Stellen Sie uns die zu übersetzenden Dokumente für den Vorabcheck bereit. Für eine beglaubigte Übersetzung genügt üblicherweise ein guter Scan oder ein sehr gutes Foto.
Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Nach Ihrer Auftragserteilung starten wir zeitnah mit der Übersetzung.
Die fertige Übersetzung erhalten Sie digital per E‑Mail. Beglaubigte Dokumente senden wir Ihnen zusätzlich als Papieroriginal per Post zu.
In unserem ISO-zertifizierten Übersetzungsbüro in Esslingen legen wir größten Wert auf sprachliche Präzision und effiziente Projektabläufe. Wir beraten Sie persönlich, planen Ihre Übersetzungsaufträge strukturiert und prüfen alle Texte in einem finalen Lektorat. So erhalten Sie hochwertige Resultate für jede Zielsprache. Beglaubigte Dokumente erstellen wir unter Einhaltung der lokalen Vorgaben in Esslingen.
Unser Übersetzungsbüro in Esslingen steht für professionelle und termingerechte Übersetzungen in einer Region, die für ihre vielseitige Wirtschaft und charmante Altstadt bekannt ist. Ob es um technische Dokumentationen für Maschinenbau-Unternehmen, wissenschaftliche Studien für lokale Hochschulen oder juristische Unterlagen für Ämter geht: Wir liefern eine genaue Terminologie und abschließende Qualitätssicherung.
Von Finanzberichten für mittelständische Firmen bis hin zu mehrsprachigen Marketingkonzepten im Tourismus sorgen wir dafür, dass Ihre Botschaften klar und verständlich bei der gewünschten Zielgruppe ankommen. Wir arbeiten mit vereidigten Übersetzern, sodass auch beglaubigte Dokumente problemlos erstellt werden können. Privatpersonen, Behörden und Unternehmen in Esslingen profitieren gleichermaßen von unseren zertifizierten Prozessen und unserem weitreichenden Sprachservice.
Herzlichen Dank für den super schnellen Service! Unsere internen Firmenrichtlinien wurden fehlerfrei ins Englische übersetzt.
S. Köhler, OberesslingenMeine beglaubigten Dokumente für das Auslandsstudium kamen perfekt formatiert und pünktlich an. Großartige Unterstützung!
R. Novak, MettingenUnsere Fachaufsätze für ein internationales Forschungsprojekt wurden präzise und verständlich übersetzt. Sehr zu empfehlen!
K. Martin, ZellAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Esslingen deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Amtliche Beglaubigungen erledigen in Esslingen typischerweise das Bürgeramt bzw. die Bürgerbüros. Wichtig: Ohne Original kann keine Kopie beglaubigt werden; bei Unterschriften wird meist vor Ort unterschrieben. Die Kosten sind kommunal geregelt und unterscheiden sich je nach Art (Kopie/Unterschrift) und Umfang. Praxis-Tipp: Für Personenstandsdokumente (z. B. Geburts-/Heiratsurkunden) ist häufig das Standesamt der Ausstellungsbehörde der richtige Ansprechpartner für beglaubigte Abschriften. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Esslingen). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Ob Apostille/Legalisation nötig ist, hängt vom Zielland ab. Zuständig ist die Landesstelle für BW; die Gebühr ergibt sich aus dem JVKostG (Festgebühren). Für manche Verwendungszwecke genügt eine Übersetzung ohne Apostille; entscheidend sind die Annahmekriterien der Zielstelle. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Für die Übersetzung reicht meist ein vollständiger, gut lesbarer PDF‑Scan. Achten Sie insbesondere auf farbiger Scan bei Siegeln, Vorder- und Rückseite bei Ausweisen, Nummern/Registernummern sichtbar und Datumsformate und Ausstellungsort erkennbar. Ob zusätzlich das Original oder eine beglaubigte Kopie benötigt wird, hängt vom Empfänger ab; wir richten die Abgabeform danach aus.
Antwort: Standard: abhängig von Textlänge und Terminologieabstimmung. Express: möglich, wenn der Inhalt klar ist und alle Unterlagen vollständig vorliegen (Scan/Original, ggf. Vorbeglaubigung). Wichtig: Apostille/Überbeglaubigung durch Behörden hat eigene Laufzeiten – das sollte in die Gesamtplanung einfließen. Für Dokumentpakete (mehrere Urkunden) ist eine gestaffelte Lieferung möglich: zuerst die dringendsten, danach der Rest.
Antwort: Die Kalkulation basiert auf Sprachkombination, Textumfang, Formatierungsaufwand und Beglaubigungsform (Stempel/Unterschrift). Zusätzlich wirken sich Fachgebiet und dringende Frist/Express aus. Für ein verbindliches Angebot benötigen wir den Scan/PDF, den Verwendungszweck und die gewünschte Lieferform (PDF/Papier).
Antwort: Idealer Input ist Terminologie aus Manuals plus bestehende Übersetzungen als Referenz. Zusätzlich helfen Abkürzungsverzeichnis und juristische Standardformulierungen. Wir legen ein Projektglossar an, stimmen Schlüsselbegriffe ab und nutzen Terminologie‑Checks, damit Begriffe in allen Dateien identisch bleiben – gerade bei Unternehmensvertrag/Führungszeugnis.
Antwort: In der Praxis liefern wir digitale Ablage/Downloadlink (falls angeboten) zur schnellen Weiterleitung und bei Bedarf Heftung/Bindung gemäß Empfängervorgabe. Je nach Frist sind Übergabe an Bevollmächtigte oder Abholung nach Absprache möglich. Wenn mehrere Stellen Unterlagen brauchen, stellen wir zusätzliche Ausfertigungen bereit.
Falls Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Bestätigung der Echtheit Ihrer Dokumente benötigen, können Sie diese beim Amtsgericht in der Ritterstraße 8, 73728 Esslingen am Neckar, oder beim Landratsamt Esslingen, Pulverwiesen 11, einholen. Sobald Sie Ihre beglaubigten Unterlagen haben, kümmern wir uns um die präzise Übertragung aller amtlichen Siegel in die gewünschte Zielsprache. Für erste Informationen steht auch das Rathaus Esslingen, Marktplatz 2, als Auskunftsstelle bereit.