Laden Sie die zu übersetzenden Unterlagen zur ersten Sichtung hoch. Für eine beglaubigte Übersetzung benötigen wir eine gut lesbare Scan- oder Fotoqualität.
Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Nach der Angebotsfreigabe starten wir zeitnah mit der Übersetzung.
Die fertige Übersetzung erhalten Sie digital per E‑Mail. Beglaubigte Dokumente senden wir Ihnen zusätzlich als Papieroriginal per Post zu.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro in Halle setzt auf sprachliche Genauigkeit und schnelle Prozesse. Wir beraten Sie individuell, konzipieren Ihren Übersetzungsauftrag effizient und kontrollieren alle Texte abschließend im Lektorat. So entstehen Übersetzungen, die höchsten Anforderungen genügen. Beglaubigte Dokumente fertigen wir nach geltenden Standards der Behörden in Halle (Saale).
Unser Übersetzungsbüro in Halle steht für professionelle und termingerechte Übersetzungen in einer traditionsreichen Universitätsstadt. Ob es um die sprachliche Vorbereitung wissenschaftlicher Publikationen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg geht, um internationale Kommunikation in der Chemie- und Pharmaindustrie oder um juristische Dokumente für örtliche Behörden: Wir bieten strukturierte Abläufe, konsistente Terminologie und abschließende Qualitätskontrollen.
Von Finanzgutachten für lokale Betriebe bis hin zu mehrsprachigen Marketingkonzepten für weltweit tätige Unternehmen in Halle sorgen wir dafür, dass Ihre Texte fachgerecht und zielgruppengerecht übersetzt werden. Auch Forschungskooperationen, die eine präzise Übertragung wichtiger Erkenntnisse erfordern, profitieren von unserem zertifizierten Übersetzungsprozess. Staatlich vereidigte Übersetzer übernehmen dabei alle Formalitäten, sodass Privatpersonen und Firmen gleichermaßen professionelle Übersetzungslösungen für sämtliche Dokumente erhalten.
Wir sind sehr zufrieden mit dem schnellen Service! Unsere Verträge für eine Kooperation waren im Nu fertig und tipptopp übersetzt.
T. Schreiber, AltstadtVielen Dank für die beglaubigte Übersetzung meiner Zeugnisse. Perfekte Qualität und absolut termintreu – klare Empfehlung!
M. Robinson, PaulusviertelTolle Zusammenarbeit! Unsere Studienunterlagen für ein internationales Forschungsprojekt sind fachlich und sprachlich perfekt.
E. Petrov, GiebichensteinAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Halle deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Für amtliche Beglaubigungen (Kopie oder Unterschrift) ist in Halle (Saale) in der Praxis meist das Bürgeramt/Bürgerbüro der Stadtverwaltung zuständig. Bringen Sie das Original und die Kopie (oder das zu unterschreibende Dokument) sowie einen Ausweis mit. Die Gebühren richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung; für verbindliche Werte lohnt sich der Blick in die Gebührenübersicht Ihrer Stadtverwaltung. Für internationale Verfahren wird manchmal ausdrücklich eine ‚beglaubigte Abschrift‘ verlangt; das ist nicht dasselbe wie eine einfache Kopie. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Halle (Saale)). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Bundesland, in dem die Urkunde ausgestellt wurde (also häufig ST). Im Bundesportal wählen Sie Bundesland/Ort, um die zuständige Stelle zu sehen. Gebühren sind im JVKostG geregelt (häufig 25 € oder 15 € je Dokument, je nach Dokumentart). Ob Apostille oder Legalisation nötig ist, hängt vom Zielland ab; viele Staaten nutzen das Haager Apostille-Übereinkommen, andere verlangen Legalisation über die Auslandsvertretung. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Ein sauberer PDF‑Scan ist in vielen Fällen ausreichend. Prüfen Sie vor dem Versand, ob Übersetzervermerke/Mehrsprachigkeit mitliefern, Stempel und Siegel vollständig, Nummern/Registernummern sichtbar und ggf. beglaubigte Kopie, wenn gefordert sichtbar sind. Wenn die Stelle Originale/beglaubigte Kopien fordert, klären wir die optimale Vorgehensweise vorab.
Antwort: Die Dauer hängt von Umfang, Fachgebiet und Sprachkombination ab. Kurze Dokumente (z. B. Urkunden) sind oft schneller möglich als umfangreiche Verträge. Express ist in vielen Kombinationen möglich, sofern die Kapazität und die formalen Anforderungen (z. B. Originale/ Beglaubigungen) es zulassen. Wir nennen Ihnen nach Sichtung eine belastbare Lieferzeit inklusive Versand nach Halle (Saale). Express ist meist dann realistisch, wenn Terminologie und Format klar sind und keine Nachreichungen nötig werden.
Antwort: Die Kalkulation basiert auf Qualität der Vorlage (Lesbarkeit), zusätzliche Anlagen, Korrekturschleifen/Freigaben und Textumfang. Zusätzlich wirken sich Versandart (Standard/Express) und Sprachkombination aus. Für ein verbindliches Angebot benötigen wir den Scan/PDF, den Verwendungszweck und die gewünschte Lieferform (PDF/Papier).
Antwort: Für konsistente Übersetzungen nutzen wir Datenblatt-/Teilenummern, Produkt- und Markennamen, juristische Standardformulierungen und Begriffsliste (10–30 Schlüsselbegriffe). Nach Freigabe sichern wir die Terminologie projektweit, damit Schreibweisen und Fachbegriffe über alle Lieferungen hinweg gleich bleiben – insbesondere bei Unternehmensvertrag/Datenschutzerklärung.
Antwort: In der Praxis liefern wir Abholung nach Absprache zur schnellen Weiterleitung und bei Bedarf mehrere Ausfertigungen für verschiedene Stellen. Je nach Frist sind Übergabe an Bevollmächtigte oder digitale Ablage/Downloadlink (falls angeboten) möglich. Wenn mehrere Stellen Unterlagen brauchen, stellen wir zusätzliche Ausfertigungen bereit.
Falls Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Bestätigung der Echtheit Ihrer Dokumente benötigen, erhalten Sie diese beim Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Str. 16, 06112 Halle (Saale), oder beim Landgericht Halle (Saale), Hansering 13, 06108 Halle (Saale). Anschließend übertragen wir sämtliche Stempel und Siegel detailgetreu in die gewünschte Sprache. Für allgemeine Auskünfte zu Beglaubigungen steht Ihnen außerdem das Rathaus Halle (Saale), Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale), als zentrale Anlaufstelle zur Verfügung.