Übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen für eine erste Prüfung – am besten als Scan oder gut lesbares Foto. Für eine beglaubigte Übersetzung ist eine klare, vollständige Abbildung entscheidend.
Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Nach Ihrer Auftragserteilung starten wir zeitnah mit der Übersetzung.
Die fertige Übersetzung erhalten Sie digital per E‑Mail. Beglaubigte Dokumente senden wir Ihnen zusätzlich als Papieroriginal per Post zu.
In unserem ISO-zertifizierten Übersetzungsbüro in Magdeburg legen wir besonderen Wert auf fachliche Expertise und zügige Prozesse. Wir beraten Sie individuell, planen Ihr Übersetzungsprojekt sorgfältig und lassen jeden Text zum Abschluss lektorieren. Damit erhalten Sie Übersetzungen in erstklassiger Qualität. Beglaubigte Dokumente fertigen wir natürlich stets unter Berücksichtigung aller lokalen Auflagen.
Unser Übersetzungsbüro in Magdeburg stellt sicher, dass Ihre Texte mit größter Sorgfalt und Fachkompetenz übersetzt werden. Ob internationale Zusammenarbeit an der Otto-von-Guericke-Universität, juristische Dokumente für Behörden oder technische Publikationen für lokale Unternehmen – wir passen uns Ihren Anforderungen an und liefern passgenaue Übersetzungen inklusive abschließender Qualitätsprüfung.
Dabei decken wir ein breites Spektrum ab, das vom Finanzbereich bis zur Marketingkommunikation reicht. Wenn Sie technische Dokumentationen weltweit vermarkten möchten oder Ihre beglaubigten Unterlagen fristgerecht an einen ausländischen Auftraggeber senden müssen, profitieren Sie von unseren hohen Qualitätsstandards und unserer schnellen Bearbeitung. Staatlich vereidigte Übersetzer kümmern sich zudem um sämtliche Formalitäten, damit auch offizielle Dokumente perfekt aufbereitet werden.
Herzlichen Dank an das Team! Unsere Förderanträge für ein EU-Projekt wurden einwandfrei und fristgerecht übersetzt.
B. Schröder, Stadtfeld OstDie beglaubigte Übersetzung meines Diploms war schnell und professionell erledigt. Hohe Zuverlässigkeit und top Beratung!
E. Novak, Neue NeustadtWir sind begeistert von der guten Kommunikation! Unsere technischen Dokumentationen wurden detailgenau und sauber umgesetzt.
R. Kim, SudenburgAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Magdeburg deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: In Magdeburg werden Kopiebeglaubigungen und Unterschriftsbeglaubigungen meist über die Stadtverwaltung (Bürgeramt/Bürgerbüro) abgewickelt; für bestimmte Urkundenarten (z. B. Personenstand) ist die ausstellende Behörde maßgeblich. Gebühren sind kommunal geregelt und hängen von Art und Umfang ab. Praxis-Tipp: Für Personenstandsdokumente (z. B. Geburts-/Heiratsurkunden) ist häufig das Standesamt der Ausstellungsbehörde der richtige Ansprechpartner für beglaubigte Abschriften. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Magdeburg). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Ob Apostille/Legalisation nötig ist, hängt vom Zielland ab. Zuständig ist die Landesstelle für ST; die Gebühr ergibt sich aus dem JVKostG (Festgebühren). Planen Sie Behördenlaufzeiten ein: Postweg und Bearbeitung können die Gesamtzeit stärker beeinflussen als die Übersetzung selbst. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Ein sauberer PDF‑Scan ist in vielen Fällen ausreichend. Prüfen Sie vor dem Versand, ob Anhänge/Beiblätter beifügen, ggf. beglaubigte Kopie, wenn gefordert, Datumsformate und Ausstellungsort erkennbar und farbiger Scan bei Siegeln sichtbar sind. Wenn die Stelle Originale/beglaubigte Kopien fordert, klären wir die optimale Vorgehensweise vorab.
Antwort: Standard: abhängig von Textlänge und Terminologieabstimmung. Express: möglich, wenn der Inhalt klar ist und alle Unterlagen vollständig vorliegen (Scan/Original, ggf. Vorbeglaubigung). Wichtig: Apostille/Überbeglaubigung durch Behörden hat eigene Laufzeiten – das sollte in die Gesamtplanung einfließen. Wir kalkulieren die Lieferzeit nicht nur für die Übersetzung, sondern auch für Prüfung, Beglaubigung und Versand.
Antwort: Die Kalkulation basiert auf Terminologieabgleich/Glossar, Textumfang, Formatierungsaufwand und Qualität der Vorlage (Lesbarkeit). Zusätzlich wirken sich Korrekturschleifen/Freigaben und zusätzliche Anlagen aus. Für ein verbindliches Angebot benötigen wir den Scan/PDF, den Verwendungszweck und die gewünschte Lieferform (PDF/Papier).
Antwort: Für konsistente Übersetzungen nutzen wir Datenblatt-/Teilenummern, Benennung von Abteilungen/Funktionen, Terminologie aus Manuals und Preferred terms vs. verbotene Begriffe. Nach Freigabe sichern wir die Terminologie projektweit, damit Schreibweisen und Fachbegriffe über alle Lieferungen hinweg gleich bleiben – insbesondere bei Rechnung/Diplom.
Antwort: In der Praxis liefern wir Papierausfertigung mit Originalstempel/Unterschrift zur schnellen Weiterleitung und bei Bedarf Abholung nach Absprache. Je nach Frist sind Beilage der Ausgangsvorlage als Kopie oder Übergabe an Bevollmächtigte möglich. Wenn mehrere Stellen Unterlagen brauchen, stellen wir zusätzliche Ausfertigungen bereit.
Falls Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Bestätigung der Echtheit Ihrer Dokumente benötigen, können Sie sich an das Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, oder das Landgericht Magdeburg, Halberstädter Str. 8, 39112 Magdeburg, wenden. Sobald Ihre Unterlagen beglaubigt sind, übertragen wir alle Stempel und Siegel genau in die gewünschte Zielsprache. Für weitere Informationen steht zudem das Rathaus Magdeburg, Alter Markt 6, 39104 Magdeburg, zur Verfügung.