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Beglaubigte Übersetzungen in Fulda

So erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung – in drei Schritten


Unterlagen digital übermitteln

Schicken Sie uns die Dokumente zur ersten Prüfung als Scan oder hochwertiges Foto. Für eine beglaubigte Übersetzung ist vor allem die klare Darstellung aller Inhalte wichtig.

Auftrag freigeben

Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Nach Ihrer Auftragserteilung starten wir zeitnah mit der Übersetzung.

Zustellung

Die fertige Übersetzung erhalten Sie digital per E‑Mail. Beglaubigte Dokumente senden wir Ihnen zusätzlich als Papieroriginal per Post zu.

Beglaubigte Übersetzung in Fulda gesucht?

Kompetent. Sicher. Schnell.

Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro Fulda setzt auf präzise Terminologie und zuverlässige Abläufe. Wir beraten Sie persönlich, strukturieren Ihren Übersetzungsauftrag sorgfältig und führen abschließend ein umfassendes Lektorat durch. So erhalten Sie hochwertige Übersetzungen für jede Zielregion. Beglaubigte Dokumente werden auf die Vorgaben der ortsansässigen Behörden abgestimmt.

Übersetzungsagentur Fulda

Fachübersetzungen nach DIN EN ISO 17100
Beglaubigte Übersetzung für Behörden
Übersetzer für über 60 Sprachen
24h Express-Übersetzungen
Bestes Preis-Leistungsverhältnis
Englisch Übersetzer Fulda

Möchten Sie Dokumente in Fulda übersetzen lassen?

Übersetzungen auf Deutsch, Englisch, Französisch, Ukrainisch, Arabisch + 60 weitere Sprachen

Unser Übersetzungsbüro Fulda liefert schnelle und kompetente Übersetzungen für eine Region, die kulturell und wirtschaftlich stark vernetzt ist. Ob wissenschaftliche Arbeiten für die Hochschule Fulda, Urkunden für Ämter oder Fachtexte für lokale Unternehmen – wir garantieren präzise Terminologie und sorgfältige Qualitätssicherung.

Von Finanzdokumenten für mittelständische Betriebe in Osthessen über Marketingunterlagen für den regionalen Tourismus bis hin zu technischen Übersetzungen für die Industrie: Unser Team setzt auf Know-how und erstklassige Prozesse. Beglaubigte Exemplare werden durch vereidigte Übersetzer erstellt, die alle formalen Anforderungen erfüllen. So decken wir den Bedarf von Privatpersonen und Firmen gleichermaßen effizient ab.

Feedback

Was unsere Kunden sagen

Danke für die professionelle Betreuung! Meine beglaubigten Zeugnisse kamen pünktlich an und wurden anstandslos anerkannt.

A. Maier, Neuenberg

Unser Projekt brauchte fachgenaue Übersetzungen ins Englische und Spanische. Alles verlief reibungslos und zügig – sehr zufrieden!

J. Florentino, Bronnzell

Sehr empfehlenswert! Für unsere Online-Kampagne wurden mehrere Sprachversionen erstellt und alle Zielmärkte waren begeistert.

M. Bleibtreu, Horas

Häufige Fragen an unser Übersetzungsbüro Fulda

Checkliste – Fachübersetzung, Beglaubigung, Sprachen

Antwort: Unser Übersetzungsdienst in Fulda deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.

Antwort: Zuständig ist in Fulda in der Regel die Stadtverwaltung (Bürgeramt/Bürgerbüro). Sie benötigen das Original, die vorzulegende Kopie und einen Lichtbildausweis; bei Unterschriften wird häufig die persönliche Vorsprache verlangt. Gebühren und Ausnahmen ergeben sich aus der Gebührenordnung Ihrer Kommune. Wenn Sie mehrere Exemplare benötigen, lohnt es sich, gleich mehrere beglaubigte Kopien in einem Termin mitzunehmen – das spart Wege. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Fulda). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.

Antwort: Ob Apostille/Legalisation nötig ist, hängt vom Zielland ab. Zuständig ist die Landesstelle für HE; die Gebühr ergibt sich aus dem JVKostG (Festgebühren). Die Apostille bestätigt die Echtheit von Unterschrift/Siegel und die Befugnis der ausstellenden Stelle – nicht den Inhalt der Urkunde. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.

Antwort: Für die Übersetzung reicht meist ein vollständiger, gut lesbarer PDF‑Scan. Achten Sie insbesondere auf Übersetzervermerke/Mehrsprachigkeit mitliefern, keine abgeschnittenen Ränder, Anhänge/Beiblätter beifügen und Randvermerke und handschriftliche Zusätze. Ob zusätzlich das Original oder eine beglaubigte Kopie benötigt wird, hängt vom Empfänger ab; wir richten die Abgabeform danach aus.

Antwort: Standard: abhängig von Textlänge und Terminologieabstimmung. Express: möglich, wenn der Inhalt klar ist und alle Unterlagen vollständig vorliegen (Scan/Original, ggf. Vorbeglaubigung). Wichtig: Apostille/Überbeglaubigung durch Behörden hat eigene Laufzeiten – das sollte in die Gesamtplanung einfließen. Für Dokumentpakete (mehrere Urkunden) ist eine gestaffelte Lieferung möglich: zuerst die dringendsten, danach der Rest.

Antwort: Die größten Treiber sind Fachgebiet, Korrekturschleifen/Freigaben, Textumfang und Sprachkombination. Optional beeinflussen zusätzliche Anlagen und Anzahl Ausfertigungen den Endpreis. Senden Sie uns den Scan und nennen Sie Frist + Empfänger, dann kalkulieren wir transparent.

Antwort: Für konsistente Übersetzungen nutzen wir Terminologie aus Manuals, Produkt- und Markennamen, Begriffsliste (10–30 Schlüsselbegriffe) und Preferred terms vs. verbotene Begriffe. Nach Freigabe sichern wir die Terminologie projektweit, damit Schreibweisen und Fachbegriffe über alle Lieferungen hinweg gleich bleiben – insbesondere bei Gesellschafterliste/Geburtsurkunde.

Antwort: Sie erhalten mehrere Ausfertigungen für verschiedene Stellen; wenn die Stelle Originale verlangt, liefern wir Versand per Einschreiben. Ergänzend sind PDF‑Vorschau zur Vorprüfung und Expressversand möglich. Teilen Sie uns Empfänger und Frist mit, dann wählen wir die passende Zustellung.

Ganz in Ihrer Nähe

Falls Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Bestätigung der Echtheit Ihrer Dokumente benötigen, können Sie das Amtsgericht Am Rosengarten 8, 36037 Fulda, oder das Landgericht Fulda unter derselben Anschrift kontaktieren. Dort erhalten Sie alle notwendigen Beglaubigungen, die wir anschließend in die gewünschte Zielsprache übertragen. Für weitere Informationen zum Thema Beglaubigung steht das Rathaus Fulda in der Schlossstraße 1 ebenfalls als Anlaufstelle zur Verfügung.

Kundenservice

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