Laden Sie die zu übersetzenden Unterlagen zur ersten Sichtung hoch. Für eine beglaubigte Übersetzung benötigen wir eine gut lesbare Scan- oder Fotoqualität.
Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Mit Ihrer Bestätigung beginnen wir zeitnah mit der Übersetzung.
Die fertige Übersetzung erhalten Sie digital per E‑Mail. Beglaubigte Dokumente senden wir Ihnen zusätzlich als Papieroriginal per Post zu.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro in Herne legt großen Wert auf sprachliche Präzision und effiziente Workflows. Wir beraten Sie individuell, strukturieren Ihr Projekt passgenau und unterziehen alle Texte einer finalen Korrekturschleife. So entstehen hochwertige Übersetzungen für jede Zielsprache. Beglaubigte Ausfertigungen erstellen wir selbstverständlich unter Berücksichtigung der lokalen Anforderungen in Herne.
In unserem Übersetzungsbüro Herne setzen wir auf kompetente und schnelle Projektabwicklung – ideal für eine Stadt, die sowohl historisch als auch wirtschaftlich stark verankert ist. Ob Übersetzungen für kommunale Kulturprojekte, technische Dokumentationen für ansässige Unternehmen oder beglaubigte Schriftstücke für offizielle Stellen: Wir arbeiten mit vereidigten Übersetzern und einem lückenlosen Qualitätsmanagement.
Von Finanzunterlagen für regionale Dienstleister bis zu mehrsprachigen Konzepten im Gesundheitssektor – wir sorgen dafür, dass Ihre Botschaften unverfälscht bei der gewünschten Zielgruppe ankommen. Wer zum Beispiel medizinische Fachtexte oder juristische Dokumente für den internationalen Austausch benötigt, profitiert von unserer zertifizierten Vorgehensweise. Mit eingespielten Workflows und Expertenwissen unterstützen wir Sie zuverlässig und passgenau in Herne.
Vielen Dank für die schnelle Übersetzung unserer Broschüren! Der gesamte Ablauf war unkompliziert, genau das, was wir brauchten.
R. Lehmann, Wanne-EickelMeine beglaubigten Übersetzungen wurden super fix geliefert. Bin absolut begeistert vom Service – empfehle ich gerne weiter!
G. Baker, SodingenTop Qualität bei der Übersetzung wissenschaftlicher Texte. Wir haben reibungslos kommuniziert und alles verlief termingerecht.
M. Krüger, HolsterhausenAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Herne deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Für amtliche Beglaubigungen (Kopie oder Unterschrift) ist in Herne in der Praxis meist das Bürgeramt/Bürgerbüro der Stadtverwaltung zuständig. Bringen Sie das Original und die Kopie (oder das zu unterschreibende Dokument) sowie einen Ausweis mit. Die Gebühren richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung; für verbindliche Werte lohnt sich der Blick in die Gebührenübersicht Ihrer Stadtverwaltung. Bei unklaren Vorgaben fragen Sie die Zielstelle, ob Kopiebeglaubigung genügt oder eine Original-Urkunde erforderlich ist. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Herne). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Für Urkunden aus NRW finden Sie die zuständige Apostille-Stelle im Bundesportal. Die Gebühr ist bundesrechtlich festgelegt (JVKostG, Kostenverzeichnis) und wird pro Dokument erhoben. Die Apostille bestätigt die Echtheit von Unterschrift/Siegel und die Befugnis der ausstellenden Stelle – nicht den Inhalt der Urkunde. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Für die Übersetzung reicht meist ein vollständiger, gut lesbarer PDF‑Scan. Achten Sie insbesondere auf alle Seiten (auch Rückseiten), Unterschriften lesbar, farbiger Scan bei Siegeln und Stempel und Siegel vollständig. Ob zusätzlich das Original oder eine beglaubigte Kopie benötigt wird, hängt vom Empfänger ab; wir richten die Abgabeform danach aus.
Antwort: Standard: abhängig von Textlänge und Terminologieabstimmung. Express: möglich, wenn der Inhalt klar ist und alle Unterlagen vollständig vorliegen (Scan/Original, ggf. Vorbeglaubigung). Wichtig: Apostille/Überbeglaubigung durch Behörden hat eigene Laufzeiten – das sollte in die Gesamtplanung einfließen. Für Dokumentpakete (mehrere Urkunden) ist eine gestaffelte Lieferung möglich: zuerst die dringendsten, danach der Rest.
Antwort: Die größten Treiber sind Fachgebiet, Terminologieabgleich/Glossar, Textumfang und zusätzliche Anlagen. Optional beeinflussen Sprachkombination und Korrekturschleifen/Freigaben den Endpreis. Senden Sie uns den Scan und nennen Sie Frist + Empfänger, dann kalkulieren wir transparent.
Antwort: Idealer Input ist Benennung von Abteilungen/Funktionen plus Abkürzungsverzeichnis. Zusätzlich helfen Terminologie aus Manuals und juristische Standardformulierungen. Wir legen ein Projektglossar an, stimmen Schlüsselbegriffe ab und nutzen Terminologie‑Checks, damit Begriffe in allen Dateien identisch bleiben – gerade bei Bilanzerläuterung/Fahrzeugbrief.
Antwort: Standard ist Heftung/Bindung gemäß Empfängervorgabe und – falls gefordert – Abholung nach Absprache. Optional bieten wir Expressversand oder Versand per Einschreiben. Ob Papier mit Originalstempel nötig ist, entscheidet der Empfänger; wir richten die Lieferung daran aus.
Falls Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Bestätigung der Echtheit Ihrer Dokumente benötigen, können Sie diese beim Amtsgericht Herne, Bebelstr. 2, 44623 Herne, oder beim Landgericht Bochum, Josef-Neuberger-Str. 1, 44787 Bochum, einholen. Nach Ihrer Beglaubigung übertragen wir sämtliche Siegel und Stempel in die gewünschte Zielsprache. Erste Infos zum Thema Beglaubigungen erhalten Sie auch im Rathaus Herne, Friedrich-Ebert-Platz 2, 44623 Herne.