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Beglaubigte Übersetzungen in Karlsruhe

Drei Schritte bis zur beglaubigten Übersetzung


Dokumente bereitstellen

Übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen für eine erste Prüfung – am besten als Scan oder gut lesbares Foto. Für eine beglaubigte Übersetzung ist eine klare, vollständige Abbildung entscheidend.

Freigabe erteilen

Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Nach Ihrer Freigabe beginnen wir zeitnah mit der Übersetzung.

Auslieferung

Die fertige Übersetzung erhalten Sie digital per E‑Mail. Beglaubigte Dokumente senden wir Ihnen zusätzlich als Papieroriginal per Post zu.

Beglaubigte Übersetzung in Karlsruhe gesucht?

Kompetent. Sicher. Schnell.

Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro in Karlsruhe arbeitet effizient und verwendet stets die präzise Terminologie. Wir beraten Sie persönlich, koordinieren Ihren Auftrag reibungslos und führen ein abschließendes Lektorat durch. Auf diese Weise erhalten Sie Übersetzungen höchster Güte. Beglaubigte Dokumente fertigen wir unter strikter Berücksichtigung der Vorgaben lokaler Behörden in Karlsruhe.

Übersetzungsagentur Karlsruhe

Fachübersetzungen nach DIN EN ISO 17100
Beglaubigte Übersetzung für Behörden
Übersetzer für über 60 Sprachen
24h Express-Übersetzungen
Bestes Preis-Leistungsverhältnis
Englisch Übersetzer Karlsruhe

Möchten Sie Dokumente in Karlsruhe übersetzen lassen?

Übersetzungen auf Deutsch, Englisch, Französisch, Ukrainisch, Arabisch + 60 weitere Sprachen

Unser Übersetzungsbüro in Karlsruhe bietet fachkundige, schnelle Übersetzungen für eine Stadt, die durch ihre Hochschulen und IT-Branche internationales Renommee genießt. Ob wissenschaftliche Publikationen für das Karlsruher Institut für Technologie, Marketingkampagnen für regional ansässige Unternehmen oder juristische Unterlagen für lokale Behörden – wir legen Wert auf stimmige Terminologie und gründliche Endkontrollen.

Von Finanzdokumenten bis hin zu mehrsprachigen Projekten im Bereich Maschinenbau garantieren wir, dass Ihre Inhalte optimal in jeder Zielsprache ankommen. Wer beispielsweise Expertisen oder Verträge global teilen möchte, profitiert von unserem strukturierten Ablauf und unserer ISO-Zertifizierung. Gerichtlich vereidigte Übersetzer kümmern sich um beglaubigte Exemplare, sodass Institutionen, Unternehmen und Privatpersonen in Karlsruhe professionell betreut werden.

Feedback

Was unsere Kunden sagen

Unser großer Dank geht an das ganze Team – die Übersetzung unserer technischen Handbücher war präzise und binnen weniger Tage fertig.

R. Fischer, Durlach

Meine übersetzten Zeugnisse kamen zeitig und korrekt an. Der Service war kompetent und immer erreichbar – klare Empfehlung!

X. Li, Mühlburg

Für unsere internationalen Partner benötigten wir einen professionellen Fachübersetzer. Ergebnis: Top-Qualität, ein super Preis-Leistungs-Verhältnis!

F. Schuster, Neureut

Häufige Fragen an unser Übersetzungsbüro Karlsruhe

Checkliste – Fachübersetzung, Beglaubigung, Sprachen

Antwort: Unser Übersetzungsdienst in Karlsruhe deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.

Antwort: Zuständig ist meist die Stadtverwaltung in Karlsruhe. Bitte planen Sie ein, dass manche Stellen nur Originale oder beglaubigte Abschriften akzeptieren. Die Gebühr ergibt sich aus der Verwaltungsgebührensatzung; verbindliche Angaben finden Sie bei Ihrer Kommune. Bei unklaren Vorgaben fragen Sie die Zielstelle, ob Kopiebeglaubigung genügt oder eine Original-Urkunde erforderlich ist. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Karlsruhe). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.

Antwort: Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Bundesland, in dem die Urkunde ausgestellt wurde (also häufig BW). Im Bundesportal wählen Sie Bundesland/Ort, um die zuständige Stelle zu sehen. Gebühren sind im JVKostG geregelt (häufig 25 € oder 15 € je Dokument, je nach Dokumentart). Ob Apostille oder Legalisation nötig ist, hängt vom Zielland ab; viele Staaten nutzen das Haager Apostille-Übereinkommen, andere verlangen Legalisation über die Auslandsvertretung. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.

Antwort: Senden Sie uns bevorzugt einen PDF‑Scan; entscheidend sind gute Auflösung ohne Schatten, Nummern/Registernummern sichtbar, Unterschriften lesbar sowie mehrseitige Urkunden in richtiger Reihenfolge. Originale werden nur relevant, wenn die empfangende Stelle dies ausdrücklich verlangt oder eine beglaubigte Kopie erstellt werden muss.

Antwort: Die Dauer hängt von Umfang, Fachgebiet und Sprachkombination ab. Kurze Dokumente (z. B. Urkunden) sind oft schneller möglich als umfangreiche Verträge. Express ist in vielen Kombinationen möglich, sofern die Kapazität und die formalen Anforderungen (z. B. Originale/ Beglaubigungen) es zulassen. Wir nennen Ihnen nach Sichtung eine belastbare Lieferzeit inklusive Versand nach Karlsruhe. Express ist meist dann realistisch, wenn Terminologie und Format klar sind und keine Nachreichungen nötig werden.

Antwort: Die Kalkulation basiert auf Fachgebiet, Terminologieabgleich/Glossar, Qualität der Vorlage (Lesbarkeit) und zusätzliche Anlagen. Zusätzlich wirken sich Anzahl Ausfertigungen und Versandart (Standard/Express) aus. Für ein verbindliches Angebot benötigen wir den Scan/PDF, den Verwendungszweck und die gewünschte Lieferform (PDF/Papier).

Antwort: Wenn Sie uns Benennung von Abteilungen/Funktionen oder Styleguide/Corporate Wording geben, stabilisieren wir Terminologie sehr schnell. Ergänzend sind Terminologie aus Manuals und Produkt- und Markennamen hilfreich. Fehlt das, extrahieren wir Begriffe aus der Vorlage und stimmen sie ab; das Glossar wird für Folgeaufträge wiederverwendet (z. B. bei Wohnsitznachweis/Unterhaltsvereinbarung).

Antwort: Standard ist Beilage der Ausgangsvorlage als Kopie und – falls gefordert – Abholung nach Absprache. Optional bieten wir Papierausfertigung mit Originalstempel/Unterschrift oder Übergabe an Bevollmächtigte. Ob Papier mit Originalstempel nötig ist, entscheidet der Empfänger; wir richten die Lieferung daran aus.

Ganz in Ihrer Nähe

Falls Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Bestätigung der Echtheit Ihrer Dokumente benötigen, können Sie diese beim Amtsgericht Karlsruhe, Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe, oder beim Landgericht Karlsruhe, Hans-Thoma-Straße 7, 76133 Karlsruhe, einholen. Nach der Beglaubigung kümmern wir uns um die sprachgenaue Übertragung aller Stempel und Siegel. Erste Hinweise zu Beglaubigungen erhalten Sie zudem im Rathaus Karlsruhe, Marktplatz, 76133 Karlsruhe.

Kundenservice

Dialecta® - Übersetzungsagentur


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