Senden Sie uns die Dokumente zur Vorabprüfung digital zu. Für eine beglaubigte Übersetzung genügt in der Regel ein sauberer Scan oder ein sehr gutes Foto.
Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Sobald wir Ihre Zusage haben, beginnen wir zeitnah mit der Übersetzung.
Die fertige Übersetzung erhalten Sie digital per E‑Mail. Beglaubigte Dokumente senden wir Ihnen zusätzlich als Papieroriginal per Post zu.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro in Augsburg legt größten Wert auf präzise Formulierungen und zügige Prozesse. Wir beraten Sie individuell, planen Ihren Übersetzungsauftrag zielgerichtet und kontrollieren alle Texte in einem abschließenden Lektorat. Somit erhalten Sie erstklassige Übersetzungen für jeden Bedarf. Beglaubigte Exemplare werden dabei gemäß den Vorgaben lokaler Behörden erstellt.

In unserer Übersetzungsagentur in Augsburg erhalten Sie zügige, fachlich versierte Übersetzungen, die dem international geprägten Wirtschafts- und Kulturstandort gerecht werden. Ob für industrielle Projekte am Innovationspark, juristische Dokumente für Behörden oder wissenschaftliche Texte im universitären Umfeld: Wir überzeugen durch sprachliche Präzision und einen klar strukturierten Ablauf.
Von Finanzübersetzungen für regionale Unternehmen über Marketingkampagnen für global agierende Firmen in Augsburg bis hin zu Spezialthemen wie Technik oder Medizin – unser Team legt Wert auf hochwertige Terminologie und sorgfältiges Lektorat. Wer beispielsweise technische Handbücher oder Dokumentationen für den internationalen Markt erstellen lässt, profitiert von unserer Express-Abwicklung und den vereidigten Übersetzern für beglaubigte Exemplare. So sind Sie sprachlich in jeder Situation optimal aufgestellt.
Vielen Dank für die erstklassige Übersetzung unserer Verträge ins Englische. Alles verlief reibungslos und termingerecht!
M. Frick, OberhausenMeine beglaubigten Zeugnisse waren superfix fertig. Hervorragender Service und tolle Beratung – sehr empfehlenswert!
R. Schneider, LechhausenUnsere Marketing-Kampagne wurde mehrsprachig umgesetzt, dabei stimmte jedes Detail. Wir schätzen die zuverlässige Zusammenarbeit!
C. Huang, GöggingenAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Augsburg deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Amtliche Beglaubigungen erledigen in Augsburg typischerweise das Bürgeramt bzw. die Bürgerbüros. Wichtig: Ohne Original kann keine Kopie beglaubigt werden; bei Unterschriften wird meist vor Ort unterschrieben. Die Kosten sind kommunal geregelt und unterscheiden sich je nach Art (Kopie/Unterschrift) und Umfang. Für internationale Verfahren wird manchmal ausdrücklich eine ‚beglaubigte Abschrift‘ verlangt; das ist nicht dasselbe wie eine einfache Kopie. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Augsburg). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Ob eine Apostille (Haager Übereinkommen) oder eine Legalisation (über die Auslandsvertretung) erforderlich ist, hängt vom Zielland ab. Zuständig ist die Landesstelle, die im Bundesportal für BY aufgeführt ist. Gebühren: Für die Apostille/Endbeglaubigung gelten bundesweit Festgebühren nach dem Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG); häufig 25 € pro notarieller Urkunde (Nr. 1310) bzw. 15 € für gerichtliche Dokumente (Nr. 1311). Für manche Verwendungszwecke genügt eine Übersetzung ohne Apostille; entscheidend sind die Annahmekriterien der Zielstelle. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Ein sauberer PDF‑Scan ist in vielen Fällen ausreichend. Prüfen Sie vor dem Versand, ob mehrseitige Urkunden in richtiger Reihenfolge, Randvermerke und handschriftliche Zusätze, Übersetzervermerke/Mehrsprachigkeit mitliefern und farbiger Scan bei Siegeln sichtbar sind. Wenn die Stelle Originale/beglaubigte Kopien fordert, klären wir die optimale Vorgehensweise vorab.
Antwort: Für einen realistischen Zeitplan berücksichtigen wir (1) Übersetzung, (2) Prüfung, (3) Beglaubigung/Formatierung und (4) Versand. Wenn Sie eine Frist haben, teilen Sie sie uns vorab mit – dann prüfen wir sofort, ob Standard oder Express für Augsburg sinnvoll ist. Express ist meist dann realistisch, wenn Terminologie und Format klar sind und keine Nachreichungen nötig werden.
Antwort: Die Kalkulation basiert auf Korrekturschleifen/Freigaben, Formatierungsaufwand, Terminologieabgleich/Glossar und Qualität der Vorlage (Lesbarkeit). Zusätzlich wirken sich Fachgebiet und Anzahl Ausfertigungen aus. Für ein verbindliches Angebot benötigen wir den Scan/PDF, den Verwendungszweck und die gewünschte Lieferform (PDF/Papier).
Antwort: Idealer Input ist Datenblatt-/Teilenummern plus Abkürzungsverzeichnis. Zusätzlich helfen Begriffsliste (10–30 Schlüsselbegriffe) und juristische Standardformulierungen. Wir legen ein Projektglossar an, stimmen Schlüsselbegriffe ab und nutzen Terminologie‑Checks, damit Begriffe in allen Dateien identisch bleiben – gerade bei Zeugnis/Zulassungsbescheinigung.
Antwort: In der Praxis liefern wir Versand per Einschreiben zur schnellen Weiterleitung und bei Bedarf Expressversand. Je nach Frist sind Abholung nach Absprache oder Papierausfertigung mit Originalstempel/Unterschrift möglich. Wenn mehrere Stellen Unterlagen brauchen, stellen wir zusätzliche Ausfertigungen bereit.
Falls Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Bestätigung der Echtheit Ihrer Dokumente benötigen, können Sie dafür das Amtsgericht in der Furttenbachstraße 1, 86150 Augsburg, oder das Landgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg, aufsuchen. Sobald Ihre Unterlagen entsprechend beglaubigt sind, übernehmen wir die detailgetreue Übertragung aller Siegel und Stempel in die gewünschte Zielsprache. Für erste Informationen zu Abläufen und Beglaubigungen steht auch das Rathaus Augsburg, Rathausplatz 2, 86150 Augsburg, als zentrale Anlaufstelle bereit.