Übermitteln Sie Ihre Unterlagen digital, damit wir sie kurz prüfen können. Für die Beglaubigung genügt in der Regel ein Scan oder ein gut lesbares Foto – wichtig ist eine klare, gut lesbare Vorlage.
Sie erhalten ein verbindliches Angebot zu unseren Geschäftszeiten. Nach Ihrer Freigabe starten wir zeitnah mit der Übersetzung und stimmen Terminologie bei Bedarf mit Ihnen ab.
Die fertige Übersetzung erhalten Sie digital als PDF. Wenn Sie ein Papieroriginal benötigen, senden wir es Ihnen zusätzlich per Post zu.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro Bonn arbeitet mit gerichtsvereidigten Übersetzer:innen und ISO‑17100‑Projektleitung. Für Behördenwege (Apostille/Legalisierung) binden wir Amts‑ und Landgericht Bonn sowie das Rathaus ein. Fachtexte betreuen wir mit Terminologiepflege, CAT‑Tools und Vier‑Augen‑Lektorat – von UN‑Konferenzen am Rhein bis zur Universität Bonn.
Wir begleiten Bonn-spezifische Aufträge – von UN‑Konferenzunterlagen über Einreichungen an Bundesbehörden bis zu Publikationen der Universität Bonn. Unsere Teams verbinden präzise Terminologiearbeit mit kontrollierten Workflows (TM/Glossar, QA) und liefern verlässlich beglaubigte Urkunden sowie fachliche Übersetzungen.
Für Unternehmen bieten wir
Finanz‑ und Prüfungsberichte
, internationale
Marketing‑Projekte
und
medizinische Dokumentationen
. Gerichtsvereidigte Übersetzer:innen und eingespielte Projektleitung sorgen für planbare Durchlaufzeiten und saubere Abläufe.
„Apostille fürs Landgericht Bonn – fristgerecht und fehlerfrei. Danke für die klare Kommunikation.“
S. Hoffmann, Rechtsreferendar„UN‑Konferenzunterlagen wurden termintreu geliefert. Terminologie saß – direkte Weitergabe an das Panel möglich.“
K. Wang, Projektkoordination„Beglaubigte Zeugnisse für die Uni Bonn innerhalb von 24 h als PDF, Original postwendend – empfehlenswert.“
A. Schmitt, StudierendensekretariatAntwort: Mehr als 60 Sprachpaare – u. a. Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Niederländisch, Portugiesisch; Osteuropa, Skandinavien sowie Arabisch, Hebräisch und ostasiatische Sprachen.
Antwort: Zuständig ist meist die Stadtverwaltung in Bonn. Bitte planen Sie ein, dass manche Stellen nur Originale oder beglaubigte Abschriften akzeptieren. Die Gebühr ergibt sich aus der Verwaltungsgebührensatzung; verbindliche Angaben finden Sie bei Ihrer Kommune. Für internationale Verfahren wird manchmal ausdrücklich eine ‚beglaubigte Abschrift‘ verlangt; das ist nicht dasselbe wie eine einfache Kopie. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Bonn). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Bundesland, in dem die Urkunde ausgestellt wurde (also häufig NRW). Im Bundesportal wählen Sie Bundesland/Ort, um die zuständige Stelle zu sehen. Gebühren sind im JVKostG geregelt (häufig 25 € oder 15 € je Dokument, je nach Dokumentart). Für manche Verwendungszwecke genügt eine Übersetzung ohne Apostille; entscheidend sind die Annahmekriterien der Zielstelle. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Für die Übersetzung reicht meist ein vollständiger, gut lesbarer PDF‑Scan. Achten Sie insbesondere auf Wasserzeichen nicht „glattgebügelt“, Unterschriften lesbar, Anhänge/Beiblätter beifügen und Randvermerke und handschriftliche Zusätze. Ob zusätzlich das Original oder eine beglaubigte Kopie benötigt wird, hängt vom Empfänger ab; wir richten die Abgabeform danach aus.
Antwort: Die Dauer hängt von Umfang, Fachgebiet und Sprachkombination ab. Kurze Dokumente (z. B. Urkunden) sind oft schneller möglich als umfangreiche Verträge. Express ist in vielen Kombinationen möglich, sofern die Kapazität und die formalen Anforderungen (z. B. Originale/ Beglaubigungen) es zulassen. Wir nennen Ihnen nach Sichtung eine belastbare Lieferzeit inklusive Versand nach Bonn. Wenn Fristen extern gesetzt sind (Behörde/Uni), lohnt sich ein kurzer Vorab-Check, ob zusätzliche Schritte wie Apostille/Notar erforderlich sind.
Antwort: Die Kalkulation basiert auf Versandart (Standard/Express), Formatierungsaufwand, Beglaubigungsform (Stempel/Unterschrift) und Textumfang. Zusätzlich wirken sich Korrekturschleifen/Freigaben und zusätzliche Anlagen aus. Für ein verbindliches Angebot benötigen wir den Scan/PDF, den Verwendungszweck und die gewünschte Lieferform (PDF/Papier).
Antwort: Idealer Input ist Datenblatt-/Teilenummern plus Preferred terms vs. verbotene Begriffe. Zusätzlich helfen Begriffsliste (10–30 Schlüsselbegriffe) und Produkt- und Markennamen. Wir legen ein Projektglossar an, stimmen Schlüsselbegriffe ab und nutzen Terminologie‑Checks, damit Begriffe in allen Dateien identisch bleiben – gerade bei Gesellschafterliste/Sorgerechtsbeschluss.
Antwort: In der Praxis liefern wir Heftung/Bindung gemäß Empfängervorgabe zur schnellen Weiterleitung und bei Bedarf Beilage der Ausgangsvorlage als Kopie. Je nach Frist sind mehrere Ausfertigungen für verschiedene Stellen oder Abholung nach Absprache möglich. Wenn mehrere Stellen Unterlagen brauchen, stellen wir zusätzliche Ausfertigungen bereit.
Benötigen Sie eine Apostille für Ihre Dokumente, können Sie das Amtsgericht Bonn – Zweigstelle Bad Godesberg, Am Michaelshof 4, 53177 Bonn, oder das Landgericht in der Wilhelmstraße 21, 53111 Bonn, aufsuchen. Unser Übersetzungsbüro Bonn übernimmt anschließend die exakte Übertragung aller amtlichen Siegel in die gewünschte Zielsprache. Für erste Informationen zu Beglaubigungen steht das Rathaus Bonn am Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn, als Anlaufstelle bereit.