Stellen Sie uns die Unterlagen digital bereit, damit wir sie kurz vorprüfen können. Für eine beglaubigte Übersetzung reicht ein Scan oder hochwertiges Foto – wichtig ist die gute Lesbarkeit.
Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Nach Ihrer Freigabe beginnen wir zeitnah mit der Übersetzung.
Die fertige Übersetzung erhalten Sie digital per E‑Mail. Beglaubigte Dokumente senden wir Ihnen zusätzlich als Papieroriginal per Post zu.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro Hagen legt großen Wert auf Zuverlässigkeit und sprachliche Präzision. Wir beraten Sie professionell, organisieren Ihren Übersetzungsauftrag strukturiert und führen eine abschließende Kontrolle durch. So stellen wir sicher, dass Sie perfekte Übersetzungen in allen gewünschten Zielsprachen erhalten. Für beglaubigte Dokumente beachten wir selbstverständlich die Richtlinien der Behörden in Hagen.
Unser Übersetzungsbüro in Hagen steht für fachkundige und zügige Übersetzungen, die den Ansprüchen einer Stadt mit industrieller Tradition und kulturellem Erbe gerecht werden. Ob juristische Unterlagen für lokale Unternehmen, wissenschaftliche Texte für Kooperationen mit Hochschulen der Region oder die sprachliche Betreuung von Marketingprojekten: Bei uns erhalten Sie eine professionelle Betreuung samt sorgfältiger Terminologiearbeit und abschließender Qualitätsprüfung.
Von Finanzübersetzungen für regionale Dienstleister bis hin zu mehrsprachigen Kampagnen für international orientierte Betriebe in Hagen stellen wir sicher, dass Ihre Inhalte präzise und zielgruppengerecht ankommen. Auch im Bereich Bildung und Kultur unterstützen wir Projekte, die eine verlässliche Übertragung in andere Sprachen benötigen. Wer beispielsweise technische Dokumentationen oder Broschüren weltweit streuen möchte, profitiert von unseren eingespielten Prozessen. Staatlich vereidigte Übersetzer übernehmen bei Bedarf die Beglaubigung Ihrer Dokumente, sodass Firmen und Privatpersonen in Hagen gleichermaßen professionelle Ergebnisse erhalten.
Unsere Fachberichte für einen internationalen Workshop wurden einwandfrei und sehr schnell übersetzt. Besten Dank für die Unterstützung!
A. Scholz, HaspeIch brauchte eine beglaubigte Übersetzung meiner Zeugnisse und erhielt super Beratung. Alles lief reibungslos – klare Empfehlung!
O. Martínez, BoeleFantastischer Service. Die Übersetzung meiner Firmenpräsentation ins Englische und Französische war top. Kommunikation war ebenfalls sehr angenehm.
F. Lind, HohenlimburgAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Hagen deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Zuständig ist meist die Stadtverwaltung in Hagen. Bitte planen Sie ein, dass manche Stellen nur Originale oder beglaubigte Abschriften akzeptieren. Die Gebühr ergibt sich aus der Verwaltungsgebührensatzung; verbindliche Angaben finden Sie bei Ihrer Kommune. Hinweis: Nicht jede Kopie ist beglaubigungsfähig (z. B. reine Internet-Ausdrucke ohne Originalbezug werden teils abgelehnt). Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Hagen). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Für Urkunden aus NRW finden Sie die zuständige Apostille-Stelle im Bundesportal. Die Gebühr ist bundesrechtlich festgelegt (JVKostG, Kostenverzeichnis) und wird pro Dokument erhoben. Ob Apostille oder Legalisation nötig ist, hängt vom Zielland ab; viele Staaten nutzen das Haager Apostille-Übereinkommen, andere verlangen Legalisation über die Auslandsvertretung. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Für die Übersetzung reicht meist ein vollständiger, gut lesbarer PDF‑Scan. Achten Sie insbesondere auf Wasserzeichen nicht „glattgebügelt“, Datumsformate und Ausstellungsort erkennbar, Vorder- und Rückseite bei Ausweisen und Randvermerke und handschriftliche Zusätze. Ob zusätzlich das Original oder eine beglaubigte Kopie benötigt wird, hängt vom Empfänger ab; wir richten die Abgabeform danach aus.
Antwort: Standard: abhängig von Textlänge und Terminologieabstimmung. Express: möglich, wenn der Inhalt klar ist und alle Unterlagen vollständig vorliegen (Scan/Original, ggf. Vorbeglaubigung). Wichtig: Apostille/Überbeglaubigung durch Behörden hat eigene Laufzeiten – das sollte in die Gesamtplanung einfließen. Express ist meist dann realistisch, wenn Terminologie und Format klar sind und keine Nachreichungen nötig werden.
Antwort: Die Kalkulation basiert auf Terminologieabgleich/Glossar, Korrekturschleifen/Freigaben, Beglaubigungsform (Stempel/Unterschrift) und Fachgebiet. Zusätzlich wirken sich Sprachkombination und Textumfang aus. Für ein verbindliches Angebot benötigen wir den Scan/PDF, den Verwendungszweck und die gewünschte Lieferform (PDF/Papier).
Antwort: Für konsistente Übersetzungen nutzen wir Datenblatt-/Teilenummern, juristische Standardformulierungen, Styleguide/Corporate Wording und Terminologie aus Manuals. Nach Freigabe sichern wir die Terminologie projektweit, damit Schreibweisen und Fachbegriffe über alle Lieferungen hinweg gleich bleiben – insbesondere bei CE-Konformitätserklärung/Liefernachweis.
Antwort: Sie erhalten Abholung nach Absprache; wenn die Stelle Originale verlangt, liefern wir Beilage der Ausgangsvorlage als Kopie. Ergänzend sind Versand per Einschreiben und PDF‑Vorschau zur Vorprüfung möglich. Teilen Sie uns Empfänger und Frist mit, dann wählen wir die passende Zustellung.
Falls Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Bestätigung der Echtheit Ihrer Dokumente benötigen, können Sie diese beim Amtsgericht Hagen, Lenzmannstraße 16, 58095 Hagen, oder beim Landgericht Hagen, Volmeplatz 1, 58089 Hagen, einholen. Nach der Beglaubigung übertragen wir alle Siegel und Stempel gewissenhaft in die gewünschte Sprache. Für erste Fragen rund um Beglaubigungen steht auch das Rathaus Hagen, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, als zentrale Anlaufstelle zur Verfügung.