Übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen für eine erste Prüfung – am besten als Scan oder gut lesbares Foto. Für eine beglaubigte Übersetzung ist eine klare, vollständige Abbildung entscheidend.
Innerhalb von 3 Stunden erhalten Sie werktags ein Angebot. Nach Ihrer Zustimmung starten wir unverzüglich mit dem Übersetzungsprozess.
Wir stellen Ihnen die Übersetzung nach Fertigstellung digital zur Verfügung. Beglaubigte Ausfertigungen erhalten Sie zusätzlich postalisch im Original.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro in Regensburg garantiert höchste sprachliche Präzision und einen reibungslosen Projektablauf. Wir analysieren Ihren Bedarf individuell, planen alle Arbeitsschritte mit Blick auf Qualität und Schnelligkeit und schließen Ihr Projekt mit einer abschließenden Kontrolle ab. So erhalten Sie perfekt ausgearbeitete Übersetzungen. Beglaubigte Dokumente erstellen wir zudem unter Einhaltung der jeweiligen Vorgaben in Regensburg.
In einer UNESCO-Welterbestadt wie Regensburg verbinden sich Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft auf internationaler Ebene. Unser Übersetzungsbüro sorgt dafür, dass Sie bei allen Projekten – ob amtliche Dokumente, wissenschaftliche Artikel oder Geschäftskorrespondenz – stets die passende Übersetzung erhalten. Wir bieten exakte Terminologiearbeit, schnelle Bearbeitungszeiten und abschließende Lektoratsprozesse.
Von betriebswirtschaftlichen Fachtexten für regionale Unternehmen bis hin zu mehrsprachigen Marketinginhalten für den Tourismusbereich: Unsere Expertise deckt verschiedenste Fachbereiche ab. Wer beispielsweise Verträge, Gutachten oder andere wichtige Schriftstücke beglaubigt benötigt, kann auf unsere vereidigten Übersetzer zurückgreifen, die alle rechtlichen Anforderungen erfüllen. So erhalten Betriebe, Institutionen und Privatpersonen in Regensburg einen verlässlichen Rundum-Service für jede Sprache.
Vielen Dank für die fachgerechte Übersetzung unserer Ausschreibungsunterlagen! Alles lief termingerecht und absolut professionell.
M. Gruber, StadtamhofDie beglaubigte Übersetzung meiner Dokumente war schnell erledigt und hat bei der Behörde keinerlei Rückfragen ausgelöst. Gerne wieder!
S. Meier, KumpfmühlSuper Service! Unser Forschungsprojekt brauchte kurzfristig eine präzise Übersetzung. Die Kommunikation war tadellos, jederzeit zu empfehlen.
Y. Martin, AltstadtAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Regensburg deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Zuständig ist meist die Stadtverwaltung in Regensburg. Bitte planen Sie ein, dass manche Stellen nur Originale oder beglaubigte Abschriften akzeptieren. Die Gebühr ergibt sich aus der Verwaltungsgebührensatzung; verbindliche Angaben finden Sie bei Ihrer Kommune. Für internationale Verfahren wird manchmal ausdrücklich eine ‚beglaubigte Abschrift‘ verlangt; das ist nicht dasselbe wie eine einfache Kopie. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Regensburg). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Viele Auftraggeber verlangen keine Apostille für die Übersetzung selbst, sondern für die Urkunde im Ausland. Wenn das Zielland eine Apostille verlangt, muss die Apostille auf dem Original (oder der beglaubigten Abschrift) vorliegen. Zuständigkeit und Prozess werden im Bundesportal nach Bundesland BY erklärt; die Kosten ergeben sich aus dem JVKostG (Festgebühren; häufig 25 € bzw. 15 €). Wenn die Urkunde nicht im selben Bundesland ausgestellt wurde, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ausstellungsort der Urkunde, nicht nach Ihrem Wohnort. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Senden Sie uns bevorzugt einen PDF‑Scan; entscheidend sind keine abgeschnittenen Ränder, alle Seiten (auch Rückseiten), mehrseitige Urkunden in richtiger Reihenfolge sowie Unterschriften lesbar. Originale werden nur relevant, wenn die empfangende Stelle dies ausdrücklich verlangt oder eine beglaubigte Kopie erstellt werden muss.
Antwort: Die Dauer hängt von Umfang, Fachgebiet und Sprachkombination ab. Kurze Dokumente (z. B. Urkunden) sind oft schneller möglich als umfangreiche Verträge. Express ist in vielen Kombinationen möglich, sofern die Kapazität und die formalen Anforderungen (z. B. Originale/ Beglaubigungen) es zulassen. Wir nennen Ihnen nach Sichtung eine belastbare Lieferzeit inklusive Versand nach Regensburg. Express ist meist dann realistisch, wenn Terminologie und Format klar sind und keine Nachreichungen nötig werden.
Antwort: Die Kalkulation basiert auf Fachgebiet, dringende Frist/Express, Sprachkombination und Qualität der Vorlage (Lesbarkeit). Zusätzlich wirken sich zusätzliche Anlagen und Formatierungsaufwand aus. Für ein verbindliches Angebot benötigen wir den Scan/PDF, den Verwendungszweck und die gewünschte Lieferform (PDF/Papier).
Antwort: Wenn Sie uns juristische Standardformulierungen oder Benennung von Abteilungen/Funktionen geben, stabilisieren wir Terminologie sehr schnell. Ergänzend sind Datenblatt-/Teilenummern und Produkt- und Markennamen hilfreich. Fehlt das, extrahieren wir Begriffe aus der Vorlage und stimmen sie ab; das Glossar wird für Folgeaufträge wiederverwendet (z. B. bei Rechnung/Zeugnis).
Antwort: In der Praxis liefern wir PDF‑Vorschau zur Vorprüfung zur schnellen Weiterleitung und bei Bedarf Expressversand. Je nach Frist sind Versand per Einschreiben oder Heftung/Bindung gemäß Empfängervorgabe möglich. Wenn mehrere Stellen Unterlagen brauchen, stellen wir zusätzliche Ausfertigungen bereit.
Falls Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Bestätigung der Echtheit Ihrer Dokumente benötigen, können Sie diese beim Amtsgericht Regensburg, Augustenstraße 3, 93049 Regensburg, oder beim Landgericht Regensburg (gleiche Anschrift) erhalten. Nach der Beglaubigung übernehmen wir die genaue Übertragung aller amtlichen Siegel in die gewünschte Zielsprache. Bei weiteren Fragen zum Thema Beglaubigungen oder Apostille können Sie sich zudem an das Alte Rathaus, Rathausplatz 1, 93047 Regensburg, wenden.