ob es um die sprachliche Betreuung von Projekten an der Universität Kassel, die Erstellung medizinischer Fachtexte für lokale Krankenhäuser oder die Übersetzung juristischer Dokumente für Behörden geht – wir bieten maßgeschneiderte Lösungen mit steter Qualitätskontrolle und genau abgestimmter Terminologie.
Von finanziellen Übersetzungen für mittelständische Unternehmen bis hin zu mehrsprachigen Marketingkampagnen für global aktive Firmen in Kassel sorgt unser Team aus vereidigten Übersetzern und Fachlektorinnen für passgenaue Ergebnisse. Auch akademische Einrichtungen finden bei uns schnelle Unterstützung, wenn es etwa um die korrekte Aufbereitung medizinisch-technischer Dokumentationen geht. Mit unserem strukturierten Ablauf und zuverlässigen Service erhalten sowohl Privatpersonen als auch Institutionen Übersetzungen, die höchsten Ansprüchen genügen.
Wir möchten uns für die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung bedanken! Unsere Fachberichte wurden pünktlich und erstklassig übersetzt.
C. Frey, WehlheidenToller Service – meine Urkunden waren ratzfatz beglaubigt übersetzt. Das Team hat alle Rückfragen geduldig beantwortet. Perfekt!
M. Sullivan, BettenhausenUnsere medizinischen Unterlagen wurden äußerst sorgfältig in mehrere Sprachen übertragen. Kommunikation war super, Ergebnis top!
H. Yilmaz, KirchditmoldAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Kassel deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Zuständig ist in Kassel in der Regel die Stadtverwaltung (Bürgeramt/Bürgerbüro). Sie benötigen das Original, die vorzulegende Kopie und einen Lichtbildausweis; bei Unterschriften wird häufig die persönliche Vorsprache verlangt. Gebühren und Ausnahmen ergeben sich aus der Gebührenordnung Ihrer Kommune. Für internationale Verfahren wird manchmal ausdrücklich eine ‚beglaubigte Abschrift‘ verlangt; das ist nicht dasselbe wie eine einfache Kopie. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Kassel). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Ob eine Apostille (Haager Übereinkommen) oder eine Legalisation (über die Auslandsvertretung) erforderlich ist, hängt vom Zielland ab. Zuständig ist die Landesstelle, die im Bundesportal für HE aufgeführt ist. Gebühren: Für die Apostille/Endbeglaubigung gelten bundesweit Festgebühren nach dem Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG); häufig 25 € pro notarieller Urkunde (Nr. 1310) bzw. 15 € für gerichtliche Dokumente (Nr. 1311). Die Apostille bestätigt die Echtheit von Unterschrift/Siegel und die Befugnis der ausstellenden Stelle – nicht den Inhalt der Urkunde. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Senden Sie uns bevorzugt einen PDF‑Scan; entscheidend sind Nummern/Registernummern sichtbar, Anhänge/Beiblätter beifügen, Stempel und Siegel vollständig sowie Vorder- und Rückseite bei Ausweisen. Originale werden nur relevant, wenn die empfangende Stelle dies ausdrücklich verlangt oder eine beglaubigte Kopie erstellt werden muss.
Antwort: Standard: abhängig von Textlänge und Terminologieabstimmung. Express: möglich, wenn der Inhalt klar ist und alle Unterlagen vollständig vorliegen (Scan/Original, ggf. Vorbeglaubigung). Wichtig: Apostille/Überbeglaubigung durch Behörden hat eigene Laufzeiten – das sollte in die Gesamtplanung einfließen. Express ist meist dann realistisch, wenn Terminologie und Format klar sind und keine Nachreichungen nötig werden.
Antwort: Die größten Treiber sind Fachgebiet, Terminologieabgleich/Glossar, Beglaubigungsform (Stempel/Unterschrift) und zusätzliche Anlagen. Optional beeinflussen Qualität der Vorlage (Lesbarkeit) und Anzahl Ausfertigungen den Endpreis. Senden Sie uns den Scan und nennen Sie Frist + Empfänger, dann kalkulieren wir transparent.
Antwort: Wenn Sie uns Begriffsliste (10–30 Schlüsselbegriffe) oder Terminologie aus Manuals geben, stabilisieren wir Terminologie sehr schnell. Ergänzend sind Abkürzungsverzeichnis und Styleguide/Corporate Wording hilfreich. Fehlt das, extrahieren wir Begriffe aus der Vorlage und stimmen sie ab; das Glossar wird für Folgeaufträge wiederverwendet (z. B. bei Steuerbescheid/Produktdatenblatt).
Antwort: Standard ist Beilage der Ausgangsvorlage als Kopie und – falls gefordert – Expressversand. Optional bieten wir PDF‑Vorschau zur Vorprüfung oder digitale Ablage/Downloadlink (falls angeboten). Ob Papier mit Originalstempel nötig ist, entscheidet der Empfänger; wir richten die Lieferung daran aus.
Benötigen Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Beglaubigung Ihrer Dokumente, können Sie das Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel, oder das Landgericht Kassel (gleiche Anschrift) kontaktieren. Sobald Ihre Unterlagen mit dem entsprechenden Siegel versehen sind, übernehmen wir die sprachlich korrekte Übertragung aller Angaben in Ihre Wunschsprache. Für erste Informationen steht auch das Rathaus Kassel, Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel, als zentrale Anlaufstelle bereit.