Schicken Sie uns die Dokumente zur ersten Prüfung als Scan oder hochwertiges Foto. Für eine beglaubigte Übersetzung ist vor allem die klare Darstellung aller Inhalte wichtig.
Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Nach der Angebotsfreigabe starten wir zeitnah mit der Übersetzung.
Die fertige Übersetzung erhalten Sie digital per E‑Mail. Beglaubigte Dokumente senden wir Ihnen zusätzlich als Papieroriginal per Post zu.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro in Hildesheim setzt auf hervorragende sprachliche Präzision und zügige Auftragsabwicklung. Wir beraten Sie individuell, strukturieren Ihren Übersetzungsbedarf professionell und stellen durch ein abschließendes Lektorat sicher, dass Ihre Dokumente höchsten Standards entsprechen. Beglaubigte Übersetzungen fertigen wir nach allen formalen Vorgaben in Hildesheim.
Unser Übersetzungsbüro in Hildesheim bietet Ihnen professionelle und schnelle Übersetzungen, die das kulturelle und wirtschaftliche Umfeld dieser traditionsreichen Universitätsstadt widerspiegeln. Ob wissenschaftliche Texte für lokale Forschungsprojekte, medizinische Unterlagen für Kliniken der Region oder juristische Dokumente: Wir gewährleisten eine stringente Terminologie und gewissenhafte Qualitätskontrollen, damit Ihre Inhalte stets fehlerfrei und verständlich übertragen werden.
Von finanziellen Fachübersetzungen für KMU bis hin zu mehrsprachigen Werbekampagnen für große Unternehmen in Hildesheim: Unser erfahrenes Team bedient jedes Themengebiet zielgruppengerecht. Auch für Projekte, die eine besonders präzise oder eilige Bearbeitung erfordern, stehen wir als verlässlicher Partner zur Seite. Vereidigte Übersetzer kümmern sich um amtliche Dokumente und beglaubigen alle Originale ordnungsgemäß, sodass Privatpersonen und Geschäftskunden gleichermaßen optimal unterstützt werden.
Großes Lob an das Team: Unsere Marketing-Texte wurden perfekt in mehrere Sprachen übersetzt und kamen hervorragend bei unseren internationalen Partnern an!
A. Fischer, NeustadtFür meine Behördendokumente habe ich eine beglaubigte Übersetzung benötigt. Alles wurde prompt erledigt, super freundliche Beratung – vielen Dank!
O. Peña, MoritzbergUnsere medizinischen Fachtexte mussten fehlerfrei in Englisch und Russisch vorliegen. Die Übersetzungen waren hervorragend und wurden schnell geliefert.
B. Novak, OststadtAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Hildesheim deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Für amtliche Beglaubigungen (Kopie oder Unterschrift) ist in Hildesheim in der Praxis meist das Bürgeramt/Bürgerbüro der Stadtverwaltung zuständig. Bringen Sie das Original und die Kopie (oder das zu unterschreibende Dokument) sowie einen Ausweis mit. Die Gebühren richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung; für verbindliche Werte lohnt sich der Blick in die Gebührenübersicht Ihrer Stadtverwaltung. Wenn Sie mehrere Exemplare benötigen, lohnt es sich, gleich mehrere beglaubigte Kopien in einem Termin mitzunehmen – das spart Wege. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Hildesheim). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Viele Auftraggeber verlangen keine Apostille für die Übersetzung selbst, sondern für die Urkunde im Ausland. Wenn das Zielland eine Apostille verlangt, muss die Apostille auf dem Original (oder der beglaubigten Abschrift) vorliegen. Zuständigkeit und Prozess werden im Bundesportal nach Bundesland NI erklärt; die Kosten ergeben sich aus dem JVKostG (Festgebühren; häufig 25 € bzw. 15 €). Wenn die Urkunde nicht im selben Bundesland ausgestellt wurde, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ausstellungsort der Urkunde, nicht nach Ihrem Wohnort. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Senden Sie uns bevorzugt einen PDF‑Scan; entscheidend sind gute Auflösung ohne Schatten, Wasserzeichen nicht „glattgebügelt“, Stempel und Siegel vollständig sowie Datumsformate und Ausstellungsort erkennbar. Originale werden nur relevant, wenn die empfangende Stelle dies ausdrücklich verlangt oder eine beglaubigte Kopie erstellt werden muss.
Antwort: Standard: abhängig von Textlänge und Terminologieabstimmung. Express: möglich, wenn der Inhalt klar ist und alle Unterlagen vollständig vorliegen (Scan/Original, ggf. Vorbeglaubigung). Wichtig: Apostille/Überbeglaubigung durch Behörden hat eigene Laufzeiten – das sollte in die Gesamtplanung einfließen. Für Dokumentpakete (mehrere Urkunden) ist eine gestaffelte Lieferung möglich: zuerst die dringendsten, danach der Rest.
Antwort: Die größten Treiber sind Beglaubigungsform (Stempel/Unterschrift), dringende Frist/Express, Fachgebiet und Korrekturschleifen/Freigaben. Optional beeinflussen Formatierungsaufwand und Sprachkombination den Endpreis. Senden Sie uns den Scan und nennen Sie Frist + Empfänger, dann kalkulieren wir transparent.
Antwort: Idealer Input ist Styleguide/Corporate Wording plus Abkürzungsverzeichnis. Zusätzlich helfen Datenblatt-/Teilenummern und Benennung von Abteilungen/Funktionen. Wir legen ein Projektglossar an, stimmen Schlüsselbegriffe ab und nutzen Terminologie‑Checks, damit Begriffe in allen Dateien identisch bleiben – gerade bei Schadensbericht/Arztbericht.
Antwort: Sie erhalten Übergabe an Bevollmächtigte; wenn die Stelle Originale verlangt, liefern wir Papierausfertigung mit Originalstempel/Unterschrift. Ergänzend sind Versand per Einschreiben und Expressversand möglich. Teilen Sie uns Empfänger und Frist mit, dann wählen wir die passende Zustellung.
Benötigen Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Beglaubigung Ihrer Dokumente, können Sie diese beim Amtsgericht Hildesheim, Rathausstraße 17, 31134 Hildesheim, oder beim Landgericht Hildesheim, Goslarsche Landstraße 62, 31135 Hildesheim, erhalten. Anschließend kümmern wir uns um die präzise Übertragung aller amtlichen Siegel in die gewünschte Zielsprache. Für generelle Fragen zu Beglaubigungen steht das Rathaus Hildesheim am Markt 1, 31134 Hildesheim, als zentrale Anlaufstelle zur Verfügung.