Übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen für eine erste Prüfung – am besten als Scan oder gut lesbares Foto. Für eine beglaubigte Übersetzung ist eine klare, vollständige Abbildung entscheidend.
Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Mit Ihrer Bestätigung beginnen wir zeitnah mit der Übersetzung.
Die fertige Übersetzung erhalten Sie digital per E‑Mail. Beglaubigte Dokumente senden wir Ihnen zusätzlich als Papieroriginal per Post zu.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro Duisburg legt großen Wert auf terminologische Genauigkeit und reibungslose Abläufe. Wir beraten Sie umfassend, strukturieren Ihr Übersetzungsprojekt professionell und schließen es mit einem Korrekturdurchlauf ab. Dadurch entstehen qualitativ hochwertige Übersetzungen für jede Zielsprache. Beglaubigte Dokumente erfüllen sämtliche amtlichen Anforderungen in Duisburg.
Unser Übersetzungsbüro Duisburg ist spezialisiert auf präzise und zügige Übersetzungen, die den Anforderungen einer Stadt mit industriellem Schwerpunkt und internationaler Vernetzung gerecht werden. Ob es um den Austausch von wissenschaftlichen Erkenntnissen an der Universität Duisburg-Essen geht, die Bearbeitung von Stahl- und Logistikdokumenten rund um den Binnenhafen oder das Übersetzen juristischer Unterlagen für Behörden: Wir gewährleisten kontinuierliche Qualität durch eine exakte Terminologie und abschließende Lektorate.
Von Finanzübersetzungen über Verträge für globale Logistikfirmen bis hin zu umfangreichen
Marketingkampagnen für Unternehmen in Duisburg – wir decken den Bedarf an professionellen Sprachdienstleistungen breit ab. Auch internationale Kooperationen im akademischen oder medizinischen Bereich werden durch unsere Dienste maßgeblich erleichtert. Gerichtlich vereidigte Übersetzer und erprobte Prozesse stellen sicher, dass Firmen wie Privatpersonen mit geringstem Aufwand hochwertige Übersetzungen in jeder gewünschten Sprache erhalten.
Blitzschnell und absolut korrekt! Unsere Fachtexte ausmden Stahlhandel wurden auf Englisch übersetzt, ohne dass wir ein Glossar hatten.
T. Schneider, DellviertelDanke für die unkomplizierte Übersetzung meiner Abschlusszeugnisse. Super Service und sehr nettes Team – gerne wieder!
R. Martins, NeudorfHervorragende Fachkenntnis bei komplexen Dokumenten aus der Soziologie. Die Zusammenarbeit verlief reibungslos, jederzeit zu empfehlen.
E. Johansson, DuissernAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Duisburg deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: In Duisburg werden Kopiebeglaubigungen und Unterschriftsbeglaubigungen meist über die Stadtverwaltung (Bürgeramt/Bürgerbüro) abgewickelt; für bestimmte Urkundenarten (z. B. Personenstand) ist die ausstellende Behörde maßgeblich. Gebühren sind kommunal geregelt und hängen von Art und Umfang ab. Hinweis: Nicht jede Kopie ist beglaubigungsfähig (z. B. reine Internet-Ausdrucke ohne Originalbezug werden teils abgelehnt). Offizielle Zuständigkeits-/Gebühren-Hinweise nach Ort: Bundesportal-Suche (Duisburg). Rechtsgrundlage Notar (falls nötig): GNotKG.
Antwort: Reihenfolge in der Praxis: (1) ggf. Vorbeglaubigung durch die ausstellende Behörde, (2) Apostille/Überbeglaubigung durch die zuständige Landesstelle in NRW, (3) danach Übersetzung (wenn die ausländische Stelle Übersetzung + Apostille verlangt). Die Gebühren sind im JVKostG geregelt (typisch 25 € bzw. 15 € je Dokument). Offizielle Infos: Bundesportal (Apostille) + Gesetzestext (JVKostG). Planen Sie Behördenlaufzeiten ein: Postweg und Bearbeitung können die Gesamtzeit stärker beeinflussen als die Übersetzung selbst. Offizielle Quellen: Bundesportal (Apostille) und JVKostG.
Antwort: Senden Sie uns bevorzugt einen PDF‑Scan; entscheidend sind alle Seiten (auch Rückseiten), mehrseitige Urkunden in richtiger Reihenfolge, Unterschriften lesbar sowie gute Auflösung ohne Schatten. Originale werden nur relevant, wenn die empfangende Stelle dies ausdrücklich verlangt oder eine beglaubigte Kopie erstellt werden muss.
Antwort: Für einen realistischen Zeitplan berücksichtigen wir (1) Übersetzung, (2) Prüfung, (3) Beglaubigung/Formatierung und (4) Versand. Wenn Sie eine Frist haben, teilen Sie sie uns vorab mit – dann prüfen wir sofort, ob Standard oder Express für Duisburg sinnvoll ist. Wenn Sie nur ein PDF benötigen (Vorabprüfung), können wir das oft parallel zum Postversand bereitstellen.
Antwort: Die größten Treiber sind Beglaubigungsform (Stempel/Unterschrift), Korrekturschleifen/Freigaben, Fachgebiet und zusätzliche Anlagen. Optional beeinflussen Versandart (Standard/Express) und Sprachkombination den Endpreis. Senden Sie uns den Scan und nennen Sie Frist + Empfänger, dann kalkulieren wir transparent.
Antwort: Für konsistente Übersetzungen nutzen wir Terminologie aus Manuals, Produkt- und Markennamen, Datenblatt-/Teilenummern und juristische Standardformulierungen. Nach Freigabe sichern wir die Terminologie projektweit, damit Schreibweisen und Fachbegriffe über alle Lieferungen hinweg gleich bleiben – insbesondere bei Patentschrift/Führungszeugnis.
Antwort: Sie erhalten Expressversand; wenn die Stelle Originale verlangt, liefern wir mehrere Ausfertigungen für verschiedene Stellen. Ergänzend sind Übergabe an Bevollmächtigte und Versand per Einschreiben möglich. Teilen Sie uns Empfänger und Frist mit, dann wählen wir die passende Zustellung.
Falls Sie vor unserer Übersetzung eine Apostille zur Bestätigung der Echtheit Ihrer Dokumente benötigen, können Sie sich an das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg, oder das Landgericht Duisburg (gleiche Adresse) wenden. Sind Ihre Unterlagen entsprechend beglaubigt, übertragen wir alle Siegel und Stempel detailgenau in die Zielsprache. Erste Auskünfte zu Beglaubigungen erhalten Sie außerdem im Rathaus Duisburg, Burgplatz 19, 47051 Duisburg.