Übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen für eine erste Prüfung – am besten als Scan oder gut lesbares Foto. Für eine beglaubigte Übersetzung ist eine klare, vollständige Abbildung entscheidend.
Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Nach Ihrer Zustimmung starten wir zeitnah mit dem Übersetzungsprozess.
Die fertige Übersetzung erhalten Sie digital per E‑Mail. Beglaubigte Dokumente senden wir Ihnen zusätzlich als Papieroriginal per Post zu.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro Heidelberg legt besonderen Wert auf Genauigkeit und zeitnahe Bearbeitung. Wir besprechen mit Ihnen alle Anforderungen, planen den Ablauf und sichern die Qualität durch einen abschließenden Korrekturdurchlauf. So sind Ihre Übersetzungen stets korrekt und praxistauglich. Beglaubigte Ausfertigungen passen wir an die formalen Richtlinien der zuständigen Stellen in Heidelberg an.
In Heidelberg, bekannt für seine traditionsreiche Universität und internationale Forschungsprojekte, sorgt unser Übersetzungsbüro für sprachliche Präzision bei allen Dokumenten. Ob wissenschaftliche Publikationen, medizinische Befunde für Kliniken oder Verträge mit globalen Partnern: Wir legen Wert auf einheitliche Terminologie, Korrektheit und fachliche Sorgfalt. So wird jede Übersetzung passgenau an Ihr Zielpublikum angepasst.
Von Finanztexten für Beratungsfirmen bis hin zu PR-Kampagnen großer Konzerne in Heidelberg unterstützen wir sowohl regionale Unternehmen als auch private Auftraggeber bei der professionellen Kommunikation. Ebenso übernehmen wir beglaubigte Übersetzungen für offizielle Vorgänge, um sicherzustellen, dass alle Formalitäten in der gewünschten Zielsprache korrekt widergegeben werden. Dank reibungsloser Abläufe und einem Team vereidigter Übersetzer:innen erhalten Sie bei uns schnelle und qualitativ hochwertige Ergebnisse.
Herzlichen Dank für die professionelle Arbeit! Unsere Broschüren wurden präzise übersetzt – unsere Geschäftspartner in Bologna waren sehr überzeugt.
S. Müller, NeuenheimMeine beglaubigten Übersetzungen kamen schneller als gedacht und in hervorragender Qualität. Ein toller Service, der Fragen gerne beantwortet.
I. Petrova, HandschuhsheimWir haben wissenschaftliche Artikel ins Englische übersetzen lassen – es verlief alles reibungslos, und die Fachbegriffe wurden korrekt übernommen.
D. Anderson, AltstadtAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Heidelberg deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Zuständig ist meist die Stadtverwaltung in Heidelberg. Bitte planen Sie ein, dass manche Stellen nur Originale oder beglaubigte Abschriften akzeptieren. Die Gebühr ergibt sich aus der Verwaltungsgebührensatzung; verbindliche Angaben finden Sie bei Ihrer Kommune. Praxis-Tipp: Für Personenstandsdokumente (z. B. Geburts-/Heiratsurkunden) ist häufig das Standesamt der Ausstellungsbehörde der richtige Ansprechpartner für beglaubigte Abschriften. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Heidelberg). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Reihenfolge in der Praxis: (1) ggf. Vorbeglaubigung durch die ausstellende Behörde, (2) Apostille/Überbeglaubigung durch die zuständige Landesstelle in BW, (3) danach Übersetzung (wenn die ausländische Stelle Übersetzung + Apostille verlangt). Die Gebühren sind im JVKostG geregelt (typisch 25 € bzw. 15 € je Dokument). Offizielle Infos: Bundesportal (Apostille) + Gesetzestext (JVKostG). Für manche Verwendungszwecke genügt eine Übersetzung ohne Apostille; entscheidend sind die Annahmekriterien der Zielstelle. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Für die Übersetzung reicht meist ein vollständiger, gut lesbarer PDF‑Scan. Achten Sie insbesondere auf Datumsformate und Ausstellungsort erkennbar, mehrseitige Urkunden in richtiger Reihenfolge, Nummern/Registernummern sichtbar und Anhänge/Beiblätter beifügen. Ob zusätzlich das Original oder eine beglaubigte Kopie benötigt wird, hängt vom Empfänger ab; wir richten die Abgabeform danach aus.
Antwort: Die Dauer hängt von Umfang, Fachgebiet und Sprachkombination ab. Kurze Dokumente (z. B. Urkunden) sind oft schneller möglich als umfangreiche Verträge. Express ist in vielen Kombinationen möglich, sofern die Kapazität und die formalen Anforderungen (z. B. Originale/ Beglaubigungen) es zulassen. Wir nennen Ihnen nach Sichtung eine belastbare Lieferzeit inklusive Versand nach Heidelberg. Für Dokumentpakete (mehrere Urkunden) ist eine gestaffelte Lieferung möglich: zuerst die dringendsten, danach der Rest.
Antwort: Die Kalkulation basiert auf dringende Frist/Express, Fachgebiet, Korrekturschleifen/Freigaben und Beglaubigungsform (Stempel/Unterschrift). Zusätzlich wirken sich Terminologieabgleich/Glossar und Formatierungsaufwand aus. Für ein verbindliches Angebot benötigen wir den Scan/PDF, den Verwendungszweck und die gewünschte Lieferform (PDF/Papier).
Antwort: Wenn Sie uns bestehende Übersetzungen als Referenz oder Terminologie aus Manuals geben, stabilisieren wir Terminologie sehr schnell. Ergänzend sind Datenblatt-/Teilenummern und Begriffsliste (10–30 Schlüsselbegriffe) hilfreich. Fehlt das, extrahieren wir Begriffe aus der Vorlage und stimmen sie ab; das Glossar wird für Folgeaufträge wiederverwendet (z. B. bei Kaufvertrag/Zeugnis).
Antwort: In der Praxis liefern wir PDF‑Vorschau zur Vorprüfung zur schnellen Weiterleitung und bei Bedarf Beilage der Ausgangsvorlage als Kopie. Je nach Frist sind Expressversand oder Papierausfertigung mit Originalstempel/Unterschrift möglich. Wenn mehrere Stellen Unterlagen brauchen, stellen wir zusätzliche Ausfertigungen bereit.
Falls Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Bestätigung der Echtheit Ihrer Dokumente benötigen, können Sie sich an das Amtsgericht Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg, wenden. Ebenso ist das Rathaus Heidelberg, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, als zentrale Stelle für erste Anfragen zu Beglaubigungen und Unterlagen verfügbar. Sobald Ihre Papiere dort korrekt beglaubigt sind, übertragen wir alle amtlichen Siegel und Stempel eins zu eins in die Zielsprache.