Stellen Sie uns die zu übersetzenden Dokumente für den Vorabcheck bereit. Für eine beglaubigte Übersetzung genügt üblicherweise ein guter Scan oder ein sehr gutes Foto.
Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Mit Ihrer Bestätigung beginnen wir zeitnah mit der Übersetzung.
Die fertige Übersetzung erhalten Sie digital per E‑Mail. Beglaubigte Dokumente senden wir Ihnen zusätzlich als Papieroriginal per Post zu.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro in Hamm legt größten Wert auf die Kombination aus sprachlicher Präzision und raschen Prozessen. Wir beraten Sie individuell, strukturieren Ihren Auftrag sorgfältig und führen ein abschließendes Lektorat durch. So erhalten Sie geprüfte Übersetzungen in allen gewünschten Zielsprachen. Beglaubigte Dokumente erstellen wir, indem wir die Vorgaben lokaler Behörden in Hamm berücksichtigen.
Unser Übersetzungsbüro in Hamm gewährleistet kompetente, rasche Übersetzungen für eine Stadt, die als wichtiger Wirtschafts- und Logistikstandort in Westfalen gilt. Ob offizielle Dokumente für öffentliche Einrichtungen, wissenschaftliche Artikel für die Hochschule Hamm-Lippstadt oder Marketinginhalte für Unternehmen in der Umgebung – wir liefern passgenaue Übersetzungen mit einem hohen Anspruch an Terminologie und Qualität.
Von Finanzberichten für ortsansässige Dienstleister bis hin zu mehrsprachigen Kampagnen für lokale Betriebe sorgen wir dafür, dass Ihre Botschaften in jeder Sprache zielgruppenorientiert vermittelt werden. Auch im Bereich Technik und Bildung unterstützen wir Projekte, die exakte Übersetzungen benötigen, etwa in Kooperation mit internationalen Partnern. Staatlich vereidigte Übersetzer übernehmen dabei alle notwendigen Beglaubigungen, sodass Firmen und Privatpersonen in Hamm auf einen zuverlässigen Rundum-Service vertrauen können.
Vielen Dank für die zeitnahe Übersetzung unserer Verträge! Alle juristischen Formulierungen wurden akkurat übertragen.
A. Schmidt, Bockum-HövelVom Dokumenten-Upload bis zum fertigen Text ging alles super schnell. Unser Verein brauchte einen beglaubigten Nachweis – top Service!
R. Braun, UentropReibungslose Kommunikation, schnelle Lieferung und erstklassige Qualität. Unser Projektteam ist sehr zufrieden!
J. Novak, HeessenAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Hamm deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Amtliche Beglaubigungen erledigen in Hamm typischerweise das Bürgeramt bzw. die Bürgerbüros. Wichtig: Ohne Original kann keine Kopie beglaubigt werden; bei Unterschriften wird meist vor Ort unterschrieben. Die Kosten sind kommunal geregelt und unterscheiden sich je nach Art (Kopie/Unterschrift) und Umfang. Praxis-Tipp: Für Personenstandsdokumente (z. B. Geburts-/Heiratsurkunden) ist häufig das Standesamt der Ausstellungsbehörde der richtige Ansprechpartner für beglaubigte Abschriften. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Hamm). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Bundesland, in dem die Urkunde ausgestellt wurde (also häufig NRW). Im Bundesportal wählen Sie Bundesland/Ort, um die zuständige Stelle zu sehen. Gebühren sind im JVKostG geregelt (häufig 25 € oder 15 € je Dokument, je nach Dokumentart). Ob Apostille oder Legalisation nötig ist, hängt vom Zielland ab; viele Staaten nutzen das Haager Apostille-Übereinkommen, andere verlangen Legalisation über die Auslandsvertretung. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Für die Übersetzung reicht meist ein vollständiger, gut lesbarer PDF‑Scan. Achten Sie insbesondere auf Datumsformate und Ausstellungsort erkennbar, Unterschriften lesbar, mehrseitige Urkunden in richtiger Reihenfolge und Nummern/Registernummern sichtbar. Ob zusätzlich das Original oder eine beglaubigte Kopie benötigt wird, hängt vom Empfänger ab; wir richten die Abgabeform danach aus.
Antwort: Die Dauer hängt von Umfang, Fachgebiet und Sprachkombination ab. Kurze Dokumente (z. B. Urkunden) sind oft schneller möglich als umfangreiche Verträge. Express ist in vielen Kombinationen möglich, sofern die Kapazität und die formalen Anforderungen (z. B. Originale/ Beglaubigungen) es zulassen. Wir nennen Ihnen nach Sichtung eine belastbare Lieferzeit inklusive Versand nach Hamm. Für Dokumentpakete (mehrere Urkunden) ist eine gestaffelte Lieferung möglich: zuerst die dringendsten, danach der Rest.
Antwort: Die Kalkulation basiert auf Formatierungsaufwand, Textumfang, Korrekturschleifen/Freigaben und dringende Frist/Express. Zusätzlich wirken sich Beglaubigungsform (Stempel/Unterschrift) und zusätzliche Anlagen aus. Für ein verbindliches Angebot benötigen wir den Scan/PDF, den Verwendungszweck und die gewünschte Lieferform (PDF/Papier).
Antwort: Für konsistente Übersetzungen nutzen wir Preferred terms vs. verbotene Begriffe, Benennung von Abteilungen/Funktionen, Produkt- und Markennamen und Terminologie aus Manuals. Nach Freigabe sichern wir die Terminologie projektweit, damit Schreibweisen und Fachbegriffe über alle Lieferungen hinweg gleich bleiben – insbesondere bei Gerichtsbeschluss/Röntgenbefund.
Antwort: In der Praxis liefern wir Expressversand zur schnellen Weiterleitung und bei Bedarf PDF‑Vorschau zur Vorprüfung. Je nach Frist sind digitale Ablage/Downloadlink (falls angeboten) oder Papierausfertigung mit Originalstempel/Unterschrift möglich. Wenn mehrere Stellen Unterlagen brauchen, stellen wir zusätzliche Ausfertigungen bereit.
Falls Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Bestätigung der Echtheit Ihrer Dokumente benötigen, können Sie sich an das Amtsgericht Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm, oder das Landgericht Hamm an derselben Adresse wenden. Nach der Beglaubigung übernehmen wir die korrekte Übertragung aller Stempel und Siegel in die Zielsprache. Weitere Informationen zum Ablauf erhalten Sie außerdem im Rathaus Hamm, Theodor-Heuss-Platz 16, 59065 Hamm, das Ihnen als zentrale Auskunftsstelle dient.