Laden Sie die zu übersetzenden Unterlagen zur ersten Sichtung hoch. Für eine beglaubigte Übersetzung benötigen wir eine gut lesbare Scan- oder Fotoqualität.
Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Nach Ihrer Auftragserteilung starten wir zeitnah mit der Übersetzung.
Die fertige Übersetzung erhalten Sie digital per E‑Mail. Beglaubigte Dokumente senden wir Ihnen zusätzlich als Papieroriginal per Post zu.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro in Friedrichshafen legt großen Wert auf terminologische Präzision und effiziente Abläufe. Wir beraten Sie individuell, strukturieren Ihren Übersetzungsauftrag klar und prüfen alle Texte im finalen Korrekturschritt. So erhalten Sie Übersetzungen von höchster Güte. Beglaubigte Dokumente stellen wir selbstverständlich nach den Vorgaben lokaler Behörden in Friedrichshafen aus.
In einer Stadt, die für Luft- und Raumfahrt, maritime Industrie und malerische Bodenseelage bekannt ist, bietet unser Übersetzungsbüro Friedrichshafen passgenaue Übersetzungen für jeden Bedarf. Ob Dokumentationen für internationale Geschäftspartner, technische Fachtexte im Bereich Aviation oder rechtliche Unterlagen für Ämter: Unsere Übersetzer sorgen für sprachliche Präzision und ein Höchstmaß an Qualitätssicherung.
Auch Universitätsinstitute und Forschungseinrichtungen profitieren von unserem Know-how, etwa bei der Vorbereitung wissenschaftlicher Publikationen für den weltweiten Austausch. Mit unserem eingespielten Netzwerk an vereidigten Übersetzern können wir alle Beglaubigungsprozesse zuverlässig abdecken. So erhalten Unternehmen und Privatpersonen in Friedrichshafen einen verlässlichen Partner für mehrsprachige Kommunikation – ob in Deutsch, Englisch oder darüber hinaus.
Vielen Dank für die reibungslose Abwicklung! Unsere Dokumentationen für ein internationales Joint Venture waren perfekt lokalisiert.
J. Müller, AilingenDie beglaubigte Übersetzung meiner Arbeitspapiere war in Rekordzeit fertig. Toller Service und super Kommunikation – sehr empfehlenswert!
R. Lee, JettenhausenWir haben technische Handbücher für internationale Zulieferer übersetzen lassen. Die Qualität war top und alles wurde termingerecht geliefert.
S. Rossi, ManzellAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Friedrichshafen deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Für Kopien/Unterschriften ist in Friedrichshafen typischerweise das Bürgeramt zuständig. Wichtig ist die Unterscheidung: Kopiebeglaubigung bestätigt die Übereinstimmung mit dem Original, Unterschriftsbeglaubigung bestätigt, dass Sie vor Ort unterschrieben haben. Gebühren werden nach kommunaler Satzung erhoben. Bei unklaren Vorgaben fragen Sie die Zielstelle, ob Kopiebeglaubigung genügt oder eine Original-Urkunde erforderlich ist. Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Friedrichshafen). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Reihenfolge in der Praxis: (1) ggf. Vorbeglaubigung durch die ausstellende Behörde, (2) Apostille/Überbeglaubigung durch die zuständige Landesstelle in BW, (3) danach Übersetzung (wenn die ausländische Stelle Übersetzung + Apostille verlangt). Die Gebühren sind im JVKostG geregelt (typisch 25 € bzw. 15 € je Dokument). Offizielle Infos: Bundesportal (Apostille) + Gesetzestext (JVKostG). Planen Sie Behördenlaufzeiten ein: Postweg und Bearbeitung können die Gesamtzeit stärker beeinflussen als die Übersetzung selbst. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Für die Übersetzung reicht meist ein vollständiger, gut lesbarer PDF‑Scan. Achten Sie insbesondere auf keine abgeschnittenen Ränder, gute Auflösung ohne Schatten, Übersetzervermerke/Mehrsprachigkeit mitliefern und farbiger Scan bei Siegeln. Ob zusätzlich das Original oder eine beglaubigte Kopie benötigt wird, hängt vom Empfänger ab; wir richten die Abgabeform danach aus.
Antwort: Standard: abhängig von Textlänge und Terminologieabstimmung. Express: möglich, wenn der Inhalt klar ist und alle Unterlagen vollständig vorliegen (Scan/Original, ggf. Vorbeglaubigung). Wichtig: Apostille/Überbeglaubigung durch Behörden hat eigene Laufzeiten – das sollte in die Gesamtplanung einfließen. Für Dokumentpakete (mehrere Urkunden) ist eine gestaffelte Lieferung möglich: zuerst die dringendsten, danach der Rest.
Antwort: Die größten Treiber sind Textumfang, Qualität der Vorlage (Lesbarkeit), Fachgebiet und Sprachkombination. Optional beeinflussen dringende Frist/Express und zusätzliche Anlagen den Endpreis. Senden Sie uns den Scan und nennen Sie Frist + Empfänger, dann kalkulieren wir transparent.
Antwort: Idealer Input ist juristische Standardformulierungen plus Begriffsliste (10–30 Schlüsselbegriffe). Zusätzlich helfen Terminologie aus Manuals und bestehende Übersetzungen als Referenz. Wir legen ein Projektglossar an, stimmen Schlüsselbegriffe ab und nutzen Terminologie‑Checks, damit Begriffe in allen Dateien identisch bleiben – gerade bei Heiratsurkunde/Unternehmensvertrag.
Antwort: Standard ist Abholung nach Absprache und – falls gefordert – Übergabe an Bevollmächtigte. Optional bieten wir Expressversand oder Heftung/Bindung gemäß Empfängervorgabe. Ob Papier mit Originalstempel nötig ist, entscheidet der Empfänger; wir richten die Lieferung daran aus.
Benötigen Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Bestätigung Ihrer Dokumente, können Sie sich an das Amtsgericht in der Karlstraße 22, 88045 Friedrichshafen, oder an das Landgericht Ravensburg, Marienplatz 1, 88212 Ravensburg, wenden. Nach der dortigen Beglaubigung übernehmen wir die exakte Übertragung aller amtlichen Stempel und Siegel in die Zielsprache. Zusätzliche Informationen zu Beglaubigungen gibt es zudem im Rathaus Friedrichshafen am Adenauerplatz 1.