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Beglaubigte Übersetzungen in Neubrandenburg

So läuft Ihre beglaubigte Übersetzung ab – in drei Schritten


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Senden Sie uns die Dokumente zur Vorabprüfung digital zu. Für eine beglaubigte Übersetzung genügt in der Regel ein sauberer Scan oder ein sehr gutes Foto.

Freigabe & Start

Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Nach Ihrer Freigabe beginnen wir zeitnah mit der Übersetzung.

Übersetzung erhalten

Die fertige Übersetzung erhalten Sie digital per E‑Mail. Beglaubigte Dokumente senden wir Ihnen zusätzlich als Papieroriginal per Post zu.

Beglaubigte Übersetzung in Neubrandenburg gesucht?

Kompetent. Sicher. Schnell.

Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro in Neubrandenburg steht für präzise Terminologie und zügige Bearbeitung. Wir beraten Sie persönlich, planen Ihr Übersetzungsprojekt sorgfältig und prüfen jede Übersetzung in einem abschließenden Lektorat. Dadurch entstehen Dokumente, die inhaltlich und sprachlich auf höchstem Niveau überzeugen. Selbstverständlich fertigen wir auch beglaubigte Übersetzungen, die den Anforderungen lokaler Behörden in Neubrandenburg entsprechen.

Übersetzungsagentur Neubrandenburg

Fachübersetzungen nach DIN EN ISO 17100
Beglaubigte Übersetzung für Behörden
Übersetzer für über 60 Sprachen
24h Express-Übersetzungen
Bestes Preis-Leistungsverhältnis
Englisch Übersetzer Neubrandenburg

Möchten Sie Dokumente in Neubrandenburg übersetzen lassen?

Übersetzungen auf Deutsch, Englisch, Französisch, Ukrainisch, Arabisch + 60 weitere Sprachen

In Neubrandenburg, der „Stadt der Vier Tore“, treffen Historie und moderne Wirtschaft aufeinander. Unser Übersetzungsbüro begleitet Sie bei allen Projekten, die eine exakte und zügige Übersetzung erfordern – von wissenschaftlichen Publikationen für örtliche Forschungsstellen bis hin zu Fachtexten für Unternehmen in Industrie oder Handel. Wir legen Wert auf konsistente Terminologie und schließen jeden Auftrag mit einer sorgfältigen Qualitätsprüfung ab.

Ob Sie juristische Dokumente amtlich beglaubigt benötigen, Marketinginhalte für den internationalen Markt anpassen oder technische Manuals für externe Partner zur Verfügung stellen möchten – unser kompetentes Team vereidigter Übersetzer und Lektoren sorgt für eine reibungslose Umsetzung. Dank schlanker Abläufe und hoher Flexibilität sind wir sowohl für Privatpersonen als auch für öffentliche Einrichtungen und Firmen in Neubrandenburg der ideale Ansprechpartner.

Feedback

Was unsere Kunden sagen

Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung meiner behördlichen Unterlagen! Die Kommunikation war stets unkompliziert und professionell.

S. Richter, Stadtgebiet Ost

Die beglaubigte Übersetzung meiner Dokumente war zügig fertig und korrekt formatiert. Sehr hilfsbereites Team, super Service!

A. Morales, Katharinenviertel

Unsere Fachartikel für eine internationale Konferenz wurden absolut termintreu übersetzt. Tolle Qualität und faire Preise.

F. Weber, Jahnviertel

Häufige Fragen an unser Übersetzungsbüro Neubrandenburg

Checkliste – Fachübersetzung, Beglaubigung, Sprachen

Antwort: Unser Übersetzungsdienst in Neubrandenburg deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.

Antwort: Zuständig ist meist die Stadtverwaltung in Neubrandenburg. Bitte planen Sie ein, dass manche Stellen nur Originale oder beglaubigte Abschriften akzeptieren. Die Gebühr ergibt sich aus der Verwaltungsgebührensatzung; verbindliche Angaben finden Sie bei Ihrer Kommune. Praxis-Tipp: Für Personenstandsdokumente (z. B. Geburts-/Heiratsurkunden) ist häufig das Standesamt der Ausstellungsbehörde der richtige Ansprechpartner für beglaubigte Abschriften. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Neubrandenburg). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.

Antwort: Viele Auftraggeber verlangen keine Apostille für die Übersetzung selbst, sondern für die Urkunde im Ausland. Wenn das Zielland eine Apostille verlangt, muss die Apostille auf dem Original (oder der beglaubigten Abschrift) vorliegen. Zuständigkeit und Prozess werden im Bundesportal nach Bundesland MV erklärt; die Kosten ergeben sich aus dem JVKostG (Festgebühren; häufig 25 € bzw. 15 €). Ob Apostille oder Legalisation nötig ist, hängt vom Zielland ab; viele Staaten nutzen das Haager Apostille-Übereinkommen, andere verlangen Legalisation über die Auslandsvertretung. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.

Antwort: Senden Sie uns bevorzugt einen PDF‑Scan; entscheidend sind Übersetzervermerke/Mehrsprachigkeit mitliefern, Nummern/Registernummern sichtbar, ggf. beglaubigte Kopie, wenn gefordert sowie Stempel und Siegel vollständig. Originale werden nur relevant, wenn die empfangende Stelle dies ausdrücklich verlangt oder eine beglaubigte Kopie erstellt werden muss.

Antwort: Standard: abhängig von Textlänge und Terminologieabstimmung. Express: möglich, wenn der Inhalt klar ist und alle Unterlagen vollständig vorliegen (Scan/Original, ggf. Vorbeglaubigung). Wichtig: Apostille/Überbeglaubigung durch Behörden hat eigene Laufzeiten – das sollte in die Gesamtplanung einfließen. Wenn Fristen extern gesetzt sind (Behörde/Uni), lohnt sich ein kurzer Vorab-Check, ob zusätzliche Schritte wie Apostille/Notar erforderlich sind.

Antwort: Die Kalkulation basiert auf Formatierungsaufwand, Korrekturschleifen/Freigaben, Fachgebiet und Anzahl Ausfertigungen. Zusätzlich wirken sich Qualität der Vorlage (Lesbarkeit) und Terminologieabgleich/Glossar aus. Für ein verbindliches Angebot benötigen wir den Scan/PDF, den Verwendungszweck und die gewünschte Lieferform (PDF/Papier).

Antwort: Idealer Input ist Preferred terms vs. verbotene Begriffe plus Produkt- und Markennamen. Zusätzlich helfen Terminologie aus Manuals und Benennung von Abteilungen/Funktionen. Wir legen ein Projektglossar an, stimmen Schlüsselbegriffe ab und nutzen Terminologie‑Checks, damit Begriffe in allen Dateien identisch bleiben – gerade bei Patentschrift/Immatrikulationsbescheinigung.

Antwort: Standard ist Abholung nach Absprache und – falls gefordert – Beilage der Ausgangsvorlage als Kopie. Optional bieten wir Heftung/Bindung gemäß Empfängervorgabe oder Papierausfertigung mit Originalstempel/Unterschrift. Ob Papier mit Originalstempel nötig ist, entscheidet der Empfänger; wir richten die Lieferung daran aus.

Ganz in Ihrer Nähe

Falls Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Bestätigung der Echtheit Ihrer Dokumente benötigen, können Sie das Amtsgericht Neubrandenburg, Friedrich-Engels-Ring 10, 17033 Neubrandenburg, oder das Landgericht Neubrandenburg (gleiche Anschrift) aufsuchen. Sobald Ihre Unterlagen dort beglaubigt sind, übernehmen wir die sprachlich genaue Übertragung sämtlicher Stempel und Siegel in Ihre Zielsprache. Für weitere Informationen steht zudem das Rathaus Neubrandenburg, Friedrich-Engels-Ring 53, 17033 Neubrandenburg, als zentrale Anlaufstelle zur Verfügung.

Kundenservice

Dialecta® - Übersetzungsagentur


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