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Beglaubigte Übersetzungen in Witten

Ihr Ablauf in drei Schritten zur beglaubigten Übersetzung


Unterlagen übermitteln

Übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen für eine erste Prüfung – am besten als Scan oder gut lesbares Foto. Für eine beglaubigte Übersetzung ist eine klare, vollständige Abbildung entscheidend.

Angebot bestätigen

Innerhalb von 3 Stunden erhalten Sie werktags ein Angebot. Sobald Sie das Angebot freigeben, starten wir unverzüglich mit der Übersetzung.

Übersendung im Original

Wir übermitteln Ihnen die fertige Übersetzung digital. Wenn eine Beglaubigung erforderlich ist, senden wir die Originale zusätzlich per Post.

Beglaubigte Übersetzung in Witten gesucht?

Kompetent. Präzise. Schnell.

Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro in Witten ist Ihr verlässlicher Partner für sprachlich einwandfreie und zügige Übersetzungen. Wir beraten Sie gezielt, planen Ihr Projekt effizient und vervollständigen alle Aufträge mit einem abschließenden Lektorat. So stellen wir sicher, dass Ihre Übersetzungen höchsten Ansprüchen genügen. Beglaubigte Dokumente erstellen wir selbstverständlich unter Berücksichtigung der örtlichen Behördenanforderungen in Witten.

Übersetzungsagentur Witten

Fachübersetzungen nach DIN EN ISO 17100
Beglaubigte Übersetzung für Behörden
Übersetzer für über 60 Sprachen
24h Express-Übersetzungen
Bestes Preis-Leistungsverhältnis
Englisch Übersetzer Witten

Möchten Sie Dokumente in Witten übersetzen lassen?

Übersetzungen auf Deutsch, Englisch, Französisch, Ukrainisch, Arabisch + 60 weitere Sprachen

Unser Übersetzungsbüro in Witten ist spezialisiert auf verlässliche und rasche Übersetzungen, um den vielfältigen Anforderungen einer Stadt mit lebendiger Wirtschaft und Kultur gerecht zu werden. Ob Sie wissenschaftliche Projekte an der Universität Witten/Herdecke betreuen, technische Dokumente für Unternehmen entlang der Ruhr benötigen oder beglaubigte Übersetzungen für private Anlässe: Wir bieten eine sorgfältige Terminologiearbeit und durchgängige Qualitätskontrolle.

Von Finanzberichten über medizinische Fachtexte bis hin zu Marketing-Konzepten – wir decken ein breites Spektrum an Anforderungen ab. Privatpersonen unterstützen wir beispielsweise bei beglaubigten Übersetzungen von Zeugnissen oder anderen Urkunden. Unsere vereidigten Übersetzer halten dabei alle formellen Vorgaben penibel ein. Damit ist unser Übersetzungsdienst die ideale Wahl für sowohl geschäftliche als auch persönliche Anliegen in und um Witten.

Feedback

Was unsere Kunden sagen

Herzlichen Dank für die superschnelle Bearbeitung! Unsere Werbematerialien für eine Messe in England wurden erstklassig übersetzt.

M. Schröder, Annen

Ich brauchte dringend eine beglaubigte Übersetzung meiner Zeugnisse. Alles lief reibungslos und der Service war sehr freundlich.

K. Novak, Herbede

Unsere technischen Unterlagen wurden exzellent in mehrere Sprachen übertragen. Schnell, kompetent und jederzeit erreichbar!

A. de Vries, Heven

Häufige Fragen an unser Übersetzungsbüro Witten

Checkliste – Fachübersetzung, Beglaubigung, Sprachen

Antwort: Unser Übersetzungsdienst in Witten deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.

Antwort: Zuständig ist in Witten in der Regel die Stadtverwaltung (Bürgeramt/Bürgerbüro). Sie benötigen das Original, die vorzulegende Kopie und einen Lichtbildausweis; bei Unterschriften wird häufig die persönliche Vorsprache verlangt. Gebühren und Ausnahmen ergeben sich aus der Gebührenordnung Ihrer Kommune. Praxis-Tipp: Für Personenstandsdokumente (z. B. Geburts-/Heiratsurkunden) ist häufig das Standesamt der Ausstellungsbehörde der richtige Ansprechpartner für beglaubigte Abschriften. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Witten). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.

Antwort: Für Urkunden aus NRW finden Sie die zuständige Apostille-Stelle im Bundesportal. Die Gebühr ist bundesrechtlich festgelegt (JVKostG, Kostenverzeichnis) und wird pro Dokument erhoben. Planen Sie Behördenlaufzeiten ein: Postweg und Bearbeitung können die Gesamtzeit stärker beeinflussen als die Übersetzung selbst. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.

Antwort: Für die Übersetzung reicht meist ein vollständiger, gut lesbarer PDF‑Scan. Achten Sie insbesondere auf Nummern/Registernummern sichtbar, Vorder- und Rückseite bei Ausweisen, Stempel und Siegel vollständig und gute Auflösung ohne Schatten. Ob zusätzlich das Original oder eine beglaubigte Kopie benötigt wird, hängt vom Empfänger ab; wir richten die Abgabeform danach aus.

Antwort: Für einen realistischen Zeitplan berücksichtigen wir (1) Übersetzung, (2) Prüfung, (3) Beglaubigung/Formatierung und (4) Versand. Wenn Sie eine Frist haben, teilen Sie sie uns vorab mit – dann prüfen wir sofort, ob Standard oder Express für Witten sinnvoll ist. Wenn Fristen extern gesetzt sind (Behörde/Uni), lohnt sich ein kurzer Vorab-Check, ob zusätzliche Schritte wie Apostille/Notar erforderlich sind.

Antwort: Die größten Treiber sind dringende Frist/Express, Formatierungsaufwand, Anzahl Ausfertigungen und Terminologieabgleich/Glossar. Optional beeinflussen Korrekturschleifen/Freigaben und Beglaubigungsform (Stempel/Unterschrift) den Endpreis. Senden Sie uns den Scan und nennen Sie Frist + Empfänger, dann kalkulieren wir transparent.

Antwort: Wenn Sie uns Abkürzungsverzeichnis oder juristische Standardformulierungen geben, stabilisieren wir Terminologie sehr schnell. Ergänzend sind Benennung von Abteilungen/Funktionen und bestehende Übersetzungen als Referenz hilfreich. Fehlt das, extrahieren wir Begriffe aus der Vorlage und stimmen sie ab; das Glossar wird für Folgeaufträge wiederverwendet (z. B. bei Produktdatenblatt/Arbeitszeugnis).

Antwort: Standard ist mehrere Ausfertigungen für verschiedene Stellen und – falls gefordert – Abholung nach Absprache. Optional bieten wir Heftung/Bindung gemäß Empfängervorgabe oder Beilage der Ausgangsvorlage als Kopie. Ob Papier mit Originalstempel nötig ist, entscheidet der Empfänger; wir richten die Lieferung daran aus.

Ganz in Ihrer Nähe

Falls Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Bestätigung der Echtheit Ihrer Dokumente benötigen, können Sie diese beim Amtsgericht Witten, Bergerstraße 17, 58452 Witten, oder beim Landgericht Bochum, Josef-Haumann-Straße 1, 44789 Bochum, beantragen. Sobald Ihre Unterlagen beglaubigt sind, kümmern wir uns um die sprachlich exakte Übersetzung sämtlicher Stempel und Siegel. Als zentrale Anlaufstelle für allgemeine Fragen zum Thema Beglaubigung steht Ihnen zudem das Rathaus Witten, Markstraße 2, 58452 Witten, zur Verfügung.

Kundenservice

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