Senden Sie uns die Dokumente zur Vorabprüfung digital zu. Für eine beglaubigte Übersetzung genügt in der Regel ein sauberer Scan oder ein sehr gutes Foto.
Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Sobald wir Ihre Zusage haben, beginnen wir zeitnah mit der Übersetzung.
Die fertige Übersetzung erhalten Sie digital per E‑Mail. Beglaubigte Dokumente senden wir Ihnen zusätzlich als Papieroriginal per Post zu.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro in Jena legt großen Wert auf passgenaue Sprachlösungen und eine reibungslose Projektabwicklung. Wir beraten Sie individuell, planen Ihre Aufträge effizient und führen ein abschließendes Lektorat durch. Dabei garantieren wir qualitativ hochwertige Übersetzungen in allen benötigten Sprachen. Beglaubigte Dokumente werden selbstverständlich unter den entsprechenden formalen Vorgaben in Jena erstellt.
Unser Übersetzungsbüro in Jena übernimmt professionelle und zügige Übersetzungen für eine Stadt, die mit ihrer Universität und zahlreichen Forschungsinstituten überregional bekannt ist. Ganz gleich, ob wissenschaftliche Artikel, Marketingmaterialien für innovative Unternehmen oder behördliche Unterlagen: Wir stellen sicher, dass Ihre Inhalte präzise und stilsicher in jede gewünschte Zielsprache übertragen werden.
Von Wirtschaftstexten für regionale Firmen bis hin zu mehrsprachigen Publikationen in Kooperation mit internationalen Partnern bietet unser Team umfassenden Service. Wer zum Beispiel Dokumente für den akademischen Austausch oder eine technische Dokumentation einreichen möchte, profitiert von unseren hohen Qualitätsstandards. Für beglaubigte Übersetzungen stehen vereidigte Übersetzer bereit, um alle offiziellen Anforderungen zu erfüllen. So erhalten Institutionen, Unternehmen und Privatpersonen in Jena die sprachlich optimale Lösung.
Super Arbeit! Meine beglaubigten Dokumente wurden zügig geliefert und die Kommunikation war sehr freundlich. Dankeschön!
A. Müller, LobedaVielen Dank für die schnelle Übersetzung unserer Fachartikel ins Englische. Perfekter Service, gerne wieder!
D. Brown, ZwätzenGroßartige Qualität! Unsere Produktbroschüren kamen in mehreren Sprachen top an. Service war sehr zuverlässig und kundenorientiert.
R. Novak, ZentrumAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Jena deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Zuständig ist meist die Stadtverwaltung in Jena. Bitte planen Sie ein, dass manche Stellen nur Originale oder beglaubigte Abschriften akzeptieren. Die Gebühr ergibt sich aus der Verwaltungsgebührensatzung; verbindliche Angaben finden Sie bei Ihrer Kommune. Praxis-Tipp: Für Personenstandsdokumente (z. B. Geburts-/Heiratsurkunden) ist häufig das Standesamt der Ausstellungsbehörde der richtige Ansprechpartner für beglaubigte Abschriften. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Jena). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Ob eine Apostille (Haager Übereinkommen) oder eine Legalisation (über die Auslandsvertretung) erforderlich ist, hängt vom Zielland ab. Zuständig ist die Landesstelle, die im Bundesportal für TH aufgeführt ist. Gebühren: Für die Apostille/Endbeglaubigung gelten bundesweit Festgebühren nach dem Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG); häufig 25 € pro notarieller Urkunde (Nr. 1310) bzw. 15 € für gerichtliche Dokumente (Nr. 1311). Ob Apostille oder Legalisation nötig ist, hängt vom Zielland ab; viele Staaten nutzen das Haager Apostille-Übereinkommen, andere verlangen Legalisation über die Auslandsvertretung. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Senden Sie uns bevorzugt einen PDF‑Scan; entscheidend sind keine abgeschnittenen Ränder, alle Seiten (auch Rückseiten), Unterschriften lesbar sowie mehrseitige Urkunden in richtiger Reihenfolge. Originale werden nur relevant, wenn die empfangende Stelle dies ausdrücklich verlangt oder eine beglaubigte Kopie erstellt werden muss.
Antwort: Für einen realistischen Zeitplan berücksichtigen wir (1) Übersetzung, (2) Prüfung, (3) Beglaubigung/Formatierung und (4) Versand. Wenn Sie eine Frist haben, teilen Sie sie uns vorab mit – dann prüfen wir sofort, ob Standard oder Express für Jena sinnvoll ist. Für Dokumentpakete (mehrere Urkunden) ist eine gestaffelte Lieferung möglich: zuerst die dringendsten, danach der Rest.
Antwort: Maßgeblich sind Textumfang, Qualität der Vorlage (Lesbarkeit), Anzahl Ausfertigungen sowie Terminologieabgleich/Glossar; je nach Fall kommen Beglaubigungsform (Stempel/Unterschrift) und Korrekturschleifen/Freigaben hinzu. Sobald wir Vorlage und Empfängeranforderung kennen, erhalten Sie ein fixes Angebot ohne Überraschungen.
Antwort: Wenn Sie uns Styleguide/Corporate Wording oder Preferred terms vs. verbotene Begriffe geben, stabilisieren wir Terminologie sehr schnell. Ergänzend sind Benennung von Abteilungen/Funktionen und bestehende Übersetzungen als Referenz hilfreich. Fehlt das, extrahieren wir Begriffe aus der Vorlage und stimmen sie ab; das Glossar wird für Folgeaufträge wiederverwendet (z. B. bei Arztbericht/Technische Spezifikation).
Antwort: Sie erhalten Papierausfertigung mit Originalstempel/Unterschrift; wenn die Stelle Originale verlangt, liefern wir Beilage der Ausgangsvorlage als Kopie. Ergänzend sind mehrere Ausfertigungen für verschiedene Stellen und digitale Ablage/Downloadlink (falls angeboten) möglich. Teilen Sie uns Empfänger und Frist mit, dann wählen wir die passende Zustellung.
Falls Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Bestätigung der Echtheit Ihrer Dokumente benötigen, können Sie diese beim Amtsgericht Jena, Rathenaustraße 13, 07745 Jena, oder dem Rathaus Jena, Am Markt 1, 07743 Jena, einholen. Anschließend übersetzen wir alle Stempel, Siegel und Inhalte fachgerecht in die gewünschte Zielsprache. Für erste Informationen zu Beglaubigungen stehen die zuständigen Behörden der Stadt Jena ebenfalls gerne zur Verfügung.