Reichen Sie Ihre Unterlagen für eine kurze Erstprüfung digital ein. Für eine beglaubigte Übersetzung ist ein gut lesbarer Scan bzw. ein hochwertiges Foto ausreichend.
Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Wenn Sie das Angebot bestätigen, legen wir zeitnah mit der Übersetzung los.
Die fertige Übersetzung erhalten Sie digital per E‑Mail. Beglaubigte Dokumente senden wir Ihnen zusätzlich als Papieroriginal per Post zu.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro in Lübeck arbeitet mit erfahrenen Fachübersetzern und schnellen Abläufen. Wir beraten Sie persönlich, strukturieren Ihr Projekt sorgfältig und prüfen jeden Text in einem finalen Lektorat. So entstehen Qualitätsübersetzungen für alle Zielsprache(n). Beglaubigte Dokumente fertigen wir selbstverständlich nach den regional geltenden Vorgaben in Lübeck.
Unser Übersetzungsbüro in Lübeck deckt vielfältige Branchen und Fachgebiete ab, passend für einen traditionsreichen Hansestandort mit internationalem Austausch. Ob es um die sprachliche Begleitung von maritimen Projekten, die Aufbereitung wissenschaftlicher Berichte für Forschungsinstitute oder juristische Dokumente für örtliche Behörden geht – wir liefern passgenaue Übersetzungen mit präziser Terminologie und Endkontrolle.
Von Finanz- und Wirtschaftsübersetzungen bis hin zu technischen Dokumentationen für Unternehmen in Lübeck können Sie sich auf unsere zuverlässigen Abläufe verlassen. Auch für persönliche Unterlagen bieten wir beglaubigte Übersetzungen an, die den formalen Anforderungen gerecht werden. Kurz gesagt: Ob Firmen, Institutionen oder Privatpersonen – unser professioneller Übersetzungsservice in Lübeck macht Ihre Inhalte in jeder gewünschten Sprache zugänglich.
Ein wirklich kompetentes Team! Meine Dokumente für die Universität waren schnell und präzise übersetzt. Gerne wieder!
E. Müller, InnenstadtDie beglaubigten Übersetzungen für meine Auswanderung waren pünktlich fertig. Sehr angenehme Kommunikation und transparente Abläufe.
G. Kowalski, St. LorenzUnsere Projektunterlagen für internationale Partner wurden top umgesetzt. Das Übersetzungsbüro war jederzeit hilfsbereit und flexibel.
F. Andersen, TravemündeAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Lübeck deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Für Kopien/Unterschriften ist in Lübeck typischerweise das Bürgeramt zuständig. Wichtig ist die Unterscheidung: Kopiebeglaubigung bestätigt die Übereinstimmung mit dem Original, Unterschriftsbeglaubigung bestätigt, dass Sie vor Ort unterschrieben haben. Gebühren werden nach kommunaler Satzung erhoben. Für internationale Verfahren wird manchmal ausdrücklich eine ‚beglaubigte Abschrift‘ verlangt; das ist nicht dasselbe wie eine einfache Kopie. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Lübeck). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Reihenfolge in der Praxis: (1) ggf. Vorbeglaubigung durch die ausstellende Behörde, (2) Apostille/Überbeglaubigung durch die zuständige Landesstelle in SH, (3) danach Übersetzung (wenn die ausländische Stelle Übersetzung + Apostille verlangt). Die Gebühren sind im JVKostG geregelt (typisch 25 € bzw. 15 € je Dokument). Offizielle Infos: Bundesportal (Apostille) + Gesetzestext (JVKostG). Planen Sie Behördenlaufzeiten ein: Postweg und Bearbeitung können die Gesamtzeit stärker beeinflussen als die Übersetzung selbst. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Senden Sie uns bevorzugt einen PDF‑Scan; entscheidend sind Vorder- und Rückseite bei Ausweisen, Unterschriften lesbar, gute Auflösung ohne Schatten sowie Nummern/Registernummern sichtbar. Originale werden nur relevant, wenn die empfangende Stelle dies ausdrücklich verlangt oder eine beglaubigte Kopie erstellt werden muss.
Antwort: Die Dauer hängt von Umfang, Fachgebiet und Sprachkombination ab. Kurze Dokumente (z. B. Urkunden) sind oft schneller möglich als umfangreiche Verträge. Express ist in vielen Kombinationen möglich, sofern die Kapazität und die formalen Anforderungen (z. B. Originale/ Beglaubigungen) es zulassen. Wir nennen Ihnen nach Sichtung eine belastbare Lieferzeit inklusive Versand nach Lübeck. Express ist meist dann realistisch, wenn Terminologie und Format klar sind und keine Nachreichungen nötig werden.
Antwort: Die Kalkulation basiert auf dringende Frist/Express, Formatierungsaufwand, Anzahl Ausfertigungen und zusätzliche Anlagen. Zusätzlich wirken sich Qualität der Vorlage (Lesbarkeit) und Korrekturschleifen/Freigaben aus. Für ein verbindliches Angebot benötigen wir den Scan/PDF, den Verwendungszweck und die gewünschte Lieferform (PDF/Papier).
Antwort: Für konsistente Übersetzungen nutzen wir juristische Standardformulierungen, Datenblatt-/Teilenummern, Abkürzungsverzeichnis und Begriffsliste (10–30 Schlüsselbegriffe). Nach Freigabe sichern wir die Terminologie projektweit, damit Schreibweisen und Fachbegriffe über alle Lieferungen hinweg gleich bleiben – insbesondere bei Heiratsurkunde/Datenschutzerklärung.
Antwort: In der Praxis liefern wir Papierausfertigung mit Originalstempel/Unterschrift zur schnellen Weiterleitung und bei Bedarf digitale Ablage/Downloadlink (falls angeboten). Je nach Frist sind Beilage der Ausgangsvorlage als Kopie oder Expressversand möglich. Wenn mehrere Stellen Unterlagen brauchen, stellen wir zusätzliche Ausfertigungen bereit.
Benötigen Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Bestätigung der Echtheit Ihrer Dokumente, können Sie diese beim Amtsgericht Lübeck, Schwartauer Allee 1, 23554 Lübeck, oder beim Landgericht Lübeck unter derselben Anschrift erhalten. Wir übernehmen danach die präzise Übertragung aller Stempel und Siegel in Ihre gewünschte Zielsprache. Auch das Rathaus Lübeck am Breite Str. 62, 23552 Lübeck, gibt Ihnen erste Informationen zum Ablauf von Beglaubigungen.