Laden Sie einfach zu übersetzenden Dokumente zum Vorabcheck hoch. Für eine beglaubigte Übersetzung benötigen wir diese als Scan oder sehr gutes Foto.
Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Nach Ihrer Auftragserteilung beginnen wir mit der Übersetzung.
Nach der Fertigstellung senden wir Ihnen die übersetzten Texte per E-Mail zu. Beglaubigte Übersetzungen erhalten Sie zunächst als PDF sowie per Post im Original.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro in Münster überzeugt durch sorgfältige Arbeitsabläufe und hohe Fachkompetenz. Wir beraten Sie individuell, planen jede Übersetzung präzise und prüfen sämtliche Texte in einem abschließenden Korrekturprozess. So erhalten Sie einwandfreie Ergebnisse. Beglaubigte Dokumente für Ämter oder andere Institutionen in Münster fertigen wir selbstverständlich entsprechend der geltenden Richtlinien an.
Unser Übersetzungsbüro in Münster unterstützt eine Region, die sowohl von Hochschulen als auch von Verwaltungseinrichtungen geprägt ist. Ob juristische Übersetzungen für das Landgericht, medizinische Fachtexte für Kliniken oder wissenschaftliche Arbeiten für die Westfälische Wilhelms-Universität: Wir bieten exakte Terminologiearbeit, zuverlässige Projektabwicklung und finale Qualitätsprüfungen.
Von Finanz- über Marketing- bis hin zu IT-Übersetzungen decken wir ein breites Spektrum ab. Wer seine Dokumente beispielsweise im internationalen Kontext teilen oder beglaubigte Urkunden für Behörden einreichen muss, kann sich auf unser Team vereidigter Übersetzer verlassen. Mit langjähriger Erfahrung sorgen wir dafür, dass jede Formulierung präzise und zugleich zielgruppenorientiert ausfällt. So profitieren Unternehmen, Institutionen und Privatkunden gleichermaßen vom professionellen Übersetzungsservice in Münster.
Vielen Dank für den tollen Service! Unsere juristischen Texte für ein EU-Förderprojekt wurden schnell und absolut korrekt übersetzt.
M. Becker, KreuzviertelMeine beglaubigte Übersetzung war im Nu fertig. Das Team hat alle Fragen geduldig beantwortet – klare Empfehlung.
L. Yamamoto, AaseestadtSuper Kommunikation und schnelle Lieferung unserer Marketing-Materialien. Perfekte sprachliche Umsetzung in zwei Fremdsprachen!
A. Conti, GeistviertelAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Münster deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Für Kopien/Unterschriften ist in Münster typischerweise das Bürgeramt zuständig. Wichtig ist die Unterscheidung: Kopiebeglaubigung bestätigt die Übereinstimmung mit dem Original, Unterschriftsbeglaubigung bestätigt, dass Sie vor Ort unterschrieben haben. Gebühren werden nach kommunaler Satzung erhoben. Hinweis: Nicht jede Kopie ist beglaubigungsfähig (z. B. reine Internet-Ausdrucke ohne Originalbezug werden teils abgelehnt). Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Münster). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Reihenfolge in der Praxis: (1) ggf. Vorbeglaubigung durch die ausstellende Behörde, (2) Apostille/Überbeglaubigung durch die zuständige Landesstelle in NRW, (3) danach Übersetzung (wenn die ausländische Stelle Übersetzung + Apostille verlangt). Die Gebühren sind im JVKostG geregelt (typisch 25 € bzw. 15 € je Dokument). Offizielle Infos: Bundesportal (Apostille) + Gesetzestext (JVKostG). Wenn die Urkunde nicht im selben Bundesland ausgestellt wurde, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ausstellungsort der Urkunde, nicht nach Ihrem Wohnort. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Senden Sie uns bevorzugt einen PDF‑Scan; entscheidend sind keine abgeschnittenen Ränder, Übersetzervermerke/Mehrsprachigkeit mitliefern, ggf. beglaubigte Kopie, wenn gefordert sowie Anhänge/Beiblätter beifügen. Originale werden nur relevant, wenn die empfangende Stelle dies ausdrücklich verlangt oder eine beglaubigte Kopie erstellt werden muss.
Antwort: Die Dauer hängt von Umfang, Fachgebiet und Sprachkombination ab. Kurze Dokumente (z. B. Urkunden) sind oft schneller möglich als umfangreiche Verträge. Express ist in vielen Kombinationen möglich, sofern die Kapazität und die formalen Anforderungen (z. B. Originale/ Beglaubigungen) es zulassen. Wir nennen Ihnen nach Sichtung eine belastbare Lieferzeit inklusive Versand nach Münster. Wenn Sie nur ein PDF benötigen (Vorabprüfung), können wir das oft parallel zum Postversand bereitstellen.
Antwort: Maßgeblich sind Textumfang, Formatierungsaufwand, Sprachkombination sowie Anzahl Ausfertigungen; je nach Fall kommen Beglaubigungsform (Stempel/Unterschrift) und Terminologieabgleich/Glossar hinzu. Sobald wir Vorlage und Empfängeranforderung kennen, erhalten Sie ein fixes Angebot ohne Überraschungen.
Antwort: Für konsistente Übersetzungen nutzen wir Abkürzungsverzeichnis, bestehende Übersetzungen als Referenz, Produkt- und Markennamen und Datenblatt-/Teilenummern. Nach Freigabe sichern wir die Terminologie projektweit, damit Schreibweisen und Fachbegriffe über alle Lieferungen hinweg gleich bleiben – insbesondere bei Sicherheitsdatenblatt/Unterhaltsvereinbarung.
Antwort: In der Praxis liefern wir Expressversand zur schnellen Weiterleitung und bei Bedarf digitale Ablage/Downloadlink (falls angeboten). Je nach Frist sind Versand per Einschreiben oder Papierausfertigung mit Originalstempel/Unterschrift möglich. Wenn mehrere Stellen Unterlagen brauchen, stellen wir zusätzliche Ausfertigungen bereit.
Falls Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Beglaubigung Ihrer Dokumente benötigen, können Sie diese beim Amtsgericht Münster, Am Stadtgraben 10, 48143 Münster, oder beim Landgericht Münster, Gerichtsstraße 2, 48149 Münster, einholen. Anschließend kümmern wir uns um die exakte Übersetzung aller Stempel und Siegel in die gewünschte Zielsprache. Für allgemeine Auskünfte zum Thema Apostille und Beglaubigung steht außerdem das Rathaus Münster, Prinzipalmarkt 8-9, 48143 Münster, zur Verfügung.