Senden Sie uns die Dokumente zur Vorabprüfung digital zu. Für eine beglaubigte Übersetzung genügt in der Regel ein sauberer Scan oder ein sehr gutes Foto.
Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Nach Ihrer Freigabe beginnen wir zeitnah mit der Übersetzung.
Die fertige Übersetzung erhalten Sie digital per E‑Mail. Beglaubigte Dokumente senden wir Ihnen zusätzlich als Papieroriginal per Post zu.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro in Marburg steht für höchste Sprachqualität und effiziente Projektabläufe. Wir planen Ihren Übersetzungsauftrag strukturiert, beraten Sie individuell und überprüfen alle Texte in einem finalen Lektorat. Ob behördliche Dokumente oder privat benötigte Zeugnisse: Beglaubigte Übersetzungen fertigen wir stets nach den Vorgaben lokaler Ämter in Marburg an.
Unser Übersetzungsbüro in Marburg ist die ideale Anlaufstelle für hochwertige Übersetzungen in einer Stadt, die für ihre traditionsreiche Universität und wissenschaftlichen Einrichtungen bekannt ist. Ob es um Publikationen von der Philipps-Universität, juristische Unterlagen für örtliche Behörden oder beglaubigte Zeugnisse für Studierende geht – wir liefern stets präzise Ergebnisse. Dabei werden alle Texte terminologisch abgestimmt und abschließend geprüft.
Von medizintechnischen Dokumenten bis hin zu Finanzberichten decken wir ein breites Spektrum ab, sodass Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen profitieren. Wer Forschungsarbeiten oder Geschäftsinhalte in verschiedenen Sprachen kommunizieren möchte, setzt mit unserem Team auf erfahrene Übersetzer und effiziente Prozesse. Beglaubigungen übernehmen wir selbstverständlich nach allen offiziellen Bestimmungen, damit Ihre Dokumente national und international anerkannt sind.
Hervorragend! Ich benötigte eine beglaubigte Übersetzung meiner Unterlagen für das Studierenden-Sekretariat, alles lief schnell und reibungslos.
L. Wolf, WeidenhausenDie komplette Kommunikation war sehr professionell. Unsere Vertragsdokumente wurden akkurat in zwei Fremdsprachen übersetzt. Echt empfehlenswert!
K. Thomas, OckershausenMeine Forschungsartikel für eine internationale Konferenz wurden rasch und fachlich sauber übersetzt. Großartiger Service – danke an das Team!
T. Brown, OberstadtAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Marburg deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Für Kopien/Unterschriften ist in Marburg typischerweise das Bürgeramt zuständig. Wichtig ist die Unterscheidung: Kopiebeglaubigung bestätigt die Übereinstimmung mit dem Original, Unterschriftsbeglaubigung bestätigt, dass Sie vor Ort unterschrieben haben. Gebühren werden nach kommunaler Satzung erhoben. Bei unklaren Vorgaben fragen Sie die Zielstelle, ob Kopiebeglaubigung genügt oder eine Original-Urkunde erforderlich ist. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Marburg). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Bundesland, in dem die Urkunde ausgestellt wurde (also häufig HE). Im Bundesportal wählen Sie Bundesland/Ort, um die zuständige Stelle zu sehen. Gebühren sind im JVKostG geregelt (häufig 25 € oder 15 € je Dokument, je nach Dokumentart). Planen Sie Behördenlaufzeiten ein: Postweg und Bearbeitung können die Gesamtzeit stärker beeinflussen als die Übersetzung selbst. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Senden Sie uns bevorzugt einen PDF‑Scan; entscheidend sind ggf. beglaubigte Kopie, wenn gefordert, Randvermerke und handschriftliche Zusätze, Anhänge/Beiblätter beifügen sowie Wasserzeichen nicht „glattgebügelt“. Originale werden nur relevant, wenn die empfangende Stelle dies ausdrücklich verlangt oder eine beglaubigte Kopie erstellt werden muss.
Antwort: Für einen realistischen Zeitplan berücksichtigen wir (1) Übersetzung, (2) Prüfung, (3) Beglaubigung/Formatierung und (4) Versand. Wenn Sie eine Frist haben, teilen Sie sie uns vorab mit – dann prüfen wir sofort, ob Standard oder Express für Marburg sinnvoll ist. Wir kalkulieren die Lieferzeit nicht nur für die Übersetzung, sondern auch für Prüfung, Beglaubigung und Versand.
Antwort: Die größten Treiber sind Textumfang, Anzahl Ausfertigungen, Sprachkombination und Terminologieabgleich/Glossar. Optional beeinflussen dringende Frist/Express und Qualität der Vorlage (Lesbarkeit) den Endpreis. Senden Sie uns den Scan und nennen Sie Frist + Empfänger, dann kalkulieren wir transparent.
Antwort: Wenn Sie uns Produkt- und Markennamen oder Abkürzungsverzeichnis geben, stabilisieren wir Terminologie sehr schnell. Ergänzend sind Datenblatt-/Teilenummern und bestehende Übersetzungen als Referenz hilfreich. Fehlt das, extrahieren wir Begriffe aus der Vorlage und stimmen sie ab; das Glossar wird für Folgeaufträge wiederverwendet (z. B. bei Arbeitszeugnis/Steuerbescheid).
Antwort: Standard ist PDF‑Vorschau zur Vorprüfung und – falls gefordert – Versand per Einschreiben. Optional bieten wir Übergabe an Bevollmächtigte oder Abholung nach Absprache. Ob Papier mit Originalstempel nötig ist, entscheidet der Empfänger; wir richten die Lieferung daran aus.
Falls Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Bestätigung der Echtheit Ihrer Dokumente benötigen, können Sie diese beim Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg, oder beim Landgericht Marburg, Wilhelmsplatz 1, 35037 Marburg, beantragen. Wir übernehmen anschließend die genaue Übertragung aller Stempel und Siegel in Ihre gewünschte Zielsprache. Bei weiteren Fragen rund um Beglaubigungen informiert Sie auch das Rathaus Marburg, Markt 1, 35037 Marburg, gerne.