Übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen für eine erste Prüfung – am besten als Scan oder gut lesbares Foto. Für eine beglaubigte Übersetzung ist eine klare, vollständige Abbildung entscheidend.
Innerhalb von 3 Stunden erhalten Sie werktags ein Angebot. Sobald wir Ihre Zusage haben, beginnen wir unverzüglich mit der Übersetzung.
Wir liefern Ihnen die Übersetzung digital aus. Beglaubigte Dokumente schicken wir zusätzlich als Original per Post.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro in Osnabrück legt besonderen Wert auf präzise Terminologie und rasche Bearbeitungszeiten. Wir beraten Sie individuell, organisieren Ihren Übersetzungsauftrag effizient und schließen jeden Vorgang mit einem Korrekturdurchlauf ab. So entstehen erstklassige Übersetzungen. Beglaubigte Dokumente erstellen wir selbstverständlich unter Einhaltung der Vorgaben lokaler Behörden in Osnabrück.
Unser Übersetzungsbüro in Osnabrück bietet Ihnen professionelle, zügige Übersetzungen – ideal für eine Stadt, in der Wirtschaft, Kultur und Universitätsleben eng verzahnt sind. Ob juristische Texte für regionale Rechtsanwaltskanzleien, wissenschaftliche Dokumente für die Hochschule Osnabrück oder beglaubigte Urkunden für private Anträge: Wir legen höchsten Wert auf Genauigkeit und fachgerechte Terminologie.
Von medizinischen Fachberichten bis hin zu mehrsprachigen Marketingkonzepten für lokal ansässige Unternehmen – wir decken sämtliche Anforderungen ab und führen abschließende Qualitätskontrollen durch. Wer internationale Projekte umsetzen möchte, profitiert von unserem großen Netzwerk vereidigter Übersetzer sowie schlanken Abläufen. So sind Auftraggeber aus Wirtschaft, Forschung und Verwaltung in Osnabrück stets bestens versorgt.
Die Beglaubigung meiner Zeugnisse ging erstaunlich flott. Danke für die exakte und rasche Übersetzung – sehr zu empfehlen!
K. Meyer, WesterbergTop-Service! Unsere medizinischen Fachtexte wurden korrekt und verständlich übersetzt, die Abwicklung war absolut professionell.
S. Rojas, SchölerbergWir haben mehrere technische Handbücher übersetzen lassen. Die Qualität war super und wir bekamen alles pünktlich geliefert.
M. Schneider, HellernAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Osnabrück deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Zuständig ist in Osnabrück in der Regel die Stadtverwaltung (Bürgeramt/Bürgerbüro). Sie benötigen das Original, die vorzulegende Kopie und einen Lichtbildausweis; bei Unterschriften wird häufig die persönliche Vorsprache verlangt. Gebühren und Ausnahmen ergeben sich aus der Gebührenordnung Ihrer Kommune. Bei unklaren Vorgaben fragen Sie die Zielstelle, ob Kopiebeglaubigung genügt oder eine Original-Urkunde erforderlich ist. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Osnabrück). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Für Urkunden aus NI finden Sie die zuständige Apostille-Stelle im Bundesportal. Die Gebühr ist bundesrechtlich festgelegt (JVKostG, Kostenverzeichnis) und wird pro Dokument erhoben. Für manche Verwendungszwecke genügt eine Übersetzung ohne Apostille; entscheidend sind die Annahmekriterien der Zielstelle. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Für die Übersetzung reicht meist ein vollständiger, gut lesbarer PDF‑Scan. Achten Sie insbesondere auf gute Auflösung ohne Schatten, alle Seiten (auch Rückseiten), Vorder- und Rückseite bei Ausweisen und Stempel und Siegel vollständig. Ob zusätzlich das Original oder eine beglaubigte Kopie benötigt wird, hängt vom Empfänger ab; wir richten die Abgabeform danach aus.
Antwort: Die Dauer hängt von Umfang, Fachgebiet und Sprachkombination ab. Kurze Dokumente (z. B. Urkunden) sind oft schneller möglich als umfangreiche Verträge. Express ist in vielen Kombinationen möglich, sofern die Kapazität und die formalen Anforderungen (z. B. Originale/ Beglaubigungen) es zulassen. Wir nennen Ihnen nach Sichtung eine belastbare Lieferzeit inklusive Versand nach Osnabrück. Wir kalkulieren die Lieferzeit nicht nur für die Übersetzung, sondern auch für Prüfung, Beglaubigung und Versand.
Antwort: Die größten Treiber sind Terminologieabgleich/Glossar, Sprachkombination, Formatierungsaufwand und zusätzliche Anlagen. Optional beeinflussen dringende Frist/Express und Versandart (Standard/Express) den Endpreis. Senden Sie uns den Scan und nennen Sie Frist + Empfänger, dann kalkulieren wir transparent.
Antwort: Wenn Sie uns Produkt- und Markennamen oder Datenblatt-/Teilenummern geben, stabilisieren wir Terminologie sehr schnell. Ergänzend sind Begriffsliste (10–30 Schlüsselbegriffe) und Preferred terms vs. verbotene Begriffe hilfreich. Fehlt das, extrahieren wir Begriffe aus der Vorlage und stimmen sie ab; das Glossar wird für Folgeaufträge wiederverwendet (z. B. bei Wohnsitznachweis/Rechnung).
Antwort: Standard ist Papierausfertigung mit Originalstempel/Unterschrift und – falls gefordert – Versand per Einschreiben. Optional bieten wir Abholung nach Absprache oder Beilage der Ausgangsvorlage als Kopie. Ob Papier mit Originalstempel nötig ist, entscheidet der Empfänger; wir richten die Lieferung daran aus.
Falls Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Bestätigung der Echtheit Ihrer Dokumente benötigen, können Sie diese beim Amtsgericht Osnabrück, Neumarkt 2, 49074 Osnabrück, oder beim Landgericht Osnabrück (gleiche Anschrift) einholen. Sobald die Unterlagen beglaubigt sind, übernehmen wir die exakte Übertragung sämtlicher Stempel und Siegel in Ihre Zielsprache. Für allgemeine Fragen zu Beglaubigungen steht außerdem das Rathaus Osnabrück, Markt 1, 49074 Osnabrück, als erste Anlaufstelle bereit.