Laden Sie einfach zu übersetzenden Dokumente zum Vorabcheck hoch. Für eine beglaubigte Übersetzung benötigen wir diese als Scan oder sehr gutes Foto.
Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Nach Ihrer Auftragserteilung beginnen wir mit der Übersetzung.
Nach der Fertigstellung senden wir Ihnen die übersetzten Texte per E-Mail zu. Beglaubigte Übersetzungen erhalten Sie zunächst als PDF sowie per Post im Original.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro in Gelsenkirchen legt größten Wert auf sprachliche Präzision und zügige Bearbeitung. Wir erstellen Ihnen ein persönliches Angebot, strukturieren Ihr Projekt fachgerecht und überprüfen alle Texte mittels Lektorat. So erhalten Sie Übersetzungen, die höchsten Qualitätsansprüchen genügen. Beglaubigte Dokumente erstellen wir dabei stets gemäß den Vorgaben örtlicher Behörden in Gelsenkirchen.
Ob technische Dokumentationen für ansässige Unternehmen, wissenschaftliche Arbeiten für Bildungseinrichtungen oder juristische Schriftstücke für lokale Behörden: Unser Übersetzungsbüro in Gelsenkirchen ermöglicht eine passgenaue und rasche Übersetzung, stets mit Genauigkeit und finaler Qualitätskontrolle. Ganz gleich, ob Sie internationale Kunden erreichen oder beglaubigte Unterlagen für den Behördenweg benötigen – wir kümmern uns um alle Anforderungen.
Von Finanz- und Marketingtexten bis hin zu medizinischen Fachübersetzungen sind wir breit aufgestellt. Gelsenkirchen profitiert von seiner Lage im Ruhrgebiet sowie seiner Vielfalt an kleinen und großen Betrieben – wir unterstützen diese Unternehmen dabei, in allen Sprachen kompetent aufzutreten. Auch Privatkunden, die beispielsweise Zeugnisse, Verträge oder Urkunden übersetzen lassen möchten, erhalten bei uns umfassenden Service. Dank unserer vereidigten Fachübersetzer:innen sind Ihre Dokumente immer rechtssicher und professionell übertragen.
Unsere Maschinenbau-Handbücher mussten ins Französische übersetzt werden – Ergebnis war top und pünktlich da. Ein großes Dankeschön an das Team!
S. Krüger, BuerDanke für die super schnelle beglaubigte Übersetzung! Das Jobcenter konnte auch mit dem PDF arbeiten - das Original kam auch bereits an.
K. Anders, SchalkeProfessioneller Service von Anfang bis Ende. Unsere Marketing-Kampagne wurde in mehrere Sprachen übertragen – die Beratung war erstklassig.
L. Sanchez, HorstAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Gelsenkirchen deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Für Kopien/Unterschriften ist in Gelsenkirchen typischerweise das Bürgeramt zuständig. Wichtig ist die Unterscheidung: Kopiebeglaubigung bestätigt die Übereinstimmung mit dem Original, Unterschriftsbeglaubigung bestätigt, dass Sie vor Ort unterschrieben haben. Gebühren werden nach kommunaler Satzung erhoben. Bei unklaren Vorgaben fragen Sie die Zielstelle, ob Kopiebeglaubigung genügt oder eine Original-Urkunde erforderlich ist. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Gelsenkirchen). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Reihenfolge in der Praxis: (1) ggf. Vorbeglaubigung durch die ausstellende Behörde, (2) Apostille/Überbeglaubigung durch die zuständige Landesstelle in NRW, (3) danach Übersetzung (wenn die ausländische Stelle Übersetzung + Apostille verlangt). Die Gebühren sind im JVKostG geregelt (typisch 25 € bzw. 15 € je Dokument). Offizielle Infos: Bundesportal (Apostille) + Gesetzestext (JVKostG). Ob Apostille oder Legalisation nötig ist, hängt vom Zielland ab; viele Staaten nutzen das Haager Apostille-Übereinkommen, andere verlangen Legalisation über die Auslandsvertretung. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Ein sauberer PDF‑Scan ist in vielen Fällen ausreichend. Prüfen Sie vor dem Versand, ob gute Auflösung ohne Schatten, Unterschriften lesbar, mehrseitige Urkunden in richtiger Reihenfolge und keine abgeschnittenen Ränder sichtbar sind. Wenn die Stelle Originale/beglaubigte Kopien fordert, klären wir die optimale Vorgehensweise vorab.
Antwort: Standard: abhängig von Textlänge und Terminologieabstimmung. Express: möglich, wenn der Inhalt klar ist und alle Unterlagen vollständig vorliegen (Scan/Original, ggf. Vorbeglaubigung). Wichtig: Apostille/Überbeglaubigung durch Behörden hat eigene Laufzeiten – das sollte in die Gesamtplanung einfließen. Express ist meist dann realistisch, wenn Terminologie und Format klar sind und keine Nachreichungen nötig werden.
Antwort: Maßgeblich sind Beglaubigungsform (Stempel/Unterschrift), Textumfang, Anzahl Ausfertigungen sowie Qualität der Vorlage (Lesbarkeit); je nach Fall kommen zusätzliche Anlagen und Korrekturschleifen/Freigaben hinzu. Sobald wir Vorlage und Empfängeranforderung kennen, erhalten Sie ein fixes Angebot ohne Überraschungen.
Antwort: Wenn Sie uns Begriffsliste (10–30 Schlüsselbegriffe) oder Styleguide/Corporate Wording geben, stabilisieren wir Terminologie sehr schnell. Ergänzend sind Datenblatt-/Teilenummern und bestehende Übersetzungen als Referenz hilfreich. Fehlt das, extrahieren wir Begriffe aus der Vorlage und stimmen sie ab; das Glossar wird für Folgeaufträge wiederverwendet (z. B. bei Bankbestätigung/CE-Konformitätserklärung).
Antwort: Sie erhalten Heftung/Bindung gemäß Empfängervorgabe; wenn die Stelle Originale verlangt, liefern wir mehrere Ausfertigungen für verschiedene Stellen. Ergänzend sind Versand per Einschreiben und PDF‑Vorschau zur Vorprüfung möglich. Teilen Sie uns Empfänger und Frist mit, dann wählen wir die passende Zustellung.
Falls Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Bestätigung der Echtheit Ihrer Dokumente benötigen, können Sie diese beim Amtsgericht Gelsenkirchen, Bochumer Str. 79, 45886 Gelsenkirchen, beantragen. Für weiterführende Vorgänge steht das Landgericht Essen, Zweigertstraße 52, 45130 Essen, zur Verfügung. Sobald Ihre Unterlagen beglaubigt sind, übertragen wir sämtliche Stempel und Siegel exakt in die Zielsprache. Erste Fragen zum Thema Beglaubigungen beantwortet auch das Rathaus Gelsenkirchen im Hans-Sachs-Haus, Ebertstraße 11, 45879 Gelsenkirchen.