Schicken Sie uns die Dokumente zur ersten Prüfung als Scan oder hochwertiges Foto. Für eine beglaubigte Übersetzung ist vor allem die klare Darstellung aller Inhalte wichtig.
Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Nach Ihrer Freigabe beginnen wir zeitnah mit der Übersetzung.
Die fertige Übersetzung erhalten Sie digital per E‑Mail. Beglaubigte Dokumente senden wir Ihnen zusätzlich als Papieroriginal per Post zu.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro in Flensburg setzt auf präzises Sprachmanagement und kurze Bearbeitungszeiten. Wir gehen individuell auf Ihren Bedarf ein, planen Ihr Übersetzungsvorhaben strukturiert und sorgen für ein abschließendes Korrekturlesen. Dadurch erhalten Sie professionelle Ergebnisse in jeder Ziel- und Fachsprache. Beglaubigte Unterlagen werden selbstverständlich nach den Vorgaben der örtlichen Behörden ausgestellt.
Unser Übersetzungsbüro in Flensburg gewährleistet verlässliche und schnelle Übersetzungen für eine Region, die von maritimen Traditionen und vielfältigen Wirtschaftssektoren geprägt ist. Ob amtliche Dokumente für Behörden, technische Manuals für Schiffsbau- und Logistikunternehmen oder wissenschaftliche Texte für die Europa-Universität Flensburg – wir sorgen für sprachliche Präzision, inklusive abschließender Qualitätsprüfung.
Von fachlich anspruchsvollen Finanzunterlagen bis hin zu mehrsprachigen Marketinginhalten für internationale Kooperationen in Flensburg stellen wir sicher, dass Ihre Botschaften zielgruppengenau und korrekt ankommen. Auch Forschungseinrichtungen können auf unseren zügigen Service bauen, beispielsweise für Publikationen, die in kurzer Zeit weltweit verfügbar sein müssen. Gerichtlich vereidigte Übersetzer:innen kümmern sich ferner um alle offiziellen Stempel und Beglaubigungen, damit Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen bestens versorgt sind.
Dank der schnellen Übersetzung konnten wir unsere Projektunterlagen rechtzeitig einreichen. Wir sind mit dem Service mehr als zufrieden!
L. Petersen, MürwikDie beglaubigte Übersetzung meiner Geburtsurkunde war blitzschnell fertig. Das Team ist sehr kompetent und freundlich.
E. Johansson, Westliche HöheUnsere Forschungsberichte wurden sauber in mehrere Sprachen übertragen. Schnelle Bearbeitung und transparente Kommunikation, echt top!
J. Polzin, FruerlundAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Flensburg deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Zuständig ist in Flensburg in der Regel die Stadtverwaltung (Bürgeramt/Bürgerbüro). Sie benötigen das Original, die vorzulegende Kopie und einen Lichtbildausweis; bei Unterschriften wird häufig die persönliche Vorsprache verlangt. Gebühren und Ausnahmen ergeben sich aus der Gebührenordnung Ihrer Kommune. Hinweis: Nicht jede Kopie ist beglaubigungsfähig (z. B. reine Internet-Ausdrucke ohne Originalbezug werden teils abgelehnt). Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Flensburg). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Bundesland, in dem die Urkunde ausgestellt wurde (also häufig SH). Im Bundesportal wählen Sie Bundesland/Ort, um die zuständige Stelle zu sehen. Gebühren sind im JVKostG geregelt (häufig 25 € oder 15 € je Dokument, je nach Dokumentart). Die Apostille bestätigt die Echtheit von Unterschrift/Siegel und die Befugnis der ausstellenden Stelle – nicht den Inhalt der Urkunde. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Senden Sie uns bevorzugt einen PDF‑Scan; entscheidend sind keine abgeschnittenen Ränder, farbiger Scan bei Siegeln, Anhänge/Beiblätter beifügen sowie mehrseitige Urkunden in richtiger Reihenfolge. Originale werden nur relevant, wenn die empfangende Stelle dies ausdrücklich verlangt oder eine beglaubigte Kopie erstellt werden muss.
Antwort: Für einen realistischen Zeitplan berücksichtigen wir (1) Übersetzung, (2) Prüfung, (3) Beglaubigung/Formatierung und (4) Versand. Wenn Sie eine Frist haben, teilen Sie sie uns vorab mit – dann prüfen wir sofort, ob Standard oder Express für Flensburg sinnvoll ist. Wir kalkulieren die Lieferzeit nicht nur für die Übersetzung, sondern auch für Prüfung, Beglaubigung und Versand.
Antwort: Die Kalkulation basiert auf Beglaubigungsform (Stempel/Unterschrift), Formatierungsaufwand, dringende Frist/Express und zusätzliche Anlagen. Zusätzlich wirken sich Textumfang und Anzahl Ausfertigungen aus. Für ein verbindliches Angebot benötigen wir den Scan/PDF, den Verwendungszweck und die gewünschte Lieferform (PDF/Papier).
Antwort: Für konsistente Übersetzungen nutzen wir Abkürzungsverzeichnis, Produkt- und Markennamen, Begriffsliste (10–30 Schlüsselbegriffe) und juristische Standardformulierungen. Nach Freigabe sichern wir die Terminologie projektweit, damit Schreibweisen und Fachbegriffe über alle Lieferungen hinweg gleich bleiben – insbesondere bei Transcript of Records/Unternehmensvertrag.
Antwort: In der Praxis liefern wir mehrere Ausfertigungen für verschiedene Stellen zur schnellen Weiterleitung und bei Bedarf Beilage der Ausgangsvorlage als Kopie. Je nach Frist sind PDF‑Vorschau zur Vorprüfung oder Papierausfertigung mit Originalstempel/Unterschrift möglich. Wenn mehrere Stellen Unterlagen brauchen, stellen wir zusätzliche Ausfertigungen bereit.
Falls Sie eine Apostille benötigen, um die Echtheit Ihrer Unterlagen zu bestätigen, hilft das Amtsgericht Flensburg, Süderhofenden 22, 24937 Flensburg, gerne weiter. Auch beim Landgericht Flensburg an derselben Anschrift können Sie sich erkundigen. Sobald Ihre Dokumente beglaubigt sind, übernehmen wir die exakte Übertragung aller Siegel und Stempel in die gewünschte Zielsprache. Für weitere Auskünfte steht außerdem das Rathaus Flensburg, Rathausplatz 1 als zentrale Anlaufstelle bereit.