Übermitteln Sie Ihre Dateien für den Vorabcheck online. Für eine beglaubigte Übersetzung achten Sie bitte darauf, dass alle Seiten klar erkennbar sind (Scan oder gutes Foto).
Innerhalb von 3 Stunden erhalten Sie werktags ein Angebot. Mit Ihrer Bestätigung beginnen wir unverzüglich mit der Übersetzung.
Wir stellen Ihnen die Übersetzung nach Fertigstellung digital zur Verfügung. Beglaubigte Ausfertigungen erhalten Sie zusätzlich postalisch im Original.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro in Trier setzt auf umfassende Fachkenntnis und rasches Projektmanagement. Wir beraten Sie persönlich, organisieren jeden Übersetzungsschritt sorgfältig und lektorieren alle Unterlagen zum Abschluss. So stellen wir sicher, dass Ihre Dokumente inhaltlich und sprachlich präzise übertragen werden. Für Behörden in Trier fertigen wir selbstverständlich beglaubigte Ausfertigungen an.
Unser Übersetzungsbüro in Trier sorgt für eine schnelle, professionelle Umsetzung Ihrer Übersetzungsprojekte – ob nun im Bereich Handel und Dienstleistungen, Hochschulforschung oder Kultur. Als älteste Stadt Deutschlands zieht Trier internationale Besucher und Studierende an, daher ist eine passgenaue Terminologie und qualitativ hochwertige Spracharbeit umso wichtiger.
Wir betreuen Unternehmen, öffentliche Institutionen sowie Privatpersonen mit vielfältigen Sprachbedarfen: Von der Übersetzung touristischer Materialien über beglaubigte Urkunden bis hin zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Dank strikter Qualitätskontrollen und zertifizierter Prozesse gewährleisten wir, dass Sie sich stets auf pünktliche und stilsichere Ergebnisse verlassen können. Staatlich vereidigte Übersetzer tragen außerdem Sorge dafür, dass formale Vorgaben zur Beglaubigung lückenlos erfüllt sind.
Sehr schnelle Übersetzung meiner Unidokumente, perfekt angepasst für die englischsprachige Bewerbung. Ein reibungsloser Ablauf – danke!
K. Müller, Mitte-GartenfeldIch habe meine übersetzte und beglaubigte Urkunde schon nach wenigen Tagen erhalten. Kompetente Beratung und top Service, gerne wieder!
M. Li, TarforstDank der perfekten Übersetzung unserer Marketingbroschüre in mehrere Sprachen konnten wir internationale Kunden leichter erreichen.
A. Novak, PfalzelAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Trier deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Für Kopien/Unterschriften ist in Trier typischerweise das Bürgeramt zuständig. Wichtig ist die Unterscheidung: Kopiebeglaubigung bestätigt die Übereinstimmung mit dem Original, Unterschriftsbeglaubigung bestätigt, dass Sie vor Ort unterschrieben haben. Gebühren werden nach kommunaler Satzung erhoben. Wenn Sie mehrere Exemplare benötigen, lohnt es sich, gleich mehrere beglaubigte Kopien in einem Termin mitzunehmen – das spart Wege. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Trier). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Bundesland, in dem die Urkunde ausgestellt wurde (also häufig RP). Im Bundesportal wählen Sie Bundesland/Ort, um die zuständige Stelle zu sehen. Gebühren sind im JVKostG geregelt (häufig 25 € oder 15 € je Dokument, je nach Dokumentart). Ob Apostille oder Legalisation nötig ist, hängt vom Zielland ab; viele Staaten nutzen das Haager Apostille-Übereinkommen, andere verlangen Legalisation über die Auslandsvertretung. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Senden Sie uns bevorzugt einen PDF‑Scan; entscheidend sind farbiger Scan bei Siegeln, alle Seiten (auch Rückseiten), Nummern/Registernummern sichtbar sowie Anhänge/Beiblätter beifügen. Originale werden nur relevant, wenn die empfangende Stelle dies ausdrücklich verlangt oder eine beglaubigte Kopie erstellt werden muss.
Antwort: Für einen realistischen Zeitplan berücksichtigen wir (1) Übersetzung, (2) Prüfung, (3) Beglaubigung/Formatierung und (4) Versand. Wenn Sie eine Frist haben, teilen Sie sie uns vorab mit – dann prüfen wir sofort, ob Standard oder Express für Trier sinnvoll ist. Wir kalkulieren die Lieferzeit nicht nur für die Übersetzung, sondern auch für Prüfung, Beglaubigung und Versand.
Antwort: Die größten Treiber sind zusätzliche Anlagen, Versandart (Standard/Express), Textumfang und Terminologieabgleich/Glossar. Optional beeinflussen Anzahl Ausfertigungen und Fachgebiet den Endpreis. Senden Sie uns den Scan und nennen Sie Frist + Empfänger, dann kalkulieren wir transparent.
Antwort: Wenn Sie uns Preferred terms vs. verbotene Begriffe oder Produkt- und Markennamen geben, stabilisieren wir Terminologie sehr schnell. Ergänzend sind Styleguide/Corporate Wording und Datenblatt-/Teilenummern hilfreich. Fehlt das, extrahieren wir Begriffe aus der Vorlage und stimmen sie ab; das Glossar wird für Folgeaufträge wiederverwendet (z. B. bei Gesellschafterliste/Sicherheitsdatenblatt).
Antwort: Sie erhalten Versand per Einschreiben; wenn die Stelle Originale verlangt, liefern wir Übergabe an Bevollmächtigte. Ergänzend sind Abholung nach Absprache und digitale Ablage/Downloadlink (falls angeboten) möglich. Teilen Sie uns Empfänger und Frist mit, dann wählen wir die passende Zustellung.
Falls Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Bestätigung der Echtheit Ihrer Dokumente benötigen, können Sie diese beim Amtsgericht Trier, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier, oder beim Landgericht Trier, Christophstraße 28, 54290 Trier, einholen. Sobald Ihre Unterlagen beglaubigt sind, übernehmen wir die exakte Übertragung sämtlicher Siegel und Stempel in Ihre Zielsprache. Für allgemeine Informationen zu Beglaubigungen steht das Rathaus Trier, Am Augustinerhof 8, 54290 Trier, als Anlaufstelle bereit.