Reichen Sie Ihre Unterlagen für eine kurze Erstprüfung digital ein. Für eine beglaubigte Übersetzung ist ein gut lesbarer Scan bzw. ein hochwertiges Foto ausreichend.
Innerhalb von 3 Stunden erhalten Sie werktags ein Angebot. Nach der Angebotsfreigabe starten wir unverzüglich mit der Übersetzung.
Wir übermitteln Ihnen die fertige Übersetzung digital. Wenn eine Beglaubigung erforderlich ist, senden wir die Originale zusätzlich per Post.
Unser nach ISO-Standards arbeitende Übersetzungsbüro in Bremen vereint sprachliche Präzision mit effizienten Abläufen. Wir legen grossen Wert auf persönliche Beratung, entwickeln eine klare Projektstrategie und führen eine sorgfältige Schlussprüfung durch, damit erstklassige Übersetzungen in jeder Zielsprache entstehen. Beglaubigte Dokumente erstellen wir nach den für Sie relevanten Vorgaben, um eine problemlose und sichere Weiterverarbeitung zu gewährleisten.
Unser Übersetzungsbüro Bremen steht für kompetente und zügige Fachübersetzungen, die den vielfältigen Anforderungen der Hansestadt und ihrer Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Kulturinstitutionen gerecht werden. Ob es um die sprachliche Begleitung internationaler Veranstaltungen im Hafenbereich bei der BLG Logistics geht, das Übersetzen wissenschaftlicher Arbeiten für die Universität Bremen oder die Erstellung mehrsprachiger Materialien für kulturelle Events in der Kunsthalle: Wir bieten für jedes Projekt eine passgenaue Lösung. Dabei setzen wir auf präzise Terminologie, sorgfältige Qualitätsprüfungen und reibungslose Abläufe.
Von Finanzübersetzungen für regionale Banken bis hin zu Marketingkampagnen für die internationale Ausrichtung von Beck’s Brewery sorgen wir dafür, dass Ihre Inhalte stets zielgenau kommuniziert werden. Auch im medizinischen Umfeld sind wir breit aufgestellt, etwa bei Forschungsberichten für das Klinikum Bremen-Mitte oder klinischen Studien, die höchste Fachgenauigkeit erfordern. Wer zudem technische Dokumentationen oder behördliche Unterlagen für Airbus oder andere High-Tech-Unternehmen im Raum Bremen versenden möchte, erhält bei uns raschen Service und hohe Verlässlichkeit. Mit einem Team spezialisierter Fachübersetzer unterstützen wir alle Branchen – von Instituten und Kulturhäusern bis hin zu Start-ups und Traditionsbetrieben.
Wir möchten uns herzlich beim Team für die rasche und zuverlässige Umsetzung bedanken. Unsere Dokumente wurden einwandfrei und pünktlich übersetzt.
S. Hoffmann, NeustadtDie beglaubigte Übersetzung meiner Zeugnisse war innerhalb kürzester Zeit fertig. Qualität und Tempo haben mich absolut überzeugt – ein toller Service!
K. Sato, FindorffUnsere wissenschaftlichen Artikel wurden professionell in mehrere Sprachen übertragen. Die Kommunikation verlief hervorragend, wir sind sehr zufrieden!
A. Schmitt, SchwachhausenAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Bremen deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Für amtliche Beglaubigungen (Kopie oder Unterschrift) ist in Bremen in der Praxis meist das Bürgeramt/Bürgerbüro der Stadtverwaltung zuständig. Bringen Sie das Original und die Kopie (oder das zu unterschreibende Dokument) sowie einen Ausweis mit. Die Gebühren richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung; für verbindliche Werte lohnt sich der Blick in die Gebührenübersicht Ihrer Stadtverwaltung. Bei unklaren Vorgaben fragen Sie die Zielstelle, ob Kopiebeglaubigung genügt oder eine Original-Urkunde erforderlich ist. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Bremen). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Ob eine Apostille (Haager Übereinkommen) oder eine Legalisation (über die Auslandsvertretung) erforderlich ist, hängt vom Zielland ab. Zuständig ist die Landesstelle, die im Bundesportal für HB aufgeführt ist. Gebühren: Für die Apostille/Endbeglaubigung gelten bundesweit Festgebühren nach dem Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG); häufig 25 € pro notarieller Urkunde (Nr. 1310) bzw. 15 € für gerichtliche Dokumente (Nr. 1311). Ob Apostille oder Legalisation nötig ist, hängt vom Zielland ab; viele Staaten nutzen das Haager Apostille-Übereinkommen, andere verlangen Legalisation über die Auslandsvertretung. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Für die Übersetzung reicht meist ein vollständiger, gut lesbarer PDF‑Scan. Achten Sie insbesondere auf Übersetzervermerke/Mehrsprachigkeit mitliefern, Wasserzeichen nicht „glattgebügelt“, Datumsformate und Ausstellungsort erkennbar und Stempel und Siegel vollständig. Ob zusätzlich das Original oder eine beglaubigte Kopie benötigt wird, hängt vom Empfänger ab; wir richten die Abgabeform danach aus.
Antwort: Die Dauer hängt von Umfang, Fachgebiet und Sprachkombination ab. Kurze Dokumente (z. B. Urkunden) sind oft schneller möglich als umfangreiche Verträge. Express ist in vielen Kombinationen möglich, sofern die Kapazität und die formalen Anforderungen (z. B. Originale/ Beglaubigungen) es zulassen. Wir nennen Ihnen nach Sichtung eine belastbare Lieferzeit inklusive Versand nach Bremen. Wenn Fristen extern gesetzt sind (Behörde/Uni), lohnt sich ein kurzer Vorab-Check, ob zusätzliche Schritte wie Apostille/Notar erforderlich sind.
Antwort: Die größten Treiber sind Terminologieabgleich/Glossar, dringende Frist/Express, Sprachkombination und Fachgebiet. Optional beeinflussen Versandart (Standard/Express) und Anzahl Ausfertigungen den Endpreis. Senden Sie uns den Scan und nennen Sie Frist + Empfänger, dann kalkulieren wir transparent.
Antwort: Wenn Sie uns bestehende Übersetzungen als Referenz oder juristische Standardformulierungen geben, stabilisieren wir Terminologie sehr schnell. Ergänzend sind Produkt- und Markennamen und Benennung von Abteilungen/Funktionen hilfreich. Fehlt das, extrahieren wir Begriffe aus der Vorlage und stimmen sie ab; das Glossar wird für Folgeaufträge wiederverwendet (z. B. bei Kündigungsschreiben/Technische Spezifikation).
Antwort: Standard ist Beilage der Ausgangsvorlage als Kopie und – falls gefordert – Expressversand. Optional bieten wir Heftung/Bindung gemäß Empfängervorgabe oder digitale Ablage/Downloadlink (falls angeboten). Ob Papier mit Originalstempel nötig ist, entscheidet der Empfänger; wir richten die Lieferung daran aus.
Benötigen Sie eine Apostille für Ihre Dokumente, können Sie das Amtsgericht in der Ostertorstraße 25, 28195 Bremen, oder das Landgericht in der Domsheide 16, 28195 Bremen, aufsuchen. Unser Übersetzungsbüro Bremen übernimmt anschließend die genaue Übertragung aller amtlichen Siegel in die gewünschte Zielsprache. Für erste Informationen zu Beglaubigungen steht das Rathaus Bremen, Am Markt 21, 28195 Bremen, als zentrale Anlaufstelle bereit.