Übermitteln Sie Ihre Dateien für den Vorabcheck online. Für eine beglaubigte Übersetzung achten Sie bitte darauf, dass alle Seiten klar erkennbar sind (Scan oder gutes Foto).
Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Mit Ihrer Bestätigung beginnen wir zeitnah mit der Übersetzung.
Die fertige Übersetzung erhalten Sie digital per E‑Mail. Beglaubigte Dokumente senden wir Ihnen zusätzlich als Papieroriginal per Post zu.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro in Landshut überzeugt durch sprachliche Präzision und rasche Abläufe. Wir beraten Sie persönlich, organisieren Ihr Übersetzungsprojekt Schritt für Schritt und überprüfen alle Texte in einem abschließenden Lektorat. Auf diese Weise erhalten Sie erstklassige Ergebnisse in jeder gewünschten Sprache. Auch beglaubigte Schriftstücke stellen wir bereit, unter Beachtung sämtlicher lokaler Vorgaben in Landshut.
Unser Übersetzungsbüro in Landshut gewährleistet fachkundige und rasche Übersetzungen für eine Stadt, die sowohl durch historische Traditionen als auch moderne Unternehmen geprägt ist. Ob Sie wissenschaftliche Dokumente für die Hochschule Landshut, juristische Schriftstücke für regionale Behörden oder Marketing-Material für internationale Märkte benötigen: Wir legen großen Wert auf präzise Terminologie und lückenlose Qualitätssicherung.
Von Finanz- oder IT-Projekten über technische Anleitungen bis hin zu medizinischen Fachtexten – bei uns finden Sie den passenden Sprachprofi. Auch beglaubigte Übersetzungen übernehmen gerichtlich vereidigte Experten, die alle formalen Vorgaben zuverlässig einhalten. Damit bietet unser Übersetzungsdienst Landshut exzellente Lösungen für Privatpersonen, Institutionen und Betriebe, die eine schnelle und zuverlässige Sprachübertragung in der Region suchen.
Herzlichen Dank für die exzellente Übersetzung unserer Fachartikel! Die Terminologie war perfekt, und die Kommunikation lief reibungslos.
C. Meier, NikolaIch brauchte eine beglaubigte Übersetzung meiner Zeugnisse. Innerhalb weniger Tage war alles fertig – wirklich ein Top-Service!
T. Petrova, AchdorfDie professionelle Arbeit hat uns überzeugt. Unsere Marketing-Unterlagen wurden mehrsprachig aufbereitet und pünktlich geliefert. Super Team!
H. Scholz, MünchnerauAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Landshut deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Zuständig ist in Landshut in der Regel die Stadtverwaltung (Bürgeramt/Bürgerbüro). Sie benötigen das Original, die vorzulegende Kopie und einen Lichtbildausweis; bei Unterschriften wird häufig die persönliche Vorsprache verlangt. Gebühren und Ausnahmen ergeben sich aus der Gebührenordnung Ihrer Kommune. Für internationale Verfahren wird manchmal ausdrücklich eine ‚beglaubigte Abschrift‘ verlangt; das ist nicht dasselbe wie eine einfache Kopie. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Landshut). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Reihenfolge in der Praxis: (1) ggf. Vorbeglaubigung durch die ausstellende Behörde, (2) Apostille/Überbeglaubigung durch die zuständige Landesstelle in BY, (3) danach Übersetzung (wenn die ausländische Stelle Übersetzung + Apostille verlangt). Die Gebühren sind im JVKostG geregelt (typisch 25 € bzw. 15 € je Dokument). Offizielle Infos: Bundesportal (Apostille) + Gesetzestext (JVKostG). Wenn die Urkunde nicht im selben Bundesland ausgestellt wurde, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ausstellungsort der Urkunde, nicht nach Ihrem Wohnort. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Für die Übersetzung reicht meist ein vollständiger, gut lesbarer PDF‑Scan. Achten Sie insbesondere auf Wasserzeichen nicht „glattgebügelt“, mehrseitige Urkunden in richtiger Reihenfolge, farbiger Scan bei Siegeln und Unterschriften lesbar. Ob zusätzlich das Original oder eine beglaubigte Kopie benötigt wird, hängt vom Empfänger ab; wir richten die Abgabeform danach aus.
Antwort: Standard: abhängig von Textlänge und Terminologieabstimmung. Express: möglich, wenn der Inhalt klar ist und alle Unterlagen vollständig vorliegen (Scan/Original, ggf. Vorbeglaubigung). Wichtig: Apostille/Überbeglaubigung durch Behörden hat eigene Laufzeiten – das sollte in die Gesamtplanung einfließen. Wenn Sie nur ein PDF benötigen (Vorabprüfung), können wir das oft parallel zum Postversand bereitstellen.
Antwort: Die größten Treiber sind Sprachkombination, Formatierungsaufwand, Korrekturschleifen/Freigaben und Qualität der Vorlage (Lesbarkeit). Optional beeinflussen Textumfang und dringende Frist/Express den Endpreis. Senden Sie uns den Scan und nennen Sie Frist + Empfänger, dann kalkulieren wir transparent.
Antwort: Wenn Sie uns Abkürzungsverzeichnis oder Preferred terms vs. verbotene Begriffe geben, stabilisieren wir Terminologie sehr schnell. Ergänzend sind Begriffsliste (10–30 Schlüsselbegriffe) und Terminologie aus Manuals hilfreich. Fehlt das, extrahieren wir Begriffe aus der Vorlage und stimmen sie ab; das Glossar wird für Folgeaufträge wiederverwendet (z. B. bei Impfpass/Heiratsurkunde).
Antwort: Standard ist mehrere Ausfertigungen für verschiedene Stellen und – falls gefordert – Expressversand. Optional bieten wir Beilage der Ausgangsvorlage als Kopie oder Versand per Einschreiben. Ob Papier mit Originalstempel nötig ist, entscheidet der Empfänger; wir richten die Lieferung daran aus.
Falls Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille für Ihre Dokumente benötigen, ist das Amtsgericht Landshut, Maximilianstraße 22, 84028 Landshut, eine zentrale Anlaufstelle. Auch das Landgericht Landshut unter derselben Anschrift stellt Beglaubigungen aus. Sobald die offiziellen Stempel eingeholt sind, übernehmen wir die exakte Übertragung aller Siegel in die gewünschte Zielsprache. Erkundigen Sie sich vorab gerne im Rathaus Landshut, Altstadt 315, 84028 Landshut, um erste Informationen zu erhalten.