Schicken Sie uns die Dokumente zur ersten Prüfung als Scan oder hochwertiges Foto. Für eine beglaubigte Übersetzung ist vor allem die klare Darstellung aller Inhalte wichtig.
Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Nach Ihrer Freigabe beginnen wir zeitnah mit der Übersetzung.
Die fertige Übersetzung erhalten Sie digital per E‑Mail. Beglaubigte Dokumente senden wir Ihnen zusätzlich als Papieroriginal per Post zu.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro in Heilbronn legt großen Wert auf präzise Terminologie und effiziente Abläufe. Wir beraten Sie individuell, strukturieren Ihren Übersetzungsauftrag übersichtlich und führen ein abschließendes Lektorat durch. Dadurch erhalten Sie erstklassige Übersetzungen in sämtlichen Zielsprachen. Beglaubigte Dokumente erstellen wir selbstverständlich unter Berücksichtigung aller formalen Anforderungen in Heilbronn.
Unser Übersetzungsbüro Heilbronn übernimmt professionelle und verlässliche Übersetzungen für die regional wirtschaftlich starke und international geprägte Stadt. Ob es darum geht, Fachtexte für die nahegelegene Hochschule Heilbronn zu übersetzen, juristische Dokumente für örtliche Unternehmen oder beglaubigte Urkunden für Privatpersonen anzufertigen: Wir gewährleisten sprachliche Genauigkeit und eine zügige Abwicklung.
Von Finanzberichten für ansässige Firmen bis hin zu Marketingstrategien für weltweit aktive Betriebe in Heilbronn stellen wir sicher, dass Ihre Botschaft überall verstanden wird. Auch Hochschulprojekte mit internationaler Ausrichtung profitieren von unserem Express-Service und unserem Fokus auf terminologische Sorgfalt. Staatlich vereidigte Übersetzer decken sämtliche formalen Anforderungen für beglaubigte Dokumente ab – so bleibt kein Anliegen unerfüllt.
Grandiose Servicequalität! Unser juristischer Schriftverkehr war präzise übersetzt und wurde vor dem Termin rechtzeitig geliefert. Danke!
M. Schneider, BöckingenLob an das ganze Team: Meine beglaubigten Zeugniskopien kamen super schnell. Die Kommunikation war sehr freundlich und professionell.
S. Özdemir, SontheimUnsere Produktdokumentation für internationale Partner wurde fachgerecht in mehrere Sprachen übertragen. Reibungsloser Ablauf – großartig!
P. Seifart, InnenstadtAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Heilbronn deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Für amtliche Beglaubigungen (Kopie oder Unterschrift) ist in Heilbronn in der Praxis meist das Bürgeramt/Bürgerbüro der Stadtverwaltung zuständig. Bringen Sie das Original und die Kopie (oder das zu unterschreibende Dokument) sowie einen Ausweis mit. Die Gebühren richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung; für verbindliche Werte lohnt sich der Blick in die Gebührenübersicht Ihrer Stadtverwaltung. Wenn Sie mehrere Exemplare benötigen, lohnt es sich, gleich mehrere beglaubigte Kopien in einem Termin mitzunehmen – das spart Wege. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Heilbronn). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Ob eine Apostille (Haager Übereinkommen) oder eine Legalisation (über die Auslandsvertretung) erforderlich ist, hängt vom Zielland ab. Zuständig ist die Landesstelle, die im Bundesportal für BW aufgeführt ist. Gebühren: Für die Apostille/Endbeglaubigung gelten bundesweit Festgebühren nach dem Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG); häufig 25 € pro notarieller Urkunde (Nr. 1310) bzw. 15 € für gerichtliche Dokumente (Nr. 1311). Wenn die Urkunde nicht im selben Bundesland ausgestellt wurde, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ausstellungsort der Urkunde, nicht nach Ihrem Wohnort. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Ein sauberer PDF‑Scan ist in vielen Fällen ausreichend. Prüfen Sie vor dem Versand, ob Übersetzervermerke/Mehrsprachigkeit mitliefern, Vorder- und Rückseite bei Ausweisen, Nummern/Registernummern sichtbar und keine abgeschnittenen Ränder sichtbar sind. Wenn die Stelle Originale/beglaubigte Kopien fordert, klären wir die optimale Vorgehensweise vorab.
Antwort: Die Dauer hängt von Umfang, Fachgebiet und Sprachkombination ab. Kurze Dokumente (z. B. Urkunden) sind oft schneller möglich als umfangreiche Verträge. Express ist in vielen Kombinationen möglich, sofern die Kapazität und die formalen Anforderungen (z. B. Originale/ Beglaubigungen) es zulassen. Wir nennen Ihnen nach Sichtung eine belastbare Lieferzeit inklusive Versand nach Heilbronn. Für Dokumentpakete (mehrere Urkunden) ist eine gestaffelte Lieferung möglich: zuerst die dringendsten, danach der Rest.
Antwort: Die größten Treiber sind Sprachkombination, Versandart (Standard/Express), Anzahl Ausfertigungen und Textumfang. Optional beeinflussen Qualität der Vorlage (Lesbarkeit) und Korrekturschleifen/Freigaben den Endpreis. Senden Sie uns den Scan und nennen Sie Frist + Empfänger, dann kalkulieren wir transparent.
Antwort: Idealer Input ist Preferred terms vs. verbotene Begriffe plus Benennung von Abteilungen/Funktionen. Zusätzlich helfen Datenblatt-/Teilenummern und Terminologie aus Manuals. Wir legen ein Projektglossar an, stimmen Schlüsselbegriffe ab und nutzen Terminologie‑Checks, damit Begriffe in allen Dateien identisch bleiben – gerade bei Namensänderungsurkunde/Schadensbericht.
Antwort: Sie erhalten Übergabe an Bevollmächtigte; wenn die Stelle Originale verlangt, liefern wir Expressversand. Ergänzend sind Heftung/Bindung gemäß Empfängervorgabe und PDF‑Vorschau zur Vorprüfung möglich. Teilen Sie uns Empfänger und Frist mit, dann wählen wir die passende Zustellung.
Falls Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Bestätigung der Echtheit Ihrer Dokumente benötigen, können Sie diese beim Amtsgericht Heilbronn, Wilhelmstraße 2, 74072 Heilbronn, oder beim Landgericht Heilbronn an derselben Anschrift beantragen. Wir kümmern uns anschließend um die genaue Übertragung sämtlicher Siegel in die gewünschte Zielsprache. Erste Auskünfte zu Beglaubigungen und Abläufen erhalten Sie außerdem im Rathaus Heilbronn, Marktplatz 7, 74072 Heilbronn.