Schicken Sie uns die Dokumente zur ersten Prüfung als Scan oder hochwertiges Foto. Für eine beglaubigte Übersetzung ist vor allem die klare Darstellung aller Inhalte wichtig.
Innerhalb von 3 Stunden erhalten Sie werktags ein Angebot. Nach Ihrer Auftragserteilung starten wir unverzüglich mit der Übersetzung.
Sie erhalten die Übersetzung nach Fertigstellung digital. Beglaubigte Dokumente liefern wir zusätzlich als Papierfassung postalisch.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro in Recklinghausen legt großen Wert auf Zuverlässigkeit und sprachliche Präzision. Von der Erstberatung bis zum finalen Korrekturschritt arbeiten wir systematisch, um Ihnen Übersetzungen höchster Güte zu liefern. Beglaubigte Exemplare erstellen wir dabei selbstverständlich unter Beachtung sämtlicher rechtlicher Anforderungen vor Ort.
Ob im kulturellen Bereich oder in der Wirtschaft – Recklinghausen vereint Tradition und Moderne. Unser Übersetzungsbüro liefert Ihnen zuverlässige und fachlich korrekte Übersetzungen, die genau auf Ihre Anforderungen zugeschnitten sind. Von Verträgen über behördliche Dokumente bis hin zu wissenschaftlichen Publikationen: Wir legen Wert auf präzise Terminologie und eine sorgfältige Endkontrolle.
Unsere erfahrenen Fachübersetzer unterstützen Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie Privatkunden gleichermaßen. So profitieren etwa Firmen aus dem Energiesektor, dem Maschinenbau oder dem Logistikbereich von unserem Fachwissen. Beglaubigungen führen wir mithilfe vereidigter Übersetzer durch, damit Ihre Unterlagen national und international rechtsgültig sind. Vertrauen Sie auf einen reibungslosen Ablauf und höchste Qualität bei jeder Zielsprache.
Wirklich beeindruckend, wie schnell unser Auftrag erledigt wurde! Die Übersetzung meiner Arbeitszeugnisse war hochprofessionell.
S. Klein, AltstadtDie beglaubigte Übersetzung für unsere Ausschreibungsunterlagen kam genau zum vereinbarten Termin. Hervorragender Kundenservice!
P. Martin, SüdKompetente Beratung und top Qualität! Unsere Fachtexte im Bereich Technik wurden präzise übersetzt, inklusive korrekter Fachtermini.
E. Novak, HillerheideAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Recklinghausen deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Zuständig ist in Recklinghausen in der Regel die Stadtverwaltung (Bürgeramt/Bürgerbüro). Sie benötigen das Original, die vorzulegende Kopie und einen Lichtbildausweis; bei Unterschriften wird häufig die persönliche Vorsprache verlangt. Gebühren und Ausnahmen ergeben sich aus der Gebührenordnung Ihrer Kommune. Wenn Sie mehrere Exemplare benötigen, lohnt es sich, gleich mehrere beglaubigte Kopien in einem Termin mitzunehmen – das spart Wege. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Recklinghausen). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Ob eine Apostille (Haager Übereinkommen) oder eine Legalisation (über die Auslandsvertretung) erforderlich ist, hängt vom Zielland ab. Zuständig ist die Landesstelle, die im Bundesportal für NRW aufgeführt ist. Gebühren: Für die Apostille/Endbeglaubigung gelten bundesweit Festgebühren nach dem Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG); häufig 25 € pro notarieller Urkunde (Nr. 1310) bzw. 15 € für gerichtliche Dokumente (Nr. 1311). Ob Apostille oder Legalisation nötig ist, hängt vom Zielland ab; viele Staaten nutzen das Haager Apostille-Übereinkommen, andere verlangen Legalisation über die Auslandsvertretung. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Für die Übersetzung reicht meist ein vollständiger, gut lesbarer PDF‑Scan. Achten Sie insbesondere auf Anhänge/Beiblätter beifügen, Datumsformate und Ausstellungsort erkennbar, keine abgeschnittenen Ränder und Wasserzeichen nicht „glattgebügelt“. Ob zusätzlich das Original oder eine beglaubigte Kopie benötigt wird, hängt vom Empfänger ab; wir richten die Abgabeform danach aus.
Antwort: Standard: abhängig von Textlänge und Terminologieabstimmung. Express: möglich, wenn der Inhalt klar ist und alle Unterlagen vollständig vorliegen (Scan/Original, ggf. Vorbeglaubigung). Wichtig: Apostille/Überbeglaubigung durch Behörden hat eigene Laufzeiten – das sollte in die Gesamtplanung einfließen. Express ist meist dann realistisch, wenn Terminologie und Format klar sind und keine Nachreichungen nötig werden.
Antwort: Maßgeblich sind Korrekturschleifen/Freigaben, Fachgebiet, Beglaubigungsform (Stempel/Unterschrift) sowie Versandart (Standard/Express); je nach Fall kommen Qualität der Vorlage (Lesbarkeit) und Terminologieabgleich/Glossar hinzu. Sobald wir Vorlage und Empfängeranforderung kennen, erhalten Sie ein fixes Angebot ohne Überraschungen.
Antwort: Wenn Sie uns Datenblatt-/Teilenummern oder juristische Standardformulierungen geben, stabilisieren wir Terminologie sehr schnell. Ergänzend sind Abkürzungsverzeichnis und Terminologie aus Manuals hilfreich. Fehlt das, extrahieren wir Begriffe aus der Vorlage und stimmen sie ab; das Glossar wird für Folgeaufträge wiederverwendet (z. B. bei Handelsregisterauszug/Sorgerechtsbeschluss).
Antwort: In der Praxis liefern wir mehrere Ausfertigungen für verschiedene Stellen zur schnellen Weiterleitung und bei Bedarf Beilage der Ausgangsvorlage als Kopie. Je nach Frist sind digitale Ablage/Downloadlink (falls angeboten) oder Heftung/Bindung gemäß Empfängervorgabe möglich. Wenn mehrere Stellen Unterlagen brauchen, stellen wir zusätzliche Ausfertigungen bereit.
Falls Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Bestätigung der Echtheit Ihrer Dokumente benötigen, wenden Sie sich an das Amtsgericht Recklinghausen, Reitzensteinstraße 17, 45657 Recklinghausen, oder an das Landgericht Bochum, Viktoriastraße 14, 44787 Bochum, das hierfür zuständig sein kann. Sobald Ihre Unterlagen beglaubigt sind, übernehmen wir die präzise Übertragung aller offiziellen Stempel und Siegel in die gewünschte Zielsprache. Für generelle Auskünfte zum Ablauf von Beglaubigungen und Apostillen steht auch das Rathaus Recklinghausen, Rathausplatz 3/4, 45657 Recklinghausen, als erste Anlaufstelle bereit.