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Beglaubigte Übersetzungen in Hamburg

So erreichen Sie Ihr Ziel in drei Schritten: beglaubigte Übersetzung


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Senden Sie uns die Dokumente zur Vorabprüfung digital zu. Für eine beglaubigte Übersetzung genügt in der Regel ein sauberer Scan oder ein sehr gutes Foto.

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Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Wenn Sie das Angebot bestätigen, legen wir zeitnah mit der Übersetzung los.

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Die fertige Übersetzung erhalten Sie digital per E‑Mail. Beglaubigte Dokumente senden wir Ihnen zusätzlich als Papieroriginal per Post zu.

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Kompetent. Sicher. Schnell.

Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro Hamburg vereint sprachliche Exzellenz mit rascher Abwicklung. Durch individuelle Projektsteuerung, enge Kundenbetreuung und ein abschließendes Lektorat gewährleisten wir makellose Übersetzungen in allen gewünschten Sprachen. Beglaubigte Dokumente fertigen wir nach den Vorgaben der Hamburger Behörden an – kompetent und zuverlässig.

Übersetzungsagentur Hamburg

Fachübersetzungen nach DIN EN ISO 17100
Beglaubigte Übersetzung für Behörden
Übersetzer für über 60 Sprachen
24h Express-Übersetzungen
Bestes Preis-Leistungsverhältnis
Englisch Übersetzer Hamburg

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Übersetzungen auf Deutsch, Englisch, Französisch, Ukrainisch, Arabisch + 60 weitere Sprachen

Unser Übersetzungsbüro Hamburg betreut Privat- und Geschäftskunden mit fachkompetenten Übersetzungen und Dolmetscherdiensten. Ob Finanzberichte für Banken, Marketingmaterialien für Messen oder technische Dokumente für Hafen- und Logistikunternehmen – wir sorgen für sprachliche Präzision. Hamburg als Tor zur Welt verlangt professionelle Übersetzungen, die internationale Projekte reibungslos unterstützen.

Von der Speicherstadt bis zur Elbphilharmonie – unsere Stadt lebt von globalen Verbindungen. Egal, ob Sie beglaubigte Übersetzungen für Ämter, Publikationen für Universitäten oder Fachtexte für Konzerne benötigen: Wir nehmen Ihnen alle sprachlichen Herausforderungen ab. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Feedback

Was unsere Kunden sagen

Großen Dank an das Projektmanagement und besonders an Frau Penzlin! Unsere Flyer für das Stadtfest wurden absolut professionell übersetzt.

M. Albers, St. Pauli

Vielen Dank für die beglaubigten Übersetzungen unserer Unterlagen. Die schnelle Bearbeitung hat uns Zeit und Aufwand erspart.

S. Kim, Altona

Wir sind sehr dankbar für die reibungslose Koordination und das persönliche Engagement. Unsere Fachtexte kamen hervorragend an.

N. Bakker, Eimsbüttel

Häufige Fragen an unser Übersetzungsbüro Hamburg

Checkliste – Fachübersetzung, Beglaubigung, Sprachen

Antwort: Unser Übersetzungsdienst in Hamburg deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.

Antwort: Zuständig ist in Hamburg in der Regel die Stadtverwaltung (Bürgeramt/Bürgerbüro). Sie benötigen das Original, die vorzulegende Kopie und einen Lichtbildausweis; bei Unterschriften wird häufig die persönliche Vorsprache verlangt. Gebühren und Ausnahmen ergeben sich aus der Gebührenordnung Ihrer Kommune. Hinweis: Nicht jede Kopie ist beglaubigungsfähig (z. B. reine Internet-Ausdrucke ohne Originalbezug werden teils abgelehnt). Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Hamburg). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.

Antwort: Reihenfolge in der Praxis: (1) ggf. Vorbeglaubigung durch die ausstellende Behörde, (2) Apostille/Überbeglaubigung durch die zuständige Landesstelle in HH, (3) danach Übersetzung (wenn die ausländische Stelle Übersetzung + Apostille verlangt). Die Gebühren sind im JVKostG geregelt (typisch 25 € bzw. 15 € je Dokument). Offizielle Infos: Bundesportal (Apostille) + Gesetzestext (JVKostG). Wenn die Urkunde nicht im selben Bundesland ausgestellt wurde, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ausstellungsort der Urkunde, nicht nach Ihrem Wohnort. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.

Antwort: Senden Sie uns bevorzugt einen PDF‑Scan; entscheidend sind gute Auflösung ohne Schatten, ggf. beglaubigte Kopie, wenn gefordert, Datumsformate und Ausstellungsort erkennbar sowie Wasserzeichen nicht „glattgebügelt“. Originale werden nur relevant, wenn die empfangende Stelle dies ausdrücklich verlangt oder eine beglaubigte Kopie erstellt werden muss.

Antwort: Für einen realistischen Zeitplan berücksichtigen wir (1) Übersetzung, (2) Prüfung, (3) Beglaubigung/Formatierung und (4) Versand. Wenn Sie eine Frist haben, teilen Sie sie uns vorab mit – dann prüfen wir sofort, ob Standard oder Express für Hamburg sinnvoll ist. Wir kalkulieren die Lieferzeit nicht nur für die Übersetzung, sondern auch für Prüfung, Beglaubigung und Versand.

Antwort: Maßgeblich sind Versandart (Standard/Express), Formatierungsaufwand, Anzahl Ausfertigungen sowie Korrekturschleifen/Freigaben; je nach Fall kommen Textumfang und zusätzliche Anlagen hinzu. Sobald wir Vorlage und Empfängeranforderung kennen, erhalten Sie ein fixes Angebot ohne Überraschungen.

Antwort: Idealer Input ist bestehende Übersetzungen als Referenz plus Abkürzungsverzeichnis. Zusätzlich helfen juristische Standardformulierungen und Styleguide/Corporate Wording. Wir legen ein Projektglossar an, stimmen Schlüsselbegriffe ab und nutzen Terminologie‑Checks, damit Begriffe in allen Dateien identisch bleiben – gerade bei Immatrikulationsbescheinigung/Transcript of Records.

Antwort: In der Praxis liefern wir PDF‑Vorschau zur Vorprüfung zur schnellen Weiterleitung und bei Bedarf digitale Ablage/Downloadlink (falls angeboten). Je nach Frist sind Heftung/Bindung gemäß Empfängervorgabe oder mehrere Ausfertigungen für verschiedene Stellen möglich. Wenn mehrere Stellen Unterlagen brauchen, stellen wir zusätzliche Ausfertigungen bereit.

Ganz in Ihrer Nähe

Benötigen Sie zusätzlich zu unserer Übersetzung eine Apostille zu Bestätigung der Echtheit Ihrer Originale, können Sie das Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 3, 20355 Hamburg, oder das Landgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, aufsuchen. Unser Übersetzungsbüro Hamburg überträgt sämtliche Siegel anschließend fachgerecht in die Zielsprache. Eine zentrale Anlaufstelle ist auch Rathaus Hamburg am Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg. Gern beraten wir Sie diesbezüglich auch persönlich.

Kundenservice

Dialecta® - Übersetzungsagentur


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