Übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen für eine erste Prüfung – am besten als Scan oder gut lesbares Foto. Für eine beglaubigte Übersetzung ist eine klare, vollständige Abbildung entscheidend.
Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Nach Ihrer Zustimmung starten wir zeitnah mit dem Übersetzungsprozess.
Die fertige Übersetzung erhalten Sie digital per E‑Mail. Beglaubigte Dokumente senden wir Ihnen zusätzlich als Papieroriginal per Post zu.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro Greifswald legt großen Wert auf terminologische Genauigkeit und zeitnahe Abläufe. Wir beraten Sie individuell, strukturieren Ihren Übersetzungsauftrag effizient und führen ein abschließendes Lektorat durch. So erhalten Sie erstklassige Übersetzungen für jede gewünschte Sprache. Beglaubigte Dokumente werden dabei streng nach den lokalen Vorgaben in Greifswald erstellt.
Unser Übersetzungsbüro Greifswald ist auf präzise und schnelle Übersetzungen spezialisiert, die sowohl den Anforderungen der traditionsreichen Universitätsstadt als auch dem maritimen Umfeld gerecht werden. Ob es um die Aufbereitung wissenschaftlicher Artikel für die Universität Greifswald, das Übersetzen von medizinischen Fachtexten für Klinikbetriebe oder die sprachliche Unterstützung in öffentlichen Verwaltungsvorgängen geht: Wir liefern maßgeschneiderte Lösungen mit lückenloser Qualitätsprüfung.
Von finanziellen Dokumenten lokaler Unternehmen bis hin zu mehrsprachigen Kampagnen in der Tourismusbranche sorgen wir dafür, dass Ihre Inhalte sowohl sprachlich als auch kulturell überzeugen. Auch für Forschungsprojekte, die internationale Publikationen benötigen, bieten wir einen effizienten und verlässlichen Service. Vereidigte Übersetzer kümmern sich außerdem um sämtliche Formvorschriften bei beglaubigten Dokumenten, sodass Firmen, Institutionen und Privatpersonen in Greifswald immer den passenden Übersetzungsservice finden.
Ich danke dem Team für die rasche Bearbeitung meiner Zeugnisse! Alles war pünktlich da und die Übersetzung war erstklassig.
M. Schmidt, FettenvorstadtUnsere Tourismuskampagne wurde in mehrere Sprachen übersetzt – super Service und schnelle Umsetzung. Sehr zuverlässiger Partner!
A. Jorgensen, OstseeviertelGroßartige Qualität! Das Übersetzungsbüro hat unsere medizinischen Fachtexte perfekt in Englisch gebracht. Gerne jederzeit wieder.
E. Richards, SüdstadtAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Greifswald deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Amtliche Beglaubigungen erledigen in Greifswald typischerweise das Bürgeramt bzw. die Bürgerbüros. Wichtig: Ohne Original kann keine Kopie beglaubigt werden; bei Unterschriften wird meist vor Ort unterschrieben. Die Kosten sind kommunal geregelt und unterscheiden sich je nach Art (Kopie/Unterschrift) und Umfang. Praxis-Tipp: Für Personenstandsdokumente (z. B. Geburts-/Heiratsurkunden) ist häufig das Standesamt der Ausstellungsbehörde der richtige Ansprechpartner für beglaubigte Abschriften. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Greifswald). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Reihenfolge in der Praxis: (1) ggf. Vorbeglaubigung durch die ausstellende Behörde, (2) Apostille/Überbeglaubigung durch die zuständige Landesstelle in MV, (3) danach Übersetzung (wenn die ausländische Stelle Übersetzung + Apostille verlangt). Die Gebühren sind im JVKostG geregelt (typisch 25 € bzw. 15 € je Dokument). Offizielle Infos: Bundesportal (Apostille) + Gesetzestext (JVKostG). Planen Sie Behördenlaufzeiten ein: Postweg und Bearbeitung können die Gesamtzeit stärker beeinflussen als die Übersetzung selbst. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Ein sauberer PDF‑Scan ist in vielen Fällen ausreichend. Prüfen Sie vor dem Versand, ob Datumsformate und Ausstellungsort erkennbar, alle Seiten (auch Rückseiten), keine abgeschnittenen Ränder und Nummern/Registernummern sichtbar sichtbar sind. Wenn die Stelle Originale/beglaubigte Kopien fordert, klären wir die optimale Vorgehensweise vorab.
Antwort: Für einen realistischen Zeitplan berücksichtigen wir (1) Übersetzung, (2) Prüfung, (3) Beglaubigung/Formatierung und (4) Versand. Wenn Sie eine Frist haben, teilen Sie sie uns vorab mit – dann prüfen wir sofort, ob Standard oder Express für Greifswald sinnvoll ist. Wir kalkulieren die Lieferzeit nicht nur für die Übersetzung, sondern auch für Prüfung, Beglaubigung und Versand.
Antwort: Die größten Treiber sind Textumfang, Anzahl Ausfertigungen, Beglaubigungsform (Stempel/Unterschrift) und dringende Frist/Express. Optional beeinflussen Qualität der Vorlage (Lesbarkeit) und Versandart (Standard/Express) den Endpreis. Senden Sie uns den Scan und nennen Sie Frist + Empfänger, dann kalkulieren wir transparent.
Antwort: Für konsistente Übersetzungen nutzen wir Begriffsliste (10–30 Schlüsselbegriffe), juristische Standardformulierungen, Styleguide/Corporate Wording und bestehende Übersetzungen als Referenz. Nach Freigabe sichern wir die Terminologie projektweit, damit Schreibweisen und Fachbegriffe über alle Lieferungen hinweg gleich bleiben – insbesondere bei Mietvertrag/Bedienungsanleitung.
Antwort: In der Praxis liefern wir Beilage der Ausgangsvorlage als Kopie zur schnellen Weiterleitung und bei Bedarf Papierausfertigung mit Originalstempel/Unterschrift. Je nach Frist sind PDF‑Vorschau zur Vorprüfung oder mehrere Ausfertigungen für verschiedene Stellen möglich. Wenn mehrere Stellen Unterlagen brauchen, stellen wir zusätzliche Ausfertigungen bereit.
Falls Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Bestätigung der Echtheit Ihrer Dokumente benötigen, können Sie diese beim Amtsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald, oder beim Landgericht Stralsund, Frankendamm 17, 18439 Stralsund, erhalten. Sobald Ihre Schriftstücke entsprechend beglaubigt sind, übernehmen wir die exakte Übertragung aller Stempel und Siegel. Für erste Informationen zu Beglaubigungen steht außerdem das Rathaus Greifswald, Am Markt 1, 17489 Greifswald, als zentrale Anlaufstelle zur Verfügung.