Senden Sie uns die Dokumente zur Vorabprüfung digital zu. Für eine beglaubigte Übersetzung genügt in der Regel ein sauberer Scan oder ein sehr gutes Foto.
Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Sobald wir Ihre Zusage haben, beginnen wir zeitnah mit der Übersetzung.
Die fertige Übersetzung erhalten Sie digital per E‑Mail. Beglaubigte Dokumente senden wir Ihnen zusätzlich als Papieroriginal per Post zu.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro in Krefeld überzeugt durch präzise Terminologie und zügige Arbeitsabläufe. Wir beraten Sie individuell, strukturieren Ihren Übersetzungsauftrag professionell und schließen ihn mit einem finalen Lektorat ab. So garantieren wir erstklassige Resultate für alle Zielsprachen. Beglaubigte Dokumente stellen wir in enger Abstimmung mit den örtlichen Behörden zur Verfügung.
In Krefeld verbinden sich traditionsreiche Textilindustrie und modernes Wirtschaftsleben. Unser Übersetzungsbüro steht Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen bei allen sprachlichen Anforderungen zur Seite – von der fachlichen Betreuung industrieller Projekte bis hin zur beglaubigten Übersetzung von Zeugnissen oder Verträgen. Wir achten auf detailgenaue Terminologiearbeit und führen strenge Qualitätskontrollen durch.
Ob Finanzdokumente für regionale Banken, medizinische Studien für Kliniken oder Marketinginhalte für international agierende Textilunternehmen: Wir liefern sprachlich einwandfreie Ergebnisse und schnelle Bearbeitungszeiten. Auch Hochschulangehörige profitieren von unserem Übersetzungsservice, wenn es um wissenschaftliche Veröffentlichungen oder Fachartikel geht. Mit unserem eingespielten Team vereidigter Übersetzer und umfassender Dienstleistungen stellen wir sicher, dass Ihre Dokumente in der gewünschten Zielsprache stets professionell und korrekt ankommen.
Dankeschön an das Team für die rasche Bearbeitung! Meine beglaubigte Übersetzung kam in Rekordzeit an – wirklich top.
F. Müller, FischelnWir brauchten eine zügige Übersetzung unserer Produktbeschreibung auf Englisch und Französisch. Das Ergebnis war perfekt.
Y. Dupont, LinnExzellente Kommunikation und verlässliche Qualität. Unser Schulungsmaterial für internationale Partner war in kürzester Zeit fertig.
A. Johnson, UerdingenAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Krefeld deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Zuständig ist meist die Stadtverwaltung in Krefeld. Bitte planen Sie ein, dass manche Stellen nur Originale oder beglaubigte Abschriften akzeptieren. Die Gebühr ergibt sich aus der Verwaltungsgebührensatzung; verbindliche Angaben finden Sie bei Ihrer Kommune. Hinweis: Nicht jede Kopie ist beglaubigungsfähig (z. B. reine Internet-Ausdrucke ohne Originalbezug werden teils abgelehnt). Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Krefeld). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Viele Auftraggeber verlangen keine Apostille für die Übersetzung selbst, sondern für die Urkunde im Ausland. Wenn das Zielland eine Apostille verlangt, muss die Apostille auf dem Original (oder der beglaubigten Abschrift) vorliegen. Zuständigkeit und Prozess werden im Bundesportal nach Bundesland NRW erklärt; die Kosten ergeben sich aus dem JVKostG (Festgebühren; häufig 25 € bzw. 15 €). Für manche Verwendungszwecke genügt eine Übersetzung ohne Apostille; entscheidend sind die Annahmekriterien der Zielstelle. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Senden Sie uns bevorzugt einen PDF‑Scan; entscheidend sind Vorder- und Rückseite bei Ausweisen, Datumsformate und Ausstellungsort erkennbar, gute Auflösung ohne Schatten sowie Stempel und Siegel vollständig. Originale werden nur relevant, wenn die empfangende Stelle dies ausdrücklich verlangt oder eine beglaubigte Kopie erstellt werden muss.
Antwort: Die Dauer hängt von Umfang, Fachgebiet und Sprachkombination ab. Kurze Dokumente (z. B. Urkunden) sind oft schneller möglich als umfangreiche Verträge. Express ist in vielen Kombinationen möglich, sofern die Kapazität und die formalen Anforderungen (z. B. Originale/ Beglaubigungen) es zulassen. Wir nennen Ihnen nach Sichtung eine belastbare Lieferzeit inklusive Versand nach Krefeld. Für Dokumentpakete (mehrere Urkunden) ist eine gestaffelte Lieferung möglich: zuerst die dringendsten, danach der Rest.
Antwort: Die Kalkulation basiert auf Textumfang, Terminologieabgleich/Glossar, Sprachkombination und Versandart (Standard/Express). Zusätzlich wirken sich zusätzliche Anlagen und Beglaubigungsform (Stempel/Unterschrift) aus. Für ein verbindliches Angebot benötigen wir den Scan/PDF, den Verwendungszweck und die gewünschte Lieferform (PDF/Papier).
Antwort: Für konsistente Übersetzungen nutzen wir Benennung von Abteilungen/Funktionen, Begriffsliste (10–30 Schlüsselbegriffe), Produkt- und Markennamen und Abkürzungsverzeichnis. Nach Freigabe sichern wir die Terminologie projektweit, damit Schreibweisen und Fachbegriffe über alle Lieferungen hinweg gleich bleiben – insbesondere bei Patentschrift/Diplom.
Antwort: In der Praxis liefern wir PDF‑Vorschau zur Vorprüfung zur schnellen Weiterleitung und bei Bedarf Heftung/Bindung gemäß Empfängervorgabe. Je nach Frist sind Beilage der Ausgangsvorlage als Kopie oder Versand per Einschreiben möglich. Wenn mehrere Stellen Unterlagen brauchen, stellen wir zusätzliche Ausfertigungen bereit.
Benötigen Sie vor der Übersetzung eine Apostille zur Echtheitsbestätigung Ihrer Dokumente, können Sie diese beim Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, oder beim Landgericht Krefeld, Königstraße 60, 47798 Krefeld, beantragen. Anschließend übertragen wir alle Stempel und Siegel sorgsam in die gewünschte Zielsprache. Allgemeine Informationen zu Beglaubigungen und Formalitäten finden Sie zudem im Rathaus Krefeld, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld.