Stellen Sie uns die Unterlagen digital bereit, damit wir sie kurz vorprüfen können. Für eine beglaubigte Übersetzung reicht ein Scan oder hochwertiges Foto – wichtig ist die gute Lesbarkeit.
Innerhalb von 3 Stunden erhalten Sie werktags ein Angebot. Nach Ihrer Freigabe beginnen wir unverzüglich mit der Übersetzung.
Wir übermitteln Ihnen die fertige Übersetzung digital. Wenn eine Beglaubigung erforderlich ist, senden wir die Originale zusätzlich per Post.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro in Koblenz legt besonderen Wert auf sprachliche Genauigkeit und einen effizienten Arbeitsprozess. Wir beraten Sie individuell, strukturieren Ihren Übersetzungsauftrag bis ins Detail und prüfen alle Ergebnisse in einem finalen Lektorat. So garantieren wir erstklassige Übersetzungen für jede Zielsprache. Beglaubigte Dokumente fertigen wir nach den behördlichen Vorgaben der Region Koblenz an.
Unser Übersetzungsbüro in Koblenz unterstützt Sie mit sorgfältigen, termintreuen Übersetzungen – eine starke Kombination für eine Stadt mit historischer Bedeutung und modernem Wirtschaftsleben. Ob es um mehrsprachige Verträge für Firmen in der Nähe des Deutschen Ecks geht, akademische Publikationen für die Hochschulen in der Region oder eine beglaubigte Urkundenübersetzung: Wir liefern punktgenaue Ergebnisse mit nachhaltiger Terminologiearbeit.
Dabei decken wir ein breites Spektrum ab, von Marketingtexten für lokal ansässige Unternehmen bis hin zu technischen Dokumenten für Industriepartner. Wer klinische Studien, Forschungsberichte oder juristische Unterlagen in mehrere Sprachen übertragen lassen möchte, findet bei uns einen reibungslosen Prozess inklusive qualifizierter Lektoren und vereidigter Übersetzer. So stellen wir sicher, dass Koblenzer Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen in jedem Fall die passende Sprachlösung erhalten.
Wir haben unsere Produktbroschüren ins Französische übersetzen lassen und waren begeistert von der Fachkompetenz und der Schnelligkeit.
J. Müller, KarthauseDie beglaubigte Übersetzung meiner Dokumente war ruckzuck erledigt. Super Service, stets erreichbar und absolut zuverlässig!
E. Laurent, AltstadtMit der Übersetzung unseres technischen Handbuchs sind wir sehr zufrieden. Die Terminologie war auf den Punkt getroffen – klasse Arbeit!
F. Simon, MetternichAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Koblenz deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Zuständig ist in Koblenz in der Regel die Stadtverwaltung (Bürgeramt/Bürgerbüro). Sie benötigen das Original, die vorzulegende Kopie und einen Lichtbildausweis; bei Unterschriften wird häufig die persönliche Vorsprache verlangt. Gebühren und Ausnahmen ergeben sich aus der Gebührenordnung Ihrer Kommune. Praxis-Tipp: Für Personenstandsdokumente (z. B. Geburts-/Heiratsurkunden) ist häufig das Standesamt der Ausstellungsbehörde der richtige Ansprechpartner für beglaubigte Abschriften. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Koblenz). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Bundesland, in dem die Urkunde ausgestellt wurde (also häufig RP). Im Bundesportal wählen Sie Bundesland/Ort, um die zuständige Stelle zu sehen. Gebühren sind im JVKostG geregelt (häufig 25 € oder 15 € je Dokument, je nach Dokumentart). Planen Sie Behördenlaufzeiten ein: Postweg und Bearbeitung können die Gesamtzeit stärker beeinflussen als die Übersetzung selbst. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Ein sauberer PDF‑Scan ist in vielen Fällen ausreichend. Prüfen Sie vor dem Versand, ob keine abgeschnittenen Ränder, Datumsformate und Ausstellungsort erkennbar, farbiger Scan bei Siegeln und Vorder- und Rückseite bei Ausweisen sichtbar sind. Wenn die Stelle Originale/beglaubigte Kopien fordert, klären wir die optimale Vorgehensweise vorab.
Antwort: Standard: abhängig von Textlänge und Terminologieabstimmung. Express: möglich, wenn der Inhalt klar ist und alle Unterlagen vollständig vorliegen (Scan/Original, ggf. Vorbeglaubigung). Wichtig: Apostille/Überbeglaubigung durch Behörden hat eigene Laufzeiten – das sollte in die Gesamtplanung einfließen. Wenn Sie nur ein PDF benötigen (Vorabprüfung), können wir das oft parallel zum Postversand bereitstellen.
Antwort: Die Kalkulation basiert auf Qualität der Vorlage (Lesbarkeit), Anzahl Ausfertigungen, dringende Frist/Express und Formatierungsaufwand. Zusätzlich wirken sich Beglaubigungsform (Stempel/Unterschrift) und Textumfang aus. Für ein verbindliches Angebot benötigen wir den Scan/PDF, den Verwendungszweck und die gewünschte Lieferform (PDF/Papier).
Antwort: Wenn Sie uns Terminologie aus Manuals oder Abkürzungsverzeichnis geben, stabilisieren wir Terminologie sehr schnell. Ergänzend sind Begriffsliste (10–30 Schlüsselbegriffe) und Styleguide/Corporate Wording hilfreich. Fehlt das, extrahieren wir Begriffe aus der Vorlage und stimmen sie ab; das Glossar wird für Folgeaufträge wiederverwendet (z. B. bei Kaufvertrag/Sicherheitsdatenblatt).
Antwort: In der Praxis liefern wir PDF‑Vorschau zur Vorprüfung zur schnellen Weiterleitung und bei Bedarf Heftung/Bindung gemäß Empfängervorgabe. Je nach Frist sind Papierausfertigung mit Originalstempel/Unterschrift oder digitale Ablage/Downloadlink (falls angeboten) möglich. Wenn mehrere Stellen Unterlagen brauchen, stellen wir zusätzliche Ausfertigungen bereit.
Falls Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Bestätigung der Echtheit Ihrer Dokumente benötigen, können Sie sich an das Amtsgericht Koblenz, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz, oder das Landgericht Koblenz (gleiche Anschrift) wenden. Sobald Ihre Dokumente offiziell beglaubigt sind, sorgen wir dafür, dass alle Stempel und Siegel originalgetreu in die gewünschte Sprache übertragen werden. Für grundlegende Informationen zur Beglaubigung steht außerdem das Rathaus Koblenz, Willi-Hörter-Platz 1, 56068 Koblenz, zur Verfügung.