Übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen für eine erste Prüfung – am besten als Scan oder gut lesbares Foto. Für eine beglaubigte Übersetzung ist eine klare, vollständige Abbildung entscheidend.
Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Nach der Angebotsfreigabe starten wir zeitnah mit der Übersetzung.
Die fertige Übersetzung erhalten Sie digital per E‑Mail. Beglaubigte Dokumente senden wir Ihnen zusätzlich als Papieroriginal per Post zu.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro in Konstanz überzeugt durch präzise Fachkenntnis und rasche Arbeitsprozesse. Wir begleiten Sie von der individuellen Beratung über die strukturierten Übersetzungsschritte bis hin zum abschließenden Lektorat. So entstehen verlässliche Übersetzungen für jede Zielsprache. Beglaubigte Dokumente stellen wir außerdem unter Einhaltung aller formalen Vorgaben in Konstanz zur Verfügung.
In Konstanz treffen Tourismus, Forschung und Wirtschaft in einer beeindruckenden Kulisse am Bodensee aufeinander. Ob es sich um wissenschaftliche Publikationen an der Universität Konstanz, Marketingunterlagen für die Hotellerie und Gastronomie der Region oder um juristische Dokumente für Behörden handelt – unser Übersetzungsbüro liefert passgenaue Lösungen. Wir legen Wert auf terminologische Genauigkeit und abschließende Qualitätssicherung, damit Ihre Inhalte sprachlich überzeugen.
Vom technischen Handbuch für ortsansässige Betriebe bis hin zur mehrsprachigen Präsentation für internationale Investoren – wir decken unterschiedlichste Fachbereiche kompetent ab. Wer amtliche Bescheinigungen oder Zeugnisse in beglaubigter Form benötigt, findet bei uns vereidigte Übersetzer, die sich um alle rechtlichen Vorgaben kümmern. Damit ist unser Übersetzungsdienst in Konstanz der ideale Partner für Firmen, Institutionen und Privatpersonen.
Wir sind begeistert von der schnellen Bearbeitung! Unsere Unterlagen für einen internationalen Kongress waren in kürzester Zeit übersetzt.
C. Maier, PetershausenDie beglaubigte Übersetzung meiner amtlichen Dokumente ging erstaunlich flott. Freundlicher Service und super Qualität – vielen Dank!
B. Schmidt, AltstadtExzellente Zusammenarbeit! Unsere wissenschaftlichen Essays wurden pünktlich und fachlich einwandfrei ins Englische übertragen.
F. Plasberg, ParadiesAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Konstanz deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: In Konstanz werden Kopiebeglaubigungen und Unterschriftsbeglaubigungen meist über die Stadtverwaltung (Bürgeramt/Bürgerbüro) abgewickelt; für bestimmte Urkundenarten (z. B. Personenstand) ist die ausstellende Behörde maßgeblich. Gebühren sind kommunal geregelt und hängen von Art und Umfang ab. Für internationale Verfahren wird manchmal ausdrücklich eine ‚beglaubigte Abschrift‘ verlangt; das ist nicht dasselbe wie eine einfache Kopie. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Konstanz). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Ob eine Apostille (Haager Übereinkommen) oder eine Legalisation (über die Auslandsvertretung) erforderlich ist, hängt vom Zielland ab. Zuständig ist die Landesstelle, die im Bundesportal für BW aufgeführt ist. Gebühren: Für die Apostille/Endbeglaubigung gelten bundesweit Festgebühren nach dem Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG); häufig 25 € pro notarieller Urkunde (Nr. 1310) bzw. 15 € für gerichtliche Dokumente (Nr. 1311). Ob Apostille oder Legalisation nötig ist, hängt vom Zielland ab; viele Staaten nutzen das Haager Apostille-Übereinkommen, andere verlangen Legalisation über die Auslandsvertretung. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Ein sauberer PDF‑Scan ist in vielen Fällen ausreichend. Prüfen Sie vor dem Versand, ob Nummern/Registernummern sichtbar, ggf. beglaubigte Kopie, wenn gefordert, Datumsformate und Ausstellungsort erkennbar und Stempel und Siegel vollständig sichtbar sind. Wenn die Stelle Originale/beglaubigte Kopien fordert, klären wir die optimale Vorgehensweise vorab.
Antwort: Für einen realistischen Zeitplan berücksichtigen wir (1) Übersetzung, (2) Prüfung, (3) Beglaubigung/Formatierung und (4) Versand. Wenn Sie eine Frist haben, teilen Sie sie uns vorab mit – dann prüfen wir sofort, ob Standard oder Express für Konstanz sinnvoll ist. Wenn Sie nur ein PDF benötigen (Vorabprüfung), können wir das oft parallel zum Postversand bereitstellen.
Antwort: Maßgeblich sind Sprachkombination, Terminologieabgleich/Glossar, Fachgebiet sowie zusätzliche Anlagen; je nach Fall kommen Korrekturschleifen/Freigaben und Textumfang hinzu. Sobald wir Vorlage und Empfängeranforderung kennen, erhalten Sie ein fixes Angebot ohne Überraschungen.
Antwort: Wenn Sie uns Styleguide/Corporate Wording oder Produkt- und Markennamen geben, stabilisieren wir Terminologie sehr schnell. Ergänzend sind Benennung von Abteilungen/Funktionen und Begriffsliste (10–30 Schlüsselbegriffe) hilfreich. Fehlt das, extrahieren wir Begriffe aus der Vorlage und stimmen sie ab; das Glossar wird für Folgeaufträge wiederverwendet (z. B. bei Bankbestätigung/Jahresabschluss).
Antwort: Sie erhalten Abholung nach Absprache; wenn die Stelle Originale verlangt, liefern wir digitale Ablage/Downloadlink (falls angeboten). Ergänzend sind Expressversand und Papierausfertigung mit Originalstempel/Unterschrift möglich. Teilen Sie uns Empfänger und Frist mit, dann wählen wir die passende Zustellung.
Falls Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Bestätigung der Echtheit Ihrer Dokumente benötigen, können Sie sich an das Amtsgericht Konstanz, Untere Laube 30, 78462 Konstanz, oder an das Landgericht Konstanz (gleiche Anschrift) wenden. Nach der Beglaubigung übernehmen wir die exakte Übertragung aller amtlichen Stempel und Siegel in die gewünschte Zielsprache. Für generelle Fragen rund um Beglaubigungen steht auch das Rathaus Konstanz, Kanzleistraße 15, 78462 Konstanz, als zentrale Anlaufstelle bereit.