Übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen für eine erste Prüfung – am besten als Scan oder gut lesbares Foto. Für eine beglaubigte Übersetzung ist eine klare, vollständige Abbildung entscheidend.
Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Wenn Sie das Angebot bestätigen, legen wir zeitnah mit der Übersetzung los.
Die fertige Übersetzung erhalten Sie digital per E‑Mail. Beglaubigte Dokumente senden wir Ihnen zusätzlich als Papieroriginal per Post zu.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro Stuttgart stellt höchste Genauigkeit und zügige Bearbeitung in den Mittelpunkt. Dank persönlicher Beratung, klarer Projektplanung und abschließendem Lektorat liefern wir Ihnen fachlich einwandfreie Übersetzungen in jeder Zielsprache. Beglaubigte Dokumente fertigen wir nach den Vorgaben Stuttgarter Behörden zuverlässig an.
Unser Übersetzungsbüro Stuttgart bietet ein umfassendes Spektrum an Fachübersetzungen und Dolmetscherdiensten, maßgeschneidert für Industrie, Forschung und Kultur. So setzen wir nicht nur technische Dokumentationen für den Maschinenbau oder den renommierten Automobilsektor fachgerecht um, sondern übersetzen ebenso Verträge und Patentanmeldungen für Unternehmen in der Region. Zudem bedienen wir den Finanzbereich mit professionellen Übersetzungen von Jahresabschlüssen und Investorenberichten.
Forschungseinrichtungen wie die Universität Stuttgart oder das Fraunhofer-Institut vertrauen auf unsere Expertise in der Wissenschaftskommunikation. Im kulturellen Sektor unterstützen wir Museen und Theater bei der mehrsprachigen Aufbereitung von Ausstellungs- und Veranstaltungsinformationen. Ob Sie beglaubigte Dokumente für städtische Behörden benötigen, Fachtexte für internationale Konferenzen anfertigen lassen oder kreative Marketing-Texte für Messen in Stuttgart planen: Unser Team vereidigter Übersetzer und erfahrener Projektmanager steht Ihnen zur Seite. Mit effizienten Prozessen und einem hohen Qualitätsanspruch sorgen wir dafür, dass Ihre Inhalte präzise in die gewünschte Zielsprache übertragen werden – verlässlich, schnell und stets auf den Punkt.
Vielen Dank an das Projektmanagement! Unsere Fachtexte für die Automobilmesse wurden einwandfrei übersetzt und pünktlich geliefert.
M. Bauer, Bad CannstattDie beglaubigte Übersetzung meiner Zeugnisse war rasch fertig. Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung und perfekte Ausführung.
F. Valentini, VaihingenWir schätzen die reibungslose Koordination und die hohe Qualität. Die Übersetzungen unserer Unternehmenspräsentationen waren hervorragend.
A. Li, ZuffenhausenAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Stuttgart deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Zuständig ist meist die Stadtverwaltung in Stuttgart. Bitte planen Sie ein, dass manche Stellen nur Originale oder beglaubigte Abschriften akzeptieren. Die Gebühr ergibt sich aus der Verwaltungsgebührensatzung; verbindliche Angaben finden Sie bei Ihrer Kommune. Hinweis: Nicht jede Kopie ist beglaubigungsfähig (z. B. reine Internet-Ausdrucke ohne Originalbezug werden teils abgelehnt). Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Stuttgart). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Viele Auftraggeber verlangen keine Apostille für die Übersetzung selbst, sondern für die Urkunde im Ausland. Wenn das Zielland eine Apostille verlangt, muss die Apostille auf dem Original (oder der beglaubigten Abschrift) vorliegen. Zuständigkeit und Prozess werden im Bundesportal nach Bundesland BW erklärt; die Kosten ergeben sich aus dem JVKostG (Festgebühren; häufig 25 € bzw. 15 €). Für manche Verwendungszwecke genügt eine Übersetzung ohne Apostille; entscheidend sind die Annahmekriterien der Zielstelle. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Für die Übersetzung reicht meist ein vollständiger, gut lesbarer PDF‑Scan. Achten Sie insbesondere auf Nummern/Registernummern sichtbar, Wasserzeichen nicht „glattgebügelt“, ggf. beglaubigte Kopie, wenn gefordert und gute Auflösung ohne Schatten. Ob zusätzlich das Original oder eine beglaubigte Kopie benötigt wird, hängt vom Empfänger ab; wir richten die Abgabeform danach aus.
Antwort: Standard: abhängig von Textlänge und Terminologieabstimmung. Express: möglich, wenn der Inhalt klar ist und alle Unterlagen vollständig vorliegen (Scan/Original, ggf. Vorbeglaubigung). Wichtig: Apostille/Überbeglaubigung durch Behörden hat eigene Laufzeiten – das sollte in die Gesamtplanung einfließen. Wir kalkulieren die Lieferzeit nicht nur für die Übersetzung, sondern auch für Prüfung, Beglaubigung und Versand.
Antwort: Die Kalkulation basiert auf Anzahl Ausfertigungen, Versandart (Standard/Express), Formatierungsaufwand und Textumfang. Zusätzlich wirken sich Sprachkombination und Beglaubigungsform (Stempel/Unterschrift) aus. Für ein verbindliches Angebot benötigen wir den Scan/PDF, den Verwendungszweck und die gewünschte Lieferform (PDF/Papier).
Antwort: Für konsistente Übersetzungen nutzen wir Abkürzungsverzeichnis, bestehende Übersetzungen als Referenz, Begriffsliste (10–30 Schlüsselbegriffe) und Produkt- und Markennamen. Nach Freigabe sichern wir die Terminologie projektweit, damit Schreibweisen und Fachbegriffe über alle Lieferungen hinweg gleich bleiben – insbesondere bei Produktdatenblatt/Vollmacht.
Antwort: Standard ist Heftung/Bindung gemäß Empfängervorgabe und – falls gefordert – Expressversand. Optional bieten wir Abholung nach Absprache oder Beilage der Ausgangsvorlage als Kopie. Ob Papier mit Originalstempel nötig ist, entscheidet der Empfänger; wir richten die Lieferung daran aus.
Wenn Sie angehalten sind, vor einer Übersetzung mit Beglaubigung auch noch eine Apostille zur Bestätigung der Echtheit Ihrer Originale einzuholen, können Sie das Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart, oder das Landgericht Stuttgart, Urbanstraße 20, 70182 Stuttgart, aufsuchen. Anschließend sorgt unser Übersetzungsbüro Stuttgart für eine korrekte Übersetzung aller Stempel in die Zielsprache. Bevorzugen Sie eine zentrale Auskunft, empfiehlt sich das Rathaus Stuttgart am Marktplatz 1.